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Autor Thema: Klagerücknahme oder Negativ-Urteil kassieren?  (Gelesen 5610 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Person X hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrag geklagt, mit der Begründung, dass er nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügt und nicht Sozialleistungen beantragen will, um sich von der Beitragspflicht befreien will, der Beitragsservice aber nur diese Möglichkeit in diesem Fall vorsieht.

Die Richterin hat nun dem Kläger X geschrieben und darauf hingewiesen, dass die Klage kein Aussicht auf Erfolg hat und sie erwägt schriftlich zu entscheiden. Sie wies den Kläger auf die Möglichkeit der Klagerücknahme hin.

Was soll der Kläger jetzt tun? Wie viel billiger kommt ihm eine Klagerücknahme als die drohende Kostenübernahme bei einer zurückgewiesenen Klage? Was ist mit den Ansprüche des Klägers jeweils nach Klagerücknahme bzw. Negativ-Urteil (wobei der Kläger nicht die Mittel hat weiter zu klagen, vorausgesetzt die Revision wird überhaupt zugelassen)?

Vielen Dank im Voraus

@all

Die Fragen von @Kris waren folgende:

1. Was soll der Kläger jetzt tun?

2. Wie viel billiger kommt ihm eine Klagerücknahme als die drohende Kostenübernahme bei einer zurückgewiesenen Klage?

3. Was ist mit den Ansprüche des Klägers jeweils nach Klagerücknahme bzw. Negativ-Urteil (wobei der Kläger nicht die Mittel hat weiter zu klagen, vorausgesetzt die Revision wird überhaupt zugelassen)?

Die Fragen sollten doch nach @Kris Anfrage „mit juristischem Sachverstand“ beantwortet werden?


Bis hier her wurde dem soviel ich lesen konnte, keine Aufmerksamkeit gegeben. Diese Fragen kann nach meiner Meinung nur ein RA fachlich korrekt beantworten, der sich im Verwaltungsrecht bestens auskennt. Eine Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung  (Beratungsschein) vom Amtsgericht, hätte soviel mir bekannt ist, vor der Klage erfolgen müssen.

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 17:12 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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