Logisch, oder nicht?
Das Logischste der Welt! Nur leider steht dazu weder was im Rundfunkbeitragsgesetz, noch auf der Seite des Beitragsservice, selbst eine Google Suche ergibt keine Treffer zu Erfahrungsberichten von Leuten, die sich so erfolgreich befreit haben.
Der Beitragsservice hat tatsächlich Person X aufgefordert, Sozialleistungen zu beantragen und gleichzeitig darauf zu verzichten, und den Bescheid dann dem BS zu senden. Die Richterin "begrüßt dieses Signal des Beklagten (also des Beitragsservice)" und fordert Kläger X ebenfalls auf, Leistungen zu beantragen.
Nur findet das X in keinster Weise zumutbar! Die Frage, wie soll der BS denn das sonst prüfen, ist ja auch sehr leicht zu beantworten. Anhand des Einkommensteuerbescheid! Daraus geht eindeutig hervor, dass X in den vergangenen Jahren ein geringes Einkommen hatte. Und früher hat ja die GEZ auch noch selber geprüft. Mit dem neuen Beitragsgesetz dürfen sich nur noch Menschen mit Bescheiden von Sozialämter befreien. Bescheide, die man nur bekommt wenn man Leistungen beantragt. (X hat beim Jobcenter nachgefragt. Es gibt keine pauschale Prüfung. Geprüft wird nur, wenn auch Leistungen beantragt werden.)
Ein Gericht müsste nach meinem Rechtsverständnis da feststellen, dass das nicht zumutbar ist, weder für den Antragsteller, noch für die Sozialbehörden.
Es gibt einen Einkommenssteuerbescheid, der gibt klare Auskunft über die Einkommenssituation (auch bedingt über die Vermögenssituation, da keine Kapitaleinkünfte). Sozialleistungen beantragen (alle 3 Monate wahrscheinlich), Antrag auf Verzicht stellen, Bescheide an den BS Senden, etc., kann keine Lösung sein.
Die Regelung, dass nur mit Bescheiden von Sozialämter sich befreit werden kann, ist laut Urteilen der OVG's damit begründet, dass sich das Verfahren der Prüfung für den BS vereinfacht. Aber was ist mit den Sozialämtern? Was ist mit den Geringverdienern, die keine Leistungen beantragen wollen? Warum fragen da die Gerichte nicht mal nach? Das sollte auch Aufgabe der Gerichte sein.