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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung - Strategie  (Gelesen 1673 mal)

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Vollstreckungsankündigung - Strategie
Autor: 22. April 2016, 23:20
Hallo Liebe Mitstreiter,
es gibt eine weitere Person A, die es wieder getroffen hat! Die Vollstreckungsankündigung!
Diese Person A hier, schätzt diese Community sehr und würde gerne einmal ein Szenario durchdenken:

Person A nimmt an, dass Sie seit 2013 immer einen Brief (im Abstand von 1 Monat) von Firma B bekommen hat. Außer in 2014, als Person A mal die Firma B aufgefordert hat, dass eine "Mitgliedschaft" verweigert wird, hat Person A bis heute nicht auf die Briefe von der Firma B reagiert.

Jetzt kommt C ins Spiel! Die Stadt C will auf einmal Geld! Viel Geld, die an Firma B gehen soll! Die haben der Person A also einen Brief geschickt:
"Zahlungsaufforderung" war der Titel, worauf die Person A geantwortet hat. 3 Seiten lang mit der Aufforderung die "Zahlungsaufforderung" zurückzuziehen inkl. Begründung, etc.
Irgendwie hat das aber C nicht beeindruckt und schrieb A dann erneut mit dem Titel: "Vollstreckungsankündigung".

Person A scheint sauer zu sein, weil Stadt C keinen inhaltlichen Bezug auf die tolle "3-Seiten-Antwort" gegeben hat. Jetzt denkt sich also A, dass er noch einen Brief schreibt, indem er die Stadt C darauf hinweist, dass..

a) der Vollziehungsbeamte von C persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn er seiner Amtpflicht zur genauen Sachverhaltsprüfung nicht nachkommt
b) ein "Leistungsbescheid" vorher eingetroffen sein muss, welches zwangsläufig einen Verwaltungsakt beinhalten muss
c) ein Unterlassungsanspruch beantragt wird
d) "irgendwelche Formfehler" vorliegen und die Vollstreckungsankündigung "irgendwie unvollständig" ist.

Was meint Ihr zu der Strategie von Person A?
- Sollte A c) beantragen?
- Sollte A mit a) und b) argumentieren?
- Was könnte A für d) vorbringen?
- Könnte A noch weiteres tun? Er hofft, den Vollziehungsbeamten durch viele §§§ und dem Hinweis der persönlichen Haftung Angst zu machen!


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