Ergänzend - Hier einmal anhand eines Beispiels erklärt:
Herr S. wohnt in einer kleinen Wohnung allein. Er zahlt immer pünklich per Lastschrifteinzug seine Rundfunk-Abgabe in Höhe von 17,50 €. Da Herr S. einer leichten Bürotätigkeit nachgeht, hat er früh am Morgen immer noch Zeit beim Bäckermeister seines Vertrauens zu Frühstücken.
Jener Bäckermeister wohnt mit seiner Familie in einem schicken Häusschen und zahlt ebenfalls seine RF-Abgabe zu Hause in Höhe von 17,50 €. Da er jedoch Arbeitgeber ist und in seiner Bäckerei noch weitere 9 Angestellte arbeiten, muss er zudem monatlich für seine Betriebsstätte nochmals 17,50 € aus seinen Einnahmen dafür aufwenden. Deise Kosten muss er selbstverständlich auf die Preise der Backwaren umlegen oder kann seinen Angestellten ergo weniger Lohn zahlen. Nicht erwähnen muss ich, dass die Angestellten jenes Bäckers zu Hause natürlich auch zur Kasse gebeten werden.
Wenn Herr S. nicht wie an schönen Tagen mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, nutzt er die Öffentlichen Verkehrsmittel. Den Verkehrsbetrieben mit ihren Angestellten und Fahrzeugen ergeht es wiederum wie dem Bäcker, nur dass diese die zusätzlichen Kosten durch die Rundfunk-Abgabe auf die Ticketpreise umlegen (Ihr merkt jetzt sicher schon, worauf ich hinaus will). Herr S. arbeitet in einer Software-Firma -> also geht es ihm wie allen anderen Angestellten, welche zu Hause zahlen und die Betriebsstättenabgabe zusätzlich mit erwirtschaften müssen. Natürlich ergeht es den Inhaber der Firma auch nicht besser. ... usw ...
Diesen Bogen kann man endlos spannen, da in allen Bereichen die private Haushaltsabgabe und zusätzlich die Betriebsstättenabgabe fällig ist. Man muss also für etwas mehrfach zahlen, wovon einmal schon zuviel ist. Ich bin der Meinung, wenn eine Wohnungsabgabe fällig ist, darf keine weitere Abgabe in Form einer Betriebsstättenabgabe existieren. Warum? Weil jeder wohnen muss, von der Putzfrau bis zum Aufsichtsratsvorsitzenden, selbst Politiker sollen ja Wohl oder Übel davon betroffen sein. Und Banken!
Die Betriebsstättenabgabe ist ergo eine Zusatzabgabe der Bevölkerung für die Rundfunkanstalten. Vielleicht mal ein neuer Ansatz. Könnte man ja auch umdrehen - die Wohnungsabgabe für den RFA ist eine Zusatzabgabe für die Betriebsstätten.