Nur mal kurz nachgedacht, wie ist es denn wenn ich eine digitale Erfassung bzw. Vervielfältigung
meines Wiederspruches bzw. sonstigen Schreiben untersage?
Ich übergebe doch nicht automatisch die Rechte an einem von mir geschaffenen "Werk", wenn ich es an jemanden anderen Firma etc. sende, die Rechte sollten doch nach wie vor bei mir bleiben?
Wenn man das via Anwalt mal so alle paar Wochen/Monatlich nachprüfen lässt, dürften da einige ziemlich entnervt sein, bei Zuwiderhandlung seitens des Beitragsservice, den Spieß umdrehen und entsprechend klagen...
Wenn man sich noch dazu einen Kleinkünstler Gewerbeschein ausstellen lässt, und sich das ganze eventuell noch schützen lässt, Stichwort Urheberrecht (kostet im übrigen nicht allzu viel) wäre das eventuell nochmal eine Schippe draufgelegt.
Ein paar weitere Schriftbilder wären diverse Lauf- Frakturschriften (einfach mal suchen bei Google oder Wiki).
Sollte doch eigentlich nichts einzuwenden sein, da zum einen, eine Übersetzung nicht notwendig wäre, denn
der Brief ist ja ordnungsgemäß in Deutsch verfasst worden.