Der Mensch trägt zwar den schönen Namen Michael, wird diesem aber leider nicht gerecht.
Herr Konken hat neben dem Posten im ZDF-Fernsehrat noch drei Jobs (Radio-Redakteur, Geschäftsführer und Uni-Lehrer) und er redet u. a. von dem geraubten Geld der Wohnenden, das er zum „Teil für Print- und Online-Journalismus“ ausgeben, an die Journalisten verteilen will. Er will die Verteilung von Unten nach Oben verfestigen und vorantreiben, wenn er sagt:
„…Ich habe die „Haushaltsabgabe“ für Print- und Online-Medien gefordert… es bedarf dafür auch Gesetzesänderungen... von der jetzigen Haushaltsabgabe einen Teil für Print- und Online-Journalismus vorzusehen. ..."
Er ist Teilhaber einer (noch) privilegierten Oberschicht der Mächtigen und Reichen, die die Meinungsmedien in ihren Händen hält und ausbauen will.
Neben dieser selbstherrlichen (menschenverachtenden) Dreistigkeit ist allerdings der Gedankenschritt konsequent:
„Im Moment bräuchten wir die Haushaltsabgabe nicht erhöhen, denn es gibt ja Überschüsse, die quasi eingefroren sind und nicht genutzt werden. Politik, Medienvertreter und die Wissenschaft (Anm. hier meint er wohl Juristen,-) müssen schnell an einen Tisch, um staatsferne Lösungen für die Verteilung zu finden. … Die Idee klingt charmant“
Genau. Denn, wenn der Rundfunk sein Recht (das deutsche Rundfunkrecht) aus dem
Artikel 5 GG zieht, um die Zwangsabgabe auf das Wohnen für die Rundfunkfinanzierung zu rechtfertigen, müsste dies auch für die Presse gelten! Denn in unserem Grundgesetzt Artikel 5 steht im Absatz1
nach dem Satz 1 - dem
Grundrecht des Einzelnen „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ - der Satz 2 „Die
Pressefreiheit und die
Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und
Film werden gewährleistet.“ Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html Aus diesem Satz 2 wird bekanntlich das "Gundrecht" des Rundfunks (und der Finanzierung des örR) abgeleitet.
Und somit stehen sich das Grundrecht des Einzelnen und das "Grundrecht des Anstaltrundfunks" (s.a. Kratzmann) unvereinbar gegenüber.
Dabei ist die Grundlage für des (durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) ausgestaltete Rundfunkrecht als "Grundrecht des Anstaltsrundfunks" nicht mehr gegeben. Die Sendefrequenzknappheit und die „(I)m Bereich des Rundfunks ... sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen.." spielen im Zeitalter der "Unbegrenztheit" des Internets doch gar keine Rolle mehr. Der Kampf um die Freiheit des Internets hat längst begonnen...
Da fällt mir auf:
Haben sich eigentlich schon die Filmlobbyisten gemeldet, um das Menschenrecht auf Wohnen mit einer Zwangsabgabe einzuschränken?