Dabei zahlen die Städte und Gemeinden aber sogar noch drauf: „Bei einer Fallpauschale in Höhe von 23 Euro ist das Verfahren alles andere als kostendeckend“, sagt Meschedes Stadtsprecher Jörg Fröhling. „Der Kostenbeitrag deckt eigentlich nicht einmal den Verwaltungsaufwand der Vollstreckungsbehörde.“
Das heißt also, das der Steuerzahler für die Finanzierung der Zwangsmaßnahmen aufkommen muß!
Auch Städte zahlen Gebühren
Dabei betrifft die Beitragspflicht nicht nur Privatpersonen und Gewerbebetriebe - auch die Stadt Meschede und die umliegenden Gemeinden zahlen an den Beitragsservice. Wie hoch allerdings der Betrag ist, der jedes Jahr aus dem HSK nach Köln fließt, bleibt geheim: „Da es sich hier um Vertragsinhalte handelt, können zur Höhe der geleisteten Beiträge keine Angaben gemacht werden“, sagt der Pressesprecher für Meschede und Bestwig, Jörg Fröhling.
Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage warum Städte und Gemeinden überhaupt zur Zahlung herangezogen werden, aus welchem Grund sollte die Höhe der Zahlung bei einer öffentlichen, letztlich durch Steuern und Abgaben finanzierten Einrichtung geheim sein? Weiterhin sollte es eine nachvollziehbare Berechnungsweise für den Beitrag geben.
Das läßt befürchten das
a. Die an den Beitragsservice zu zählenden Summen so hoch sind das es einem die Sprache verschlägt.
b. Durch eine spezielle Vereinbarung der zu entrichtende Beitrag an den Beitragsservice so niedrig angesetzt ist, sodaß die Gemeinden still halten (und bereitwillig die Vollstreckungen ausführen)
Kann dies nicht durch eine formelle "kleine Anfrage" geklärt werden?
Hat jemand weitere Informationen dazu?
Und nicht zuletzt: Warum lassen sich die Kommunen widerstandlos als Erfüllungsgehilfen einspannen?