Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gebührenpflicht trotz Abmeldung  (Gelesen 2299 mal)

t
  • Beiträge: 148
Gebührenpflicht trotz Abmeldung
Autor: 07. Mai 2010, 13:09
Zitat
[…]

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die bloße Abmeldung von der Gebühreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgebühren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Geräte gibt.

[…]

Quelle: http://www.gulli.com/news/gez-geb-hrenpflicht-trotz-abmeldung-2010-05-07


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 374
Re: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
#1: 07. Mai 2010, 14:08
Selten dämlich der Abmelder:

Problematisch an diesem Urteil ist jedoch ein anderer Umstand. Der Betroffene meldete sich zwar bei der GEZ ab, parallel erklärte er jedoch, dass sich ein Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz befänden.

Deshalb argumentierte das Gericht auch folgerichtig:

"Die Abmeldung verlangt zudem einen eindeutigen Erklärungsinhalt mit der Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverständlich ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte Rundfunkempfangsgeräte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu Empfang bereithält. Fehlt der korrekte Erklärungsinhalt, so liegt keine wirksame Abmeldung vor."


Darum wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass in der Abmeldung als Abmeldegrund stehen soll: Alle Geräte nachweislos wegen Defekt entsorgt.
Die Abmeldung ist auch nur wirksam dann erfolgt, wenn man eine entsprechende Bestätigung der GEZ in Händen hält. Abmeldung abschicken und vergessen führt immer wieder zu unfreudigen Überraschungen in Form von Nachzahlungen.

Insofern bringt das Urteil keine neue Erkenntnisse, sondern bestätigt lediglich das bereits Bekannte.

Gruss
Spock


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2010, 14:12 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

t
  • Beiträge: 148
Re: Gebührenpflicht trotz Abmeldung
#2: 07. Mai 2010, 14:10
LOL Jau. :D Das war vermutlich eine Trotzreaktion, aber eine nicht durchdachte. ^^


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben