Auf eine Mündliche Verhandlung sollte man bestehen, um seine Argumente mit den Argumenten der Gegenseite verhandeln zu können. Es bietet auch weitere Vorteile.
Mündliche Verhandlung kann aber auch höhere Kosten bedeuten - sofern sich die Gegenseite anwaltlich vertreten lässt, was hin und wieder vorkommt. Dann werden neben der Verfahrensgebühr für den gegnerischen Anwalt auch noch Terminsgebühr + ggf. Reisekosten/ Abwesenheitszeit etc. fällig.
Bitte Kosten prüfen - siehe u.a. unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424Komisch auch, dass in den mündlichen Verhandlungen kein echtes Wortprotokoll geführt wird - auch nicht bei den Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht, d.h. weiterer Sachvortrag in der Verhandlung wird nicht dokumentiert. Es ist somit keinesfalls sichergestellt, dass sich die Inhalte der mündlichen Verhandlung auch tatsächlich im späteren Urteil wiederfinden.
Es hat mithin in der Tat eher den Anschein, dass die mündlichen Verhandlungen eher ein "Placebo", eine "Show" sind...
...allerdings kann man diese auch durchaus nutzen - und sei es, um die evtl. anwesende Öffentlichkeit aufzuklären - oder auch den Richter selbst. Wer es sich also finanziell leisten kann, der kann und sollte also durchaus auf einer mündlichen Verhandlung bestehen - schließlich will man es ja auch den Richtern und der Gegenseite nicht einfacher machen als nötig
Auf eine Mahnung braucht nicht reagiert werden. Wenn das Gericht das Aktenzeichen für die Klage vergeben hat, wird auch mitgeteilt, dass ein weiteres Aktenzeichen für die Aussetzung der Vollziehung angelegt und die Gegenseite gebeten wurde, bis zum Abschluss des Verfahrens auf Vollzugsmaßnahmen zu verzichten.
Ich wüsste nicht, dass dies wirklich ein "Automatismus" ist und wüsste auch nicht, dass das Gericht die Gegenseite dazu auffordern würde.
Meiner Wahrnehmung nach ist dies eher eine Art "ungeschriebenes Gesetz" und geht eher von ARD-ZDF-GEZ selbst aus, dass diese auf eine Fortsetzung von Mahnmaßnahmen verzichten, sobald eine Klage offiziell aktenkundig ist.
Möglicherweise hat sich dies bei Person A zeitlich etwas überschnitten...?
Evtl. könnte/ sollte Person A ein freundliches Schreiben an ARD-ZDF-GEZ aufsetzen und diese darauf hinweisen, dass
"bereits ein Verfahren anhängig" ist und man davon ausgeht, dass somit die
"Mahnmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt" werden + bitte um
schriftliche Bestätigung.