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Autor Thema: Festsetzungsbescheid Ich Azubi Partnerin bezieht ALG2  (Gelesen 1665 mal)

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Hallo zusammen,
Ich habe am 10.04 .2016 ein Festsetzungsbescheid erhalten.

Und zwar soll Ich die Gebühren vom  01.10.2015 bis heute bezahlen.
Ich habe zuvor nie GEZ bezahlt da ich Seid 2012 bis 2014 in einer schulichen Berufsausbildung war und bis zum 30.09.2015 alg 2 bezogen habe. Meine Befreiung War bis zum 01.10.2015 gültig. Seid dem 01.10.2015 bin ich erneut in einer Berufsausbildung und beziehe halbweisenrente, so wie kindergeld für mich. BAB,  Bafög oder Wohngeld bekomme ich nicht, der Wohngeld Antrag wird noch geprüfte.  Meine Partnerin bezieht alg 2 und Kindergeld für unseren Sohn. Da meine Frau ja weiterhin von der Rundfunk Gebühr befreit ist, müssten ja also keine Beiträge für die Wohnung bezahlt werden oder? Wir stehen beide im Mietvertrag und mein monatliches brutto Einkommen beträgt 600€ durch die Ausbildung zzgl Kindergeld und halbweisenrente. 

Wie schreib ich nun am besten den Widerspruch?  Leider stelle ich mich bei solchen schreiben immer selten dämlich an :/ daher wollte ich fragen ob jemand mir ein Muster Posten könnte was auf meinen Fall bezogen wäre. Ich möchte mich schon einmal für eure Antworten bedanken.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Leider stelle ich mich bei solchen schreiben immer selten dämlich an :/ daher wollte ich fragen ob jemand mir ein Muster Posten könnte was auf meinen Fall bezogen wäre. Ich möchte mich schon einmal für eure Antworten bedanken.
Da es dir auch hier wieder passiert ist, kann dir niemand antworten, denn Fragen müssen fiktiv gestellt werden, persönliche Rechtsberatung ist uns verboten. Also in etwa so: Person A bekommt ALG, Person B will nicht zahlen usw.
Bitte das obere Laufband in roter Schrift und den darunter liegenden roten Text beachten.

Im Übrigen ist das eine Frage, die der Beitragsservice ganz gut selbst beantworten kann, denn der ist für Befreiungen zuständig, dazu braucht niemand einen Widerspruch. Alle Antworten können hier im Forum mit der Suchfunktion gefunden werden.


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