Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Lt. Herr Seibert ist für die Bundeskanzlerin Art. 5 GG das allerhöchste Gut  (Gelesen 4447 mal)

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zitat: "Wie Seibert & Co. eine halbe Stunde lang nichts sagen"
Stand: 11.04.2016 14:57 Uhr
http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-bpk-101.html

Bei der Bundespressekonferenz ging es zwar nicht ums Thema "Rundfunkbeiträge", dennoch wurde hier eine wichtige Frage geklärt.

Achtung! Die nachfolgende Wiedergabe ist aus dem Zusammenhang gerissenen!
Ab der 49ten Sekunde erklärt der Pressesprecher Herr Stefan Seibert, dass für die Bundeskanzlerin der Art. 5 GG das allerhöchste Gut ist.

Der Art. 5 GG spielt natürlich auch bei dem Rundfunkbeitrag eine entscheidene Rolle:

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.

Ungehindert bedeutet: Durch nichts behindert, aufgehalten oder gestört. Beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2016, 19:16 von ZusatzrenteHaetteIchAuchG«

f

fox

  • Beiträge: 437
Wie heißt es so schön:
"Vor dem Gesetz sind alle gleich;
nur manche sind gleicher"  :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 422
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.
Ungehindert bedeutet: ..., nicht belästigt, ...

da gehts ja schon los... :D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 23:44 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

a
  • Beiträge: 148
Allerhöchst? Das bedeutet alle anderen Artikel sind nicht allerhöchst, also unwichtiger? Oder gibt es da noch einen aller-allerhöchsten?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Allerhöchst? Das bedeutet alle anderen Artikel sind nicht allerhöchst, also unwichtiger? Oder gibt es da noch einen aller-allerhöchsten?

Hier ging es u.a. "nur" um die Meinungsfreiheit.
Deshalb, meine ich, wollte Herr Steffen Seibert etwas mehr Bedeutung dem Art. 5 GG zum Ausdruck bringen.
Art. 5 GG ist nur eins von vielen vorbehaltlos garantierten Grundrechten im Grundgesetz und gemäß Art. 19 Abs. 1 GG durch nichts einschränkbar.
Dieser enormen Bedeutung des Art. 5 GG für die Bundeskanzlerin kann man einfach nicht oft und deutlich genug beiflichten und allerhöchsten Respekt für die Klarstellung durch Herr Seibert aussprechen.

Ich bin aber davon überzeugt, dass für die Bundeskanzlerin und für die gesamte Bundesregierung inkl. Bundespressesprecher-/innen das Grundgesetz als Ganzes überhaupt das allerhöchste Gut ist.

Deshalb fand ich es in Bezug auf die häufige Erwähnung der enormen Bedeutung des Art. 5 GG durch Herr Seibert sehr wichtig auch in Bezug auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG wo jeder das Recht hat, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 07:44 von ZusatzrenteHaetteIchAuchG«

  • Beiträge: 7.412
Allerhöchst?
Nein, nicht ganz; "allerhöchst" ist Artikel 1 GG.

Zitat
Das bedeutet alle anderen Artikel sind nicht allerhöchst, also unwichtiger? Oder gibt es da noch einen aller-allerhöchsten?
Der wichtigste Artikel steht zuerst; alle anderen folgen in der Reihe ihrer Bedeutung.

Artikel 5 GG ist dementsprechend der 5t-wichtigste Artikel GG von allen Artikeln GG.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

R
  • Beiträge: 1.126
Überlegt mal drei Sekunden, welchen Job Steffen Seibert vor seiner Arbeit als Pressesprecher der Bundesregierung hatte!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Hat er nicht davor bei den ÖR gearbeitet?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 238
Zitat Wikipedia: "Vom 13. Januar 2003 bis 4. Juli 2010 moderierte Seibert die Hauptsendung der heute-Nachrichten um 19:00 Uhr im ZDF als Nachfolger von Klaus-Peter Siegloch. Für die Sondersendung Wir wollen helfen!, in der das ZDF und die Bild-Zeitung 40,6 Millionen Euro an Spenden für die Opfer der Tsunamikatastrophe in Südostasien sammelte, gewann er 2005 gemeinsam mit Co-Moderator Johannes B. Kerner den Publikums-Bambi. Vom 28. Mai 2007 bis 3. Juli 2010 war Seibert ebenfalls als Nachfolger von Klaus-Peter Siegloch Anchorman des heute-journals"


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
Überlegt mal drei Sekunden, welchen Job Steffen Seibert vor seiner Arbeit als Pressesprecher der Bundesregierung hatte!


Hat er nicht davor bei den ÖR gearbeitet?



Waren jetzt zwar 7 Minuten, aber macht nix!  ;)

Andererseits: der Mann hat Insiderkenntnisse!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben