billig und gerecht denkenden Menschen verstößt
deswegen gleich den Link darunter
also
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/sittenwi.htmAus der Sicht von PersonX wird es dort erklärt, welche Gruppe von Personen jeweils gemeint ist. Es stehen auch Beispiele da.
Aus Sicht der PersonX würde das bedeuten,
analog dem Beispiel:
Handelt es sich in einem konkreten Fall um eine Frage, die nur Kaufleute betrifft, so wird vorrangig die Auffassung der am kaufmännischen Verkehr Beteiligten betrachtet.
betroffenen Rechtskreises -> Wohnungsinhaber oder Inhaber von Betriebsstellen
Handelt es sich in einem konkreten Fall um eine Frage, die nur Wohnungsinhaber betrifft, so wird vorrangig die Auffassung der wohnenden Beitragszahler betrachtet.
Obdachlose sind nicht betroffen, somit dürften diese wohl ausgeschlossen werden ;-).
Würde es genau genommen werden, müsste bei betroffener Rechtskreis wohl Allgemeinheit stehen, weil Sie aber wollen, dass es ein Beitrag bleibt wird gegen irgendeine Gruppe eine Abgrenzung vorhanden sein.
Die Frage ist halt, ob die Allgemeinheit mit allen Wohnungsinhabern übereinstimmt.