Hallo zusammen,
Person X wohnt mit der Freundin Person Y seit mehreren Jahren in derselben Wohnung (beide sind auch dort gemeldet) und beide haben die Briefchen der GEZ bisher weitestgehend ignoriert. Person X hat auf 2 der 3 bisherigen Festsetzungsbescheide mit einem Widerspruch reagiert (natürlich ohne Erfolg), Person Y hat _alle_ Briefe ungeöffnet mit "Empfänger unbekannt" zurückgeschickt. Person Y wurde dann irgendwann nicht weiter belästigt, Person X leider schon. Nun sind beide Personen seit Anfang des Jahres umgezogen und haben keine Woche nach der Ummeldung erneut "Liebesbriefe" bekommen. Nun war heute ein gelber Brief für Person X im Briefkasten aka Ankündigung der Zwangsvollstreckung.
Person X hat in erster Linie auf Zeit spielen wollen und gehofft hat, es würde ein paar positive Rechtssprechungen hinsichtlich des GEZ-Problems geben - was ja nun nicht der Fall ist. Nun möchte Person X aber keine weiteren Probleme bekommen (Schufa, etc.) und hat sich mit Person Y verständigt die ausstehenden Kosten zu bezahlen.
Jetzt meine Frage: Person Y muss insgesamt weniger zahlen als Person X (wegen weniger Säumniszuschlägen). Wenn sich nun Person Y anmeldet und den offenen Betrag bezahlt und Person X sich ebenfalls anmeldet und die Beitragsnummer von Person Y angibt, ist Person X dann ohne Probleme aus der Zwangsvollstreckung und weiteren Forderungen der GEZ raus? Die Grundlage für eine Vollstreckung oder Forderungen der GEZ ist ja mit der Anmeldung und Zahlung von Person Y eigentlich vom Tisch, oder sieht Person X das falsch?
Danke schon mal!!
P.S. Ich habe denselben Thread schon hier gepostet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18620.0.htmlAber irgendwie wurde der Beitrag bisher nicht freigeschalten