@Florian: Dein Beitrag ist durchaus sachlich und für mich nachvollziehbar!
Wie du meinst. Mir scheint es – Achtung, wieder so eine Anschuldigung – als seist du diesbezüglich nicht ganz unbefangen und wolltest jemanden in Schutz nehmen, was ich im Grunde auch als richtig ansehe, weil es loyal ist. Allerdings würde es mich doch gerne interessieren, was es hier noch zu beweisen gäbe?
Unser Rechtssystem hat zwar heftige Ecken und Kanten und beglückt mich keineswegs immer, aber es gibt durchaus schlimmere.
Schon in der Grundschule werden die maßgeblichen Pfeiler unserer Rechtssprechung zumindest grob im Rahmen kindlichen Verständnisses erwähnt.
Wer da zufällig gefehlt hat bekommt es auf seinem weiteren Bildungsweg nochmals vermittelt, bei uns gab es damals noch Fächer wie Sozialkunde und Wirtschaftslehre die zumindest einen grobschnittigen Einblick in unsere Rechtssprechung gaben, unabhängig von gänzlich anderem Bildungsweg und beruflichem Werdegang.
Selbst Pädophile, Ehremörder, Vergewaltiger, Komaschläger und sonstige Volksbeglücker gelten, gemäß dem Schuldprinzip, so lange als unschuldig bis die Schuld eindeutig nachgewissen. bzw. erkannt wird.
Hierzu, wie in diesem Fall, müssen Beweismittel durch Spezialisten gesichtet und dokumentiert werden, beispielsweise Bild-, Film- und Tonaufnahmen, Zeugen-, Beschuldigten- und Geschädigtenbefragungen usw.
Wie schon gesagt durch Spezialisten und nicht durch irgendwelche sensationsgierigen youtoube-User die Langweile haben.
Diese Beweismittel werden dann unter juristischen Gesichtspunkten ausgewertet und geprüft ob irgendwelche Rechte oder Gesetze verletzt wurden.
So ist nun mal der grobe Weg wie verfahren wird.
In diesem Fall handelt es sich zwar um ein Offizialdelikt, das heißt dass die Staatsanwaltschaft unabhängig von einer Anzeige der/des Geschädigten zur Ermittlung verpflichtet ist, jedoch hat sich meines Wissens das angebliche Opfer noch gar nicht gemeldet?
Die Gutmenschen mit ihrer theatralisch, gespielten Empörung und Hysterie regen sich da völlig umsonst auf, solange die vermeintlich Geschädigte nicht vernommen wurde.
Unsere Demokratie gibt es zwar her dass selbst Greti und Blödi sich darüber eine Meinung bilden dürfen, mit endgültigen Schuldzuweisungen so wie öffentliche Aufrufen zum Massenschämen und Lichterketten-bilden sollte man sich doch aber bis Schuldspruch zurückhalten.
Die Polizisten auf dieser Demo waren keine Beamten einer Sondereinheit, die geschult sind selbst in Ausnahme- und extremsten Gefahrensituationen rational und emotionslos zu reagieren, sondern gewöhnliche Polizisten, Polizeischüler u.a.
Man möge doch bitte diesen Leuten jegliche Vorzüge, unseres Rechtssystems, zukommen lassen, wie Berufs- und Gewohnheitskriminellen, Intensivtätern und sonstigem Klientel auch und bitte den Schuldspruch abwarten bis man den Stab über sie bricht und ihr Ansehen denunziert!
Wer Fehler gemacht hat muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig von beruflicher Stellung, Ethnie oder sonstiges, aber bitte nicht so billig wie mit solcher Hetze!