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Autor Thema: Strafantrag Berllin hat Geschäftszeichen  (Gelesen 3177 mal)

a
  • Beiträge: 148
Strafantrag Berllin hat Geschäftszeichen
Autor: 10. April 2016, 23:53
Strafantrag eines Bekannten wurde gegen 3 Mitarbeiter des FA eröffnet oder registriert oder wie man das interpretieren will.
Diese waren alle am Schrtiftverkehr in der Sache beteiligt.
Der Amtsleiter des FA (an den die Dienstaufsichtsbeschwerde ging) und der Geschäftsführer des BS wurden trotz Antrag ausgelassen.
Da will er aber noch einmal nachhaken. Ebenso, wieso aus dem Strafantrag eine Strafanzeige gemacht wurde.

Gegenstand der Sache war die rechtswidrige Amtshilfe für den BS + LRA von dem das FA trotz detailreicher Darlegung der Sachlage nicht ablassen will.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2016, 04:14 von seppl«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

a
  • Beiträge: 338
Meines Wissens nach muss man eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Berlin machen. Bei letzteren zusätzlich noch einen Strafantrag stellen. Sonst bringt das nichts.


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G
  • Beiträge: 1.548
Es gibt Offizialdelikte, hier ermittelt die Staatsanwaltschaft selbsttätig in öffentlichem Interesse wie z.B. bei Betrug, Raub oder Erpressung. Es reicht die Strafanzeige.
Dann gibt es Antragsdelikte wie Hausfriedensbruch. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Verletzten/Geschädigten. Es ist ein Strafantrag erforderlich.

Bei welcher deutschen Staatsanwaltschaft man die Strafanzeige oder den Strafantrag erstattet, spielt keine Rolle. Das wird weitergeleitet. In Rundfunksachen bringt aber die Anzeige nichts, die Staatsanwaltschaft hat Angst vor den Intendanten.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Bei welcher deutschen Staatsanwaltschaft man die Strafanzeige oder den Strafantrag erstattet, spielt keine Rolle. Das wird weitergeleitet. In Rundfunksachen bringt aber die Anzeige nichts, die Staatsanwaltschaft hat Angst vor den Intendanten.

Naja!?
Habe im Februar Strafanzeige gegen eine Person gestellt, gegen diese wegen betrug, verbotene Geschäfte und Handeln ohne Erlaubnis ermittelt wird. Als betroffener wurde ich zur Zeugenaussage aufgefordert. Da ich auch zu den geschädigten gehörte, habe ich Strafanzeige erstattet. Da sich noch andere Personen sich diesen Vorwürfen zu stellen haben, habe ich gegen diese Personen auch Strafanzeige bei der gleichen Staatsanwaltschaft gestellt, mit der Bitte diese an die zuständigeren Staatsanwaltschaften weiter zu leiten. Eine Antwort kam nach zwei Monaten, das die Ermittlungen noch nicht gegen die Person 1 abgeschlossen sei und ich gebeten werde, meine Strafanzeigen betreffend der anderen drei Personen, selbst an die zuständigen Staatsanwaltschaften richten möchte.
Das verstehe ich nicht, weil die anderen Personen in den Ermittlungen einbezogen sind und ich auch der Meinung bin, das die Staatsanwaltschaft in Norddeutschland es an die Staatsanwaltschaft in Süddeutschland weiter leiten müsste.

Genauso Anwälte! 500 € für zwei Briefe in den Knast an die Beschuldigten, mit der Bitte, mir das veruntreute Geld wieder zu geben und das von einer großen Anwaltskanzlei! Das war klar, das es auf dieses Schreiben keine Antwort geben würde!  ???

In HB hatte ich Strafanzeige gegen 2 große Firmen und einem Architekten wegen verdacht auf gewerblichen Betrugs erstattet, was ich auch nachweisen konnte. Auch nach mehrmaliger Nachfrage über die Ermittlung hatte ich keine Antwort bekommen. Nach Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wurde mir mitgeteilt, dass die Anzeige, die ich eigenhändig bei der Staatsanwaltschaft abgegeben habe, verlorengegangen ist. Für die Recherche hatte ich über ein Jahr dran gesessen!
Ich hab die Schnauzte voll!

Die Schergen halten zusammen!

Ohmanoman


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2016, 00:03 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

G
  • Beiträge: 1.548
Also die Weiterleitung war bei meiner Strafanzeige kein Problem. Nur hat die Generalstaatsanwaltschaft die Hose so voll gehabt, dass sie die vorsätzliche Doppelbebeitragung von mir und meiner Ehefrau(die den gleichen Nachnamen trägt und in der gleichen Wohnung wohnt) als Irrtum bezeichnet und nicht ermittelt. Diese *** sind GEZ-treu, egal was die ***funker machen.


***Edit "Bürger":
Wortwahl entfernt. Bitte auf die Wortwahl achten, da das Forum auch auf seine Außenwirkung bedacht ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2016, 00:06 von Bürger«

 
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