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Autor Thema: Grundsätzliche Mehrfachbelastung durch den neuen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3086 mal)

j
  • Beiträge: 5
Erst einmal bitte ich um Nachsicht bei meinem ersten Beitrag. Mir fehlt noch ein wenig die Übung ...  ;D

Mir viel auf, dass der derzeitige Bilck auf den Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form, nämlich über das Innehaben einer Wohnung, nicht ausreicht. Gerade die gesamte arbeitende Bevölkerung (inkl. Arbeitgeber) unterliegt einer Mehrfachbelastung durch die Zwangsabgabe. Ich möchte dabei hauptsächlich auf den §5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich RBStV hinweisen.

Warum?

Jeder Beitragszahler, der im privaten Bereich seinen Beitrag entrichtet, wird durch die Betriebsstättenabgabe mitbelastet. Und nicht nur das! Überall im öffentlichen Leben, beim Einkaufen, auf Veranstaltungen, im öffentlichen Nahverkehr usw. muss der Rundfunkbeitrag entrichtet werden. All das muss vom Beitragszahler, der schon für seine Wohnung zahlt, zu großen Teilen mit übernehmen werden, da die Betriebsstättenabgabe als Kostenfaktor mit auf die Entgelte und Löhne Einfluss nimmt. Das heißt: es wird nicht nur einmal (derzeit 17,50 €) gezahlt, sondern mittelbar auch die Betriebsstättenabgabe mit übernommen.

Mich würde eure Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Kann man diesen Fakt auch vor Gericht verwenden?



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j
  • Beiträge: 5
Ergänzend - Hier einmal anhand eines Beispiels erklärt:

Herr S. wohnt in einer kleinen Wohnung allein. Er zahlt immer pünklich per Lastschrifteinzug seine Rundfunk-Abgabe in Höhe von 17,50 €. Da Herr S. einer leichten Bürotätigkeit nachgeht, hat er früh am Morgen immer noch Zeit beim Bäckermeister seines Vertrauens zu Frühstücken.

Jener Bäckermeister wohnt mit seiner Familie in einem schicken Häusschen und zahlt ebenfalls seine RF-Abgabe zu Hause in Höhe von 17,50 €. Da er jedoch Arbeitgeber ist und in seiner Bäckerei noch weitere 9 Angestellte arbeiten, muss er zudem monatlich für seine Betriebsstätte nochmals 17,50 € aus seinen Einnahmen dafür aufwenden. Deise Kosten muss er selbstverständlich auf die Preise der Backwaren umlegen oder kann seinen Angestellten ergo weniger Lohn zahlen. Nicht erwähnen muss ich, dass die Angestellten jenes Bäckers zu Hause natürlich auch zur Kasse gebeten werden.

Wenn Herr S. nicht wie an schönen Tagen mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, nutzt er die Öffentlichen Verkehrsmittel. Den Verkehrsbetrieben mit ihren Angestellten und Fahrzeugen ergeht es wiederum wie dem Bäcker, nur dass diese die zusätzlichen Kosten durch die Rundfunk-Abgabe auf die Ticketpreise umlegen (Ihr merkt jetzt sicher schon, worauf ich hinaus will). Herr S. arbeitet in einer Software-Firma -> also geht es ihm wie allen anderen Angestellten, welche zu Hause zahlen und die Betriebsstättenabgabe zusätzlich mit erwirtschaften müssen. Natürlich ergeht es den Inhaber der Firma auch nicht besser. ... usw ...

Diesen Bogen kann man endlos spannen, da in allen Bereichen die private Haushaltsabgabe und zusätzlich die Betriebsstättenabgabe fällig ist. Man muss also für etwas mehrfach zahlen, wovon einmal schon zuviel ist. Ich bin der Meinung, wenn eine Wohnungsabgabe fällig ist, darf keine weitere Abgabe in Form einer Betriebsstättenabgabe existieren. Warum? Weil jeder wohnen muss, von der Putzfrau bis zum Aufsichtsratsvorsitzenden, selbst Politiker sollen ja Wohl oder Übel davon betroffen sein. Und Banken! :laugh:

Die Betriebsstättenabgabe ist ergo eine Zusatzabgabe der Bevölkerung für die Rundfunkanstalten. Vielleicht mal ein neuer Ansatz. Könnte man ja auch umdrehen - die Wohnungsabgabe für den RFA ist eine Zusatzabgabe für die Betriebsstätten.



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C
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Hallo joschue und willkommen im Forum.
Das ist ein guter Punkt, natürlich werden die RF-Beitragskosten auf den Preis des Produkts bzw. der Serviceleistung aufgeschlagen.

Hierzu einmal ein paar Zahlen bzw. Aussagen über die jährlich zu entrichtenden Rundfunkbeiträge (Die Liste darf gerne weiter vervollständigt werden):

Rossmann: 300.000 €
DM-Drogerie: 266.000 €
Sixt: >3 Mio. € (!)
Bahn-Tochter DB Netz: 472.000 €
Stadt München: 350.000 €
Stadt Hamburg: 717.000 €
225 Kindertagesstätten der Stadt Köln: 49.000 €


Zitat
Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie, rechnete durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag mit Mehrbelastungen von über 900 000 €
Quelle

Zitat
Sixt wettert seit längerem gegen die seit 1. Januar gültige neue Rundfunk-Gebührenordnung und legt sich dabei mit dem für den Konzern zuständigen Bayerischen Rundfunk an. Dieser schickte ihm Ende Juli per "Einschreiben mit Rückschein" einen um gut 7000 Euro Säumniszuschlag erhöhten Bescheid, weil Sixt zunächst nicht zahlte und lieber korrespondierte.
Quelle


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2016, 18:21 von Uwe«
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f

faust

... diese Argumentation war - auch - Bestandteil meiner Klage, die im Februar in Dresden abgewiesen wurde.
Dumm gelaufen.

Ein Dichter, dessen Name mir grade entfallen ist, hat mal gesagt: "Der Rechtsstaat wird schon wissen, warum er nicht Linksstaat heißt!"


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