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Autor Thema: Beitrag soll doppelt erhoben werden (Firma=Wohnung, für Firma wird gezahlt)  (Gelesen 4105 mal)

D
  • Beiträge: 1
Im folgenden Fall möchte der Beitragsservice gerne doppelt kassieren - für die selben Räume:

- Person X ist Geschäftsführer einer Einmannfirma (UG)
- der Sitz der Firma ist gleichzeitig der gemeldete Wohnsitz
- die Firma zahlt ordnungsgemäß die Beiträge
- dennoch möchte der Beitragsservice gerne auch für die private Nutzung kassieren

Soweit mir bekannt, darf jedoch für einen Raum nur 1x kassiert werden (wenn 2 Personen in der selben Wohnung wohnen, muss ja auch nur eine zahlen).

- der Mietvertrag läuft auf die Firma
- Selbstverständlich hat Person X den Beitragsservice diverse Male darauf hin gewiesen, dass bereits Gebühren bezahlt werden und die Forderung daher nicht gerechtfertigt ist. Der Beitragsservice pocht jedoch darauf, dass auch privat Gebühren bezahlt werden müssen, da Person X ja an der angegebenen Adresse den Wohnsitz gemeldet hat.

Fragen:
1) Darf der Beitragsservice die Gebühr dennoch doppelt erheben?
2) Bewirkt die Meldung eines Wohnsitzes denn immer auch eine Zahlung?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2016, 03:55 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auch wenn wir um Verständnis bitten, dass wir eigentlich keine - schon gar keine großen - Kapazitäten zur Diskussion von Fällen haben, in denen grundsätzlich eine Zahlung geleistet wird:

Meinem bescheidenen Verständnis nach gilt nach RBStV nicht, dass
- mit der Zahlung eines Drittelbeitrags für eine Betriebsstätte
- eine dort gleichzeitig befindliche Wohnung beitragsfrei gestellt würde

sondern allenfalls umgekehrt, dass
- mit der Zahlung eines vollen Beitrags für eine Wohnung
- eine dort gleichzeitig befindliche Betriebsstätte beitragsfrei gestellt wird.

"Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV)
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf
Zitat
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
[...]
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein
Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Person A könnte also allenfalls die Wohnung "anmelden" - dafür aber die Freistellung der Betriebsstätte erwirken.
Wie dies für die zurückliegende Zeit "rückabzuwickeln" ginge...? Schwierig... :-\


Person A sollte daher ihre Zahlung besser grundsätzlich hinterfragen...
...und sich der Unrechtmäßigkeit entgegenstellen.



Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit den entsprechenden Begriffen/ Kombinationen oft genug bereits ausreichend Ergebnisse.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Beachte auch die Möglichkeit der
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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