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Autor Thema: Ärmer gerechnet - KEF-Bericht enthüllt WDR-Bilanztricks  (Gelesen 3737 mal)

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Westdeutsche Zeitung, 13.04.2016

Ärmer gerechnet
Gebühren-Kommission: Bericht enthüllt WDR-Bilanztricks

von  Ulli Tückmantel

Zitat
Peinlich: Die Gebühren-Kommission weist nach, dass der WDR sich um 61,3 Millionen Euro ärmer gerechnet hat als er ist.

Köln/Düsseldorf. Auf den allerletzten Drücker informierte WDR-Intendant Tom Buhrow am Dienstag die WDR-Mitarbeiter in Düsseldorf, dass die Redaktionen der „Aktuellen Stunde“ und von „WDR aktuell“ samt ihrer Mitarbeiter in fünf Jahren aus dem Landesstudio am Hafen nach Köln umziehen sollen, und zwar in eine Immobilie des Schreckens: „Die Sanierung des Filmhauses Köln bietet die einmalige Chance, ein Herzstück der Crossmedialität zu schaffen“, pries Buhrow den Düsseldorfer Mitarbeitern das Projekt an.

Die Information kam keinen Tag zu früh. Denn seit gestern kann jeder im Bericht der unabhängigen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) nachlesen, dass der WDR sich auf dem Papier zur Finanzierung dieses Projekts um 61,3 Millionen ärmer gerechnet hat als er ist.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.wz.de/home/politik/nrw/gebuehren-kommission-bericht-enthuellt-wdr-bilanztricks-1.2164887


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David Lee

Danke.


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Zitat
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzf%C3%A4lschung


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Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation stellen nach deutschem Strafrecht Straftaten dar. Sie sind eine Form von Wirtschaftskriminalität.

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Und dass soll der Bürger zwangsunterstützen?


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Und dass soll der Bürger zwangsunterstützen?

Nein, die Bürger in NRW sollten sich überlegen, ob sie dagegen Widerstand leisten.


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Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation stellen nach deutschem Strafrecht Straftaten dar. Sie sind eine Form von Wirtschaftskriminalität.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzf%C3%A4lschung
Und dass soll der Bürger zwangsunterstützen?

Kann eine Anstalt des öffentlichen Rechts überhaupt Wirtschaftskriminalität begehen, ist doch kein Wirtschaftsteilnehmer? Außerdem unerliegen solche kriminellen Machenschaften der Rundfunkfreiheit und der Demokratieabgabe.


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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Und dass soll der Bürger zwangsunterstützen?

Nein, die Bürger in NRW sollten sich überlegen, ob sie dagegen Widerstand leisten.

Und dabei ist der Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG „Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten.“ so eindeutig.
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist ein unmittelbar geltendes Recht und ist weder verhandelbar noch einschränkbar.

1. Jede Hinderung durch Zwang verstößt gegen den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG. Ob ein Mensch gegen den Zwang kämpft, entscheidet jeder Mensch persönlich für sich allein.
2. Jeder Mensch hat das Recht auf seine freiwillige Selbst-Hinderung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG zu verzichten

Wer aber gerne das Denken/Handeln den Anderen freiwillig überlässen möchte/will und weder den Punkt 1 oder den Punkt 2 für sich persönlich endeckt hat, so ist das Denken/Handeln den Anderen freiwillig zu überlässen natürlich auch eine für jeden einzelnen Menschen selbst freiwillig gewählte Option.


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Dieser Laden ist nur noch skandalös!

Es freut mich, das die Öffentlichkeit jetzt davon erfährt.
 Ich möchte gar nicht wissen, was da in der Vergangenheit bei dem sauberen Verein so alles abgelaufen ist, als das I-net noch nicht als frei gewählte Informationquelle, auf die man ungehindert zugreifen kann existierte.... :-* >:D


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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