Liebe Mitstreiter,
folgende Worte zum Thema Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen mit möglicher Erzwingungshaft habe ich auf der Seite des Beitragservice gefunden.
Viel Spaß beim Lesen!
Euer Mork vom Ork
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.html***Die Wahrung der BeitragsgerechtigkeitAnm. Mod. seppl:
Seite wurde bei Wayback Machine am 22.11.2016 archiviert unter
https://web.archive.org/web/20161122015512/http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/die_wahrung_der_beitragsgerechtigkeit/index_ger.htmlVerschiedene Medien berichten seit einigen Tagen über Fälle, in denen Beitragszahler auf unterschiedliche Weise versucht haben, ihrer Beitragspflicht zu entgehen.
Fest steht, dass trotz medienwirksamer Bemühungen die Beitragspflicht nicht aufgehoben werden kann. Im Interesse aller ehrlichen Beitragszahler und um die Beitragsgerechtigkeit zu wahren, werden ausbleibende Zahlungen weiterhin geltend gemacht.
Vollstreckungen: Letztes Mittel eines mehrstufigen VerfahrensIn verschiedenen Medien wurde in den letzten Tagen über eine Schuldnerin aus dem MDR-Sendegebiet berichtet, die im Rahmen der Vollstreckung aus Rundfunkbeiträgen in Beugehaft genommen wurde. Der MDR hat zwischenzeitlich die Vollstreckungsbehörde gebeten, den Vollzug des Haftbefehls zurückzunehmen. Im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung und Bewertung ist der MDR zu dem Entschluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nach mehreren Wochen Haft nicht mehr gewahrt war.
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, den erwartet im äußersten Fall die Vollstreckung.
Doch wie kommt es überhaupt zu einer Vollstreckung aus Rundfunkbeiträgen? Und vor allem warum?
Beitragsgerechtigkeit: Ein wichtiges PrinzipDer Einzug von Rundfunkbeiträgen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ist die Aufgabe des Beitragsservice. Gesetzliche Grundlage dafür ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beitragsgerechtigkeit ein wichtiges Prinzip: Jeder Beitragspflichtige zahlt einen Beitrag. Dies führt dazu, dass der Beitrag so niedrig wie möglich bleibt und nicht all diejenigen benachteiligt werden, die pünktlich ihre Beiträge entrichten. Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann.
Verfahrensablauf: Wie kommt es zur Vollstreckung?Zunächst sollte klargestellt werden, dass die Vollstreckung eine Maßnahme der Vollstreckungsbehörden ist. Sie ist der letzte Schritt, wenn ein mehrstufiges Mahnverfahren des Beitragsservice keine Früchte getragen hat.
Wenn ein Beitragsschuldner seinen Beitrag nicht zahlt, geschieht Folgendes: Zunächst verschickt der Beitragsservice dazu eine Zahlungserinnerung an den säumigen Beitragszahler. Wenn dieser auf die Erinnerung nicht reagiert, folgen weitere Schreiben, wie beispielsweise Mahnungen. Bleiben auch dann die Zahlungen aus, erhält der Beitragszahler den sogenannten Festsetzungsbescheid. Das Versenden dieses Bescheids ist die Voraussetzung, damit der Beitragsservice die Vollstreckungsbehörde im letzten Schritt um Hilfe bitten kann: Das erfolgt mit dem sogenannten Vollstreckungsersuchen. Dieses Ersuchen stellt die Rundfunkanstalt – denn sie ist Gläubigerin der Forderung – bei den regionalen Vollstreckungsbehörden. Ab diesem Moment liegt die Verantwortung zur Geltendmachung der Forderung bei der jeweiligen Behörde. Die Vollstreckung selbst wird demnach nicht durch die Rundfunkanstalt durchgeführt.
Nachdem die Landesrundfunkanstalt die jeweilige Vollstreckungsbehörde um Hilfe gebeten hat, stehen dieser verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändungen, Zwangsversteigerungen oder sogar die Beugehaft. Letztere wird nur dann von der Vollstreckungsbehörde angewandt, wenn ein Schuldner sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen.
Rundfunkanstalten und Beitragsservice suchen gütliche Einigung
Grundsätzlich ist den Landesrundfunkanstalten und dem Beitragsservice daran gelegen, dass Vollstreckungen möglichst vermieden werden. Daher wird versucht, alle Sachverhalte im regulären Mahnverfahren zu klären. Wie weit es im Einzelfall kommt, liegt in der Verantwortung des Beitragszahlers selbst. Im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens wird ihm mehrfach die Möglichkeit geboten, sich beim Beitragsservice zu melden, um den Sachverhalt zu klären. Der Beitragsservice unterstützt den Beitragszahler bei dieser Klärung und ermöglicht darüber hinaus Stundungen oder Ratenzahlungen. Die Beitragspflicht bleibt davon unberührt: Berechtigte Forderungen bleiben bestehen, bis sie erfüllt werden.
Fall im MDR-Sendegebiet: Beitragspflicht bleibtIm oben geschilderten Fall aus dem MDR-Sendegebiet bleibt die Beitragspflicht bestehen. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit kann nicht auf die Durchsetzung der berechtigen Beitragsforderung verzichtet werden. Daher drohen der Beitragspflichtigen – auch nach Entlassung aus der Haft – weitere Zwangsmaßnahmen, sofern sie nicht einlenkt und ihren Rundfunkbeitrag zahlt.
*** Edit "Markus KA":
Der angegebene Link ist leider nicht mehr gültig