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Autor Thema: Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild  (Gelesen 13254 mal)

K
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Zitat
Beim zuständigen MDR war man angeblich gar nicht über den Fall der Frau informiert, über den die "Welt am Sonntag" zuerst berichtete. Beim Beitragsservice heißt es auf Nachfrage, die jeweilige Vollstreckungsbehörde entscheide, was zu tun sei, ob und wie beispielsweise gepfändet werde. Schließlich nahm der MDR seinen Antrag zurück,
Alleine schon der Inhalt des hervorgehobenen Textes birgt einen Widerspruch.

In der Tat! Das ist praktisch genau so ein Widerspruch wie:

"Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist die Gegenleistung für dessen Programmangebot."

[IRONIE-Modus ein] An der Erzwingungshaft bezüglich Frau Baumert sieht man eines ganz deutlich: Die gesellschaftliche Akzeptanz ist des öffentlich-rechtlichen Rundfunks höchste Priorität. [IRONIE-Modus aus]


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@azdb-opfer: In dieser Hinsicht hast du recht. Ich meinte auch nur die Schuldzuweisung, die eindeutig an den MDR geht. Damals haben die örR ein "Saubermann-Image" gepflegt und alle ihre Schandtaten auf die GEZ abgewälzt, als wenn die Intendanten nichts damit zu tun gehabt hätten, was die GEZ verbrochen hat. Deshalb ist dieser ganze Mist an der GEZ hängen geblieben, die sich ja nun umbenennen mussten. Wäre schon immer der örR verantwortlich gemacht worden, würde es jetzt  so etwa in der Art wie "Bürgers freie Unabhängigkeit" heissen statt örR. Wenn möglich, müssen bei Widerspruch und Klage die Intendanten der Rundfunkanstalten direkt angeschrieben werden. Es muss deutlich werden, wer verantwortlich ist: jeder Intendant von allen Landesrundfunkanstalten/ZDF.


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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis! Ich fand das auch recht dubios und mir ist nicht klar, wieso das Landratsamt der Gläubiger ist, wenn es sich um Rundfunkgebühren handelt. Das ist wohl dieses Kapitel, das ich nicht kapier, nämlich warum bei manchen die Stadt- oder Gemeindekasse pfändet und als Gläubiger genannt ist, während bei anderen der Gerichtsvollzieher auf Antrag der Landesrundfunkanstalt antrapst.

Es ist insofern natürlich rhetorisch hinzubiegen, dass der "arme unschuldige mdr" gar nicht gewusst hat, was das böse, böse Landratsamt  ;) da macht und dass sie von der Inhaftierung ja gar nix gewusst hätten, die Ärmsten, Unschuldigsten (welche Opferlämmer!)... allerdings ist das natürlich Bullshit, weil selbstverständlich ist denen klar, was abläuft und selbstverständlich steht die Rundfunkanstalt und der Beitragsservice hinter der Inhaftierung und decken diese im Normalfall vollumfänglich, so wie sie auch jegliche anderen Vollstreckungsmethoden selbstverständlich decken oder auch bewusst und gezielt in Auftrag geben. Dasselbe ist es mit den Methoden von "Creditreform" oder wie sie alle heißen: Diese Inkassobüros sind zwar nicht die Landesrundfunkanstalt, aber zu behaupten, die LRA hätte von deren Methoden nicht gewusst, ist ja wohl der blanke Hohn!

Zu prüfen wäre vielleicht auch noch, was mit der Staatsferne los ist, wenn die Behörden (Landratsamt, Beitragsservice, Landesrundfunkanstalt) denn doch so sehr unter einer Decke stecken?


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Zitat
Landratsamt Wartburgkreis
ist ja vielleicht auf der Seite der Gegner der Rundfunkgebühren und hat mit diesem Vorgehen einen ordentlichen Schub produziert in Richtung Protest, sonst würde es still und heimlich immer weiter gehen.


Das natürlich nur ein fiktiver Gedanke.


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Da kann man mittlerweile nicht nur nen Kasten Bier sondern ne ganze Brauerei drauf verwetten, dass der BS sich mittlerweile völlig verselbständigt hat und die LRA überhaupt nicht wissen welcher Methoden der BS sich bedient - inclusive "Anweisungsblätter an die GV, um nur ein Beispiel zu nennen.

dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.

um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.
der fiktive Gedanke jedoch hat Charme - dass die Ämter und GV mittlerweile selber so abgenervt sind vom BS dass sie selber Schübe produzieren...  absurd wäre das nicht, eine fiktive Person von der ich manchmal erzählt habe hat selber mit GV zu tun, der zu erzählen weiß dass er zwischenzeitlich fast nur noch Rundfunk auf seinem Schreibtisch hat - und sein Tonfall dabei klang alles andere als vergnügt.


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azdb-opfer

dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.

