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Autor Thema: Termin für mündliche Verhandlung bekommen.(Kein Schriftsatz mit Klageerwideru.?)  (Gelesen 4595 mal)

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Ich sehe die Anhänge noch nicht (nicht freigeschaltet, nicht komplett anonymisiert?)
aber im Anhang aus Beitrag 10 steht Direktanmeldung. Dazu gibt es einen Thread über Datenschutz mit dem ersten Entwurf einer Musterverfassungsbeschwerde. Das kannst Du in Deiner Klage auch gut verwenden.
Und die Eu-Themen nicht vergessen:
Re: Tübingen - Sind Rundfunkgebühren bald Geschichte?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25083.msg158926.html#msg158926
Zitat
Ob die Regelungen der bestehenden Beihilfe in ihrem Kern betroffen sind, ist dabei nicht relevant. Diese Auffassung beruht auf einem Missverständnis der Rechtsprechung des EuGH, was er nun klargestellt hat:
   URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) v. 25. Oktober 2017 in der Rechtssache C?467/15 P (Kommission ./. Italien)
   http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=195948&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

"Änderung im Kern" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25145.0.html

Das heisst, nach jedem RBStV muss die Beihilfe von der Kommission neu genehmigt werden, sonst ist sie rechtswidrig.

Eventuell die ganze mündliche Verhandlung nur über Europarecht machen und alles fleissig zu Protokoll geben (nur was im Protokoll steht, war auch Thema der Verhandlung!!)




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OK. Die Aussetzung wird abgelehnt, weil der Kläger einen Antrag auf Aussetzung gestellt hat.
Das Gericht möchte sich also die Arbeit machen und ein zeitnahes Urteil sprechen, statt die Sache beiseitezulegen (mit der Hoffnung, daß es sich dann von selbst erledigt).
Mir ist irgendwie unklar, wie das Gericht auf  eine siebzigseitige Klage sauber ein Urteil schriftlich begründen will, aber gehen wir mal vom worst case aus und rechnen mit einer Abweisung der eigentlichen Klage. Dann muß sich ja der Kläger entscheiden, ob er in die nächste Instanz geht und dafür einen Anwalt bemühen muß. Wenn er ein Kämpfer ist und das nötige Kleingeld vorstrecken kann, dann kann es natürlich sinnvoll sein, mittels des gefundenen Anwalts schon vorab (bevor überhaupt ein für ihn nachteiliges Urteil gesprochen werden kann) gegen den Nichtaussetzungsbeschluß Rechtsmittel einzulegen, es würde die aktuelle Klage natürlich noch ein wenig verlängern, wie groß der Zeitgewinn dadurch sein kann, dürfte wohl nur ein erfahrener Anwalt berichten können, wenn es zwei Monate und mehr sind, dann hangelte man sich in einen Zeitbereich, in dem das Bundesverfassungsgericht schonmal laut nachdenkt (zu Anhörungen einlädt oder so), nach Ablehnung der Beschwerde dauert es ja nochmal, bis zur Verhandlung eingeladen werden kann.
Hier ist also eine taktische Beratung nötig.


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Zitat
OK. Die Aussetzung wird abgelehnt, weil der Kläger einen Antrag auf Aussetzung gestellt hat.

Ich frage mich ja, wie dass mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.....klingt für mich wenn man das so auf den Satz runterbricht, eher nach Willkür und nen Grund fürn ein Befangenheitsantrag.


Zitat
Hier ist also eine taktische Beratung nötig.


Deshalb auch die Nachfrage hier... 8) :(


Kann denn jemand Tipps für ein Anwalt aus NRW geben, der in derartigen Verfahren, erfahren ist..?


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