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Autor Thema: Gelber Brief im Anmarsch - Auslandsaufenthalt steht kurz vor der Tür - dringend!  (Gelesen 4228 mal)

M
  • Beiträge: 16
Hallo an alle,

Person X hatte heute einen Auslieferungsvermerk im Briefkasten, dass morgen die "Sendung" noch einmal zugestellt wird.
Diese Person befürchtet jetzt, dass es ein amtliches Schreiben ist.

Erst vor Kurzem hatte diese Person einen Brief (zurückdatiert und 5 Tage Frist) von diesem "Service" erhalten mit Ankündung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Diesem Brief hat diese Person widersprochen, um Aussetzung der Vollstreckung "ersucht" - wie auch schon bei vorangegangenen Festsetzungsbescheiden. Einen Widerspruchsbescheid hat diese Person jedoch nie erhalten. Der Rückschein für den letzten Widerspruch, in dem diese Person mit Befremden reagiert hat und gefordert hat, dass die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden, weil noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt, kam gestern bei dieser Person an.

Die Frage, die sich die Person jetzt stellt: Ist sie morgen daheim, um den Brief in Empfang zu nehmen? Oder nach ihr die Sintflut, weil sie Anfang nächster Woche für zwei Wochen im Ausland ist?

Was würde passieren, wenn sie erst nach dem Urlaub reagiert? Von dem abgesehen, die Zeit ist sehr knapp, andere Wege zu gehen ...

Bitte um schnelle Antwort!

Danke und Grüße


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e
  • Beiträge: 811
Person A wäre nicht da, damit die Zustellung des amtlichen Schriftstückes nicht vollzogen werden kann. Somit werden die Fristen erstmal nicht zu laufen beginnen, sondern erst ab dem Tag der erfolgreichen Zustellung. Und da wir uns ja (noch) nicht abmelden müssen, wenn wir in Urlaub sind, sollte nichts weiter passieren.

Zeit gewonnen und erstmal Urlaub machen.

Aber das ist nur die persönliche Meinung von Person A.... ;) ;)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Beiträge: 3.233
Eventuell sind Nachweise über die Abwesenheit vorzulegen, wenn es vom Gericht kommt. Da reicht es nicht, zu behaupten, man war nicht da, sondern man muss es nachweisen mit Dokumenten. Ob es bei Zwangsvollstreckungsangelegenheiten auch diese Anforderungen gibt, weiß ich nicht. Gelbe Briefe vom GV werden normalerweise einfach ohne Ankündigung in den Briefkasten gestopft, immer so halb, damit jeder sieht, was da abgeht, also wenn es mit eigenhändiger Unterschrift sein soll, ist es vermutlich nicht vom GV. Mir sind aber etliche Briefe bekannt, die vom Gericht mit normaler Post versendet wurden, manchmal aber auch mit gelbem Brief (Postzustellungsurkunde). "Eigenhändige Unterschrift" war mir da nie untergekommen.


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P
  • Beiträge: 3.997
Die Frage ist, ob es eine Person von der Stadt, ein Postbote oder ein GV war, welcher den Zettel in den Kasten gesteckt hat.

Wie auch immer, sollte Person A nicht anwesend sein, könnte eine Ersatzzustellung durch Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen durchgeführt werden.

Möglich wäre noch die Überbringung in den Machtbereich (Wohnung) ... aber auch hier gilt der Empfänger muss die Möglichkeit haben vom Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Merke: Wo kein Briefkasten ist kommt auch keine Brieftaube. Und der Postbote klingelt immer 3x.

Ob so was sinnvoll sein könnte sollte im Sinne des Rechts geprüft werden, weil es dazu bereits Rechtsprechung zu verschiedenen Fällen gibt...

https://de.wikipedia.org/wiki/Zugangsvereitelung

also Vorsätzliche Zugangsvereitelung

Zitat
... Eine vorsätzliche Zugangsvereitelung löst die Rechtsfolge des wirksamen Zugangs kraft Fiktion aus. Ein zweiter Zustellungsversuch ist entbehrlich. ...

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/wie-sicher-ist-ein-einschreiben-zugangsfiktion-und-zugangsvereitelung/2320/

http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zugangsvereitelung


--- Anmerkung zu dem von @Roggi
Unabhängig davon dürfte gelten, sollte die Post im Kasten laden und Person A erst später also nach dem scheinbaren Ablauf der Frist Kenntnis erlangen und so gesehen nicht selbst daran schuld sein, dann gab es meist die Möglichkeit es in den vorhergehenden Stand zurück zu setzen (auf Antrag). Der Zeitraum dafür ist jedoch recht kurz und es sind tatsächlich Nachweise notwendig und ob das klappt ist auch nicht klar.

---
PersonX kennt zumindest ein Beispiel wo etwas mit nur persönlicher Zustellung angekreuzt und Ersatzzustellung ausgeschlossen war:
Post vom Finanzamt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2016, 20:39 von PersonX«

M
  • Beiträge: 16
Danke erstmal  :)

Person X hat nachweisbar eine sehr leise Klingel. Wenn nur eine Zimmertür zu hat, hört man die Klingel schon nicht mehr. Also sollte diese morgen schlafen, wenn der Postbote kommt, ist der Käse schon gegessen.

Es ist davon auszugehen, dass es ein Postbote war. Nur dieses Mal ist angegeben worden - statt Abholung auf der Postfiliale - , dass man ein 2. Mal zustellt. Es ist nicht angegeben, um welche Art von Sendung (Päckchen, Warensendung etc.) es sich handelt, was sonst immer der Fall ist.

Am Montag wäre noch eine letztmalige Möglichkeit, die "Sendung" bei der Post abzuholen, falls eine Benachrichtigung im Briefkasten liegt. Aber dann ist kaum noch Zeit, darauf zu reagieren, weil nachweislich am Dienstag der Flieger geht. Und normalerweise geht Person X auch nicht jeden Tag zum Briefkasten. Das kann sie natürlich nicht beweisen.

Soweit Person X sich hier durchgelesen hat, wird in diesem Brief nur eine Frist von 10 Tagen gegeben??? Person X ist aber 2 Wochen unterwegs ...

Person X möchte keine Zugangsvereitelung oder ähnliches. Sie möchte nichts anbrennen lassen, aber trotzdem mit ruhigem Gewissen fliegen   :-\

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, falls Person X nicht reagiert wegen der Kürze der Zeit?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2016, 21:03 von Maeggie«

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Je nach Fall gibt es die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen.


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Fristverlängerung? Auf den noch nicht vorliegenden Brief im voraus reagieren? Ein Blanko-Schreiben aufsetzen für den Fall der Fälle?


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Entweder ist vorher noch ein Tag Zeit, oder nach Rückkehr sind noch einige Tage Zeit. Fristverlängerung zu beantragen ist durchaus üblich und wird allgemein genehmigt.


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Wie PersonX schon andeutet...
--- Anmerkung zu dem von @Roggi
Unabhängig davon dürfte gelten, sollte die Post im Kasten laden und Person A erst später also nach dem scheinbaren Ablauf der Frist Kenntnis erlangen und so gesehen nicht selbst daran schuld sein, dann gab es meist die Möglichkeit es in den vorhergehenden Stand zurück zu setzen (auf Antrag). Der Zeitraum dafür ist jedoch recht kurz und es sind tatsächlich Nachweise notwendig und ob das klappt ist auch nicht klar.
...lautet der Suchbegriff "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand"

Hierzu bitte die web-Suche sowie die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen, welche dazu bereits erste Ergebnisse liefert.

Siehe u.a. auch unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand


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