Das glaube ich auch. Der "Beitragsservice MDR" muss ja auch Zugriff auf alle Daten des Zentral-BS haben.


um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.
der fiktive Gedanke jedoch hat Charme - dass die Ämter und GV mittlerweile selber so abgenervt sind vom BS dass sie selber Schübe produzieren...  absurd wäre das nicht, eine fiktive Person von der ich manchmal erzählt habe hat selber mit GV zu tun, der zu erzählen weiß dass er zwischenzeitlich fast nur noch Rundfunk auf seinem Schreibtisch hat - und sein Tonfall dabei klang alles andere als vergnügt.

Die ganzen Zettel würde ich ganz genau prüfen, vielleicht darf für die Rechtsbeugung bald der Gerichtsvollzieher oder jemand vom Landratsamt in der JVA "wohnen"?


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Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!
den Zeddel würd ich ja gerne mal sehen, denn das wäre definitiv nicht nur rechtsfrei sondern auch völlig sinnfrei. Ein Landratsamt kann höchtens anfallende Gebühren für sich beanspruchen, aber nicht mal eben in die Rolle eines Gläubigers schlüpfen.

Korrigiere - es müsste richtig lauten
Zitat
Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte beantragte, das Landratsamt Wartburgkreis!
Auf diesen Antrag hin dürfte dann das zuständige AmtsGERICHT den Hafbefehl ausgestellt haben.

Unverstanden bislang auch von mir bleibt,
weshalb das Landratsamt als "Gläubiger" an die Stelle(?) des MDR treten konnte...


[...] warum bei manchen die Stadt- oder Gemeindekasse pfändet und als Gläubiger genannt ist, während bei anderen der Gerichtsvollzieher auf Antrag der Landesrundfunkanstalt antrapst.
Es ist regional unterschiedlich, wer als örtliche Vollstreckungsstelle um Amtshilfe ersucht wird bzw. zu ersuchen ist:
- Stadtkassen und Vollstreckungsbeamte
- Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher
- Finanzämter (z.B. in Berlin)


Zitat
Landratsamt Wartburgkreis
ist ja vielleicht auf der Seite der Gegner der Rundfunkgebühren und hat mit diesem Vorgehen einen ordentlichen Schub produziert in Richtung Protest, sonst würde es still und heimlich immer weiter gehen.

Falls dem so wäre, so könnte man denen für diesen "Coup" fast danken... ;) :D


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dass der MDR nix wusste, kann dennoch nur Bull§hit sein - immerhin haben die LRA in ihren Häusern auch "Abteilungen Beitragsservice", und spätestens die sollten doch im Bilde sein über die Vorgänge.
Das glaube ich auch. Der "Beitragsservice MDR" muss ja auch Zugriff auf alle Daten des Zentral-BS haben.

...abgesehen davon, dass es müßig ist, darüber zu spekulieren, so sind die "Abteilungen Beitragsservice" hoffnungslos überfordert - siehe Meldungen Ende 2014 "2 Millionen(!) Vorgänge im Rückstand".
Die wissen nicht mehr, wo oben und unten ist...

Was allerdings keine Entschuldigung sein darf, einen eventuell zur Kenntnis gelangen Haftbefehl sang- und klanglos durchzuwinken - zumal es ja für ARD-ZDF-GEZ wesentlich einfacher wäre, die 500€-Grenze abzuwarten und dann Auskünfte bei Dritten - unter Umgehung etwaiger renitenter Verweigerer - zu erhalten...
...als wegen läppischer 190€ ein solches Risiko einzugehen.

Ein "nach hinten losgegangener Schuss durchs Knie", wie es scheint...  ;D ;D


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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts" https://mopo24.de/nachrichten/haftbefehl-mdr-gefaegnis-rebellin-freigelassen-haft-GEZ-Gericht-65544 
"Als sie auch diese verweigerte, verhängte das Amtsgericht Bad Salzungen im September 2015 auf Antrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gegen sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft einen Haftbefehl. Die dagegen gerichtete Beschwerde blieb vor dem Landgericht Meinigen erfolglos, so dass die Frau im Februar 2016 vom Gerichtsvollzieher in Haft genommen wurde..."? ? ?

Was ist hier durcheinandergeraten?


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Hallo,ins forum...
Weiß jemand um einen guten Anwalt im Ruhrgebietsraum,der sich mit diesem "Recht-der-1-Nacht"
Verein auskennt?
Gruß vom wegelagerer :-\


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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts"
Weiß ich nicht. Ich hab jedenfalls einen Haftbefehl von Sieglinde gesehen, wo das so drin stand, wie ich schon sagte: Landratsamt Wartburgkreis.
Die Schuld lag auch nicht bei 190 €, sondern im September letzten Jahres war sie bei ungefähr 350. Der GV besuchte Sieglinde dann recht oft, weil mit jedem Besuch konnte er Kosten geltend machen, so dass diese dann mal endlich auf 500 € stiegen. Bevor es 500 € sind, kann nämlich noch gar keine solche Zwangsmaßnahme stattfinden (hab ich irgendwo in einem Gesetz gelesen).
Es stimmt auch nicht, dass Sieglinde seit 2013 nicht mehr zahlte, sondern so viel ich weiß, verweigerte sie die Zahlung erst später ... ich glaub, sie war vorher gar nicht zahlungspflichtig, weil sie woanders wohnte oder was, also das weiß ich nicht genau. Ich weiß bloß, dass sie nicht schon seit 01.01.2013 NICHT zahlte. Das stimmt auch sonst mit der Summe gar nicht überein, weil wer seit 01.01.13 nicht zahlt, hatte im September 2015 schon um die 600 € offen, also hier stimmt eh was nicht.

Ob es Sieglinde recht ist, ihren Haftbefehl zu veröffentlichen, weiß ich nicht. Ich frag sie mal...


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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

Wenn das so ist, sollte sie vielleicht so bald wie möglich Schadenersatz vom Landratsamt Wartburgkreis verlangen,
eher ein solches Recht erlösche.

Es war ja ein Fehler vom Landratsamt. Der MDR, der Gläubiger, wusste ja nichts und hält die Verhaftung für unverhältnismäßig.

Das einzige Problem: der MDR würde sich sofort vom Schadenersatz bedienen.


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um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

Ist das wahr?
Warum heißt es bei der MOPO24 (05.04.2016 10:00) aus einer "offizielle Presserklärung des Amtsgerichts"

Ob es Sieglinde recht ist, ihren Haftbefehl zu veröffentlichen, weiß ich nicht. Ich frag sie mal...

Hallo RAFA,
Bei den Berichten zu der Haft/Freilassung wurden nie die extremen Fakten zum Thema örr erwähnt, es wird fast wie ein Gnadenakt hingestellt für jemanden der eine rechtmäßige Gebühr prellt. Wenn in den Pressemitteilungen die in der breiten Öffentlichkeit unbekannten Tatsachen erwähnt würden wie "Intendant verdient mehr als Merkel plus Millionenrenten", "Es werden TÄGLICH 20 Millionen Euro zwangseingetrieben", "Durchschnittsalter der örr Nutzer 66 Jahre", "Millionen örr Nichtnutzer sollen trotzdem jeder 13000 Euro für örr bezahlen", "Richter sitzen selbst im Rundfunkrat", "Regierungsnahe Kreise (Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen) empfielt Abschaffung der Zwangsgebühr und wird ignoriert", "Berichterstattung nachweislich tendenziös und alles andere als staatsfern"..., würden die Menschen das Ganze in einem ganz anderen Licht sehen und den Boykott gutheißen. Schade  :-[ Mich würde interessieren, ob sie solche Sachen erwähnt hat und diese von der Presse weggelassen wurden, aber vielleicht war das für sie gar nicht relevant, oder sie wusste es gar nicht, vielleicht kannst Du sie mal fragen   :) Bin dann beim nächten Runden Tisch wieder dabei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2016, 23:37 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

R
  • Beiträge: 99
Hier ist mal die 2. Seite des Haftbefehls vom September letzten Jahres.

Ich habe Sieglinde gefragt, ob ich es posten darf und darauf folgende Antwort von ihr gekriegt: "Ich hab gestern die Aufhebung des HBs vom Amtsgericht bekommen. Da steht auch Gläubiger LRA Lt Direktor Amtsgericht B*** hat der MDR den Antrag auf Erlass des HBs zurückgenommen. Grad versucht wohl jeder, die Verantwortung auf jemand anders abzuwälzen ggg Posten wäre voll oki, aber dann am besten mit der Aussage des B*** und der Aufhebung zusammen u dazu BGB § 410 ;-)"

Ich gebe ihr auch gleich den Link zu diesem Thread, vllt möchte sie sich selbst zu Wort melden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2016, 00:35 von seppl«
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  • Beiträge: 764
um dann das mit dem Gläubiger und dem Haftbefehl noch zu klären: Zuletzt war der Gläubiger, der auch den Haftbefehl ausstellte, das Landratsamt Wartburgkreis!

Wenn das so ist, sollte sie vielleicht so bald wie möglich Schadenersatz vom Landratsamt Wartburgkreis verlangen,
eher ein solches Recht erlösche.

Es war ja ein Fehler vom Landratsamt. Der MDR, der Gläubiger, wusste ja nichts und hält die Verhaftung für unverhältnismäßig.

Das einzige Problem: der MDR würde sich sofort vom Schadenersatz bedienen.
Auf ein ausländisches Konto überweisen lassen? Bzw. eine Bank suchen, bei denen es unmöglich ist.


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