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Autor Thema: Rundfunkbeitrag geprellt - Sieglinde Baumert ist wieder frei  (Gelesen 21267 mal)

e
  • Beiträge: 811
Zitat:
"Ob das Mahnverfahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht - mit Verweis auf Datenschutz."

Ach nee, auf einmal ist dem Beitragsservice der Datenschutz wichtig. Was für ein Schrott.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Das Mahnverfahren ist erledigt - gut für alle anderen, die den Dummfunk nicht brauchen - mit der Folge: Einfach nicht zahlen. Für alle!
2. Das Mahnverfahren beginnt von vorne, dann könnte Frau Baumert gleich wieder ihren Koffer packen und vor der Tür der JVA stehen.

BEIDES ist nicht erwünscht, also muss der Datenschutz als Begründung (wir sind ja so um die Zwangsbeitragszahlers Daten besorgt) herhalten. Was für ein Hohn. |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

U
  • Beiträge: 47
Vermutlich muss sich der "Service" noch eine rechtlich nicht allzu lächerliche Begründung aus den Textbausteinen saugen.

Das kann aber erst gemacht werden nachdem geklärt wurde ob Frau Baumert nicht doch auch für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs beitragspflichtig war, es war ja immerhin eine Einzelzelle.  :o

Im Ernst, wenn eine Rundfunkanstalt nach 61 Tagen Haft über den Hafterlass entscheidet fragt man sich ob es in Deutschland überhaupt ein Rechtsystem gibt.


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Das kann aber erst gemacht werden nachdem geklärt wurde ob Frau Baumert nicht doch auch für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs beitragspflichtig war, es war ja immerhin eine Einzelzelle.  :o

Und zum Schlafen war die Zelle ja auch "geeignet", es war ja ein Bett drin. >:D Und dann war sie wohl auch weiter an ihrem Wohnsitz gemeldet, also werden sie zumindest dafür weiter den "Beitrag" verlangen.

Zitat
Im Ernst, wenn eine Rundfunkanstalt nach 61 Tagen Haft über den Hafterlass entscheidet fragt man sich ob es in Deutschland überhaupt ein Rechtsystem gibt.

Das frage ich mich inzwischen auch. Sieht so ein "Rechtsstaat" aus??? Das sollten sich unsere Politiker und Juristen mal ernsthaft fragen, aber sie können inzwischen alles rechtfertigen.
Es ist einfach absurd, kafkaesk, haarsträubend! Wenn mir das jemand noch vor 5--10 Jahren gesagt hätte, daß es einmal so weit kommen würde, daß eine poplige Rundfunkanstalt über Haft und Haftentlassung von Bürgern entscheiden würde ... ich weiß nicht, ich finde keine Worte mehr.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Quelle Logo:http://www.norcom.de/sites/default/files/N24.png
GEZ-Rebellin Baumert "Ich habe es bis heute nicht bereut"

Quelle N24 05.04.2016

61 Tage war Sieglinde Baumert im Gefängnis, weil sie sich geweigert hat, die GEZ-Gebühr zu zahlen. Nun wurde der Haftbefehl zurückgezogen. Bereut habe Baumert ihre Entscheidung nicht.

Video hier:

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8325656/-ich-habe-es-bis-heute-nicht-bereut-.html


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P
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Trägt der vermeintliche Gläubiger die Kosten, wenn der Antrag ohne weitere Gründe zurück gezogen wird?


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Nichts über den Fall und Frau Baumert beim MDR

Habe auf der Website des MDR im Suchfeld Vor- und Zuname von Frau Baumert eingegeben und die Suchfunktion in Gang gesetzt. Ergebnis: Nichts.
Obwohl der Sender selbst durch die Berichterstattung in einigen Zeitungen und Privatsendern Gegenstand von Nachrichten war/ist, hält er es nicht einmal für nötig, seine Zuschauer und Zuhörer von der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen. Ein Musterbeispiel dafür, wie ernst dieser Sender seinen Programmauftrag nimmt, für den er ja eine stattliche Summe "Rundfunkbeiträge" kassiert. Angesichts von Berichterstattungen im europäischen und außereuropäischen Ausland fürwahr ein erbärmliches Handeln bzw. Nicht-Handeln.

Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden. Das wird sicher datenmäßig erfaßt, und der MDR kann nicht behaupten, daß sich angeblich niemand dafür interessiert. Frei nach dem Motto: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen. Wir können sie aber dazu bringen, immer dreister zu lügen.“

gezweg!



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m
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"Vielmehr wurde sie nach 61 Tagen Erzwingungshaft auf freien Fuß gesetzt, weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat." - Focus
Sicherlich sehr freizügig formuliert. Interessant wird aber was man jetzt noch als Druckmittel in der Hand hat? Wenn es nix zu pfänden gibt und man sich weigert zu unterschreiben, wird dann 60 Tage Haft beantragt? Ich denke mal das Thema ist damit vom Tisch. Es werden jetzt sicher die, die eh nicht zahlen können bzw wollen und bei denen nix zu pfänden ist, einfach sich weigern die Eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen. Die ÖR werden unmöglich dann für alle 60 Tage Haft beantragen. Das wird sicher sehr interessant noch. Respekt vor Frau Baumert dass sie das so lange durchgezogen hat!


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P
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Zitat
Vielleicht sollten bei dem Sender in großer Zahl Suchanfragen zu der Angelegenheit auf der Website gestellt werden.

Bitte doch nicht zum Nutzen allgemein aufrufen.
Nachher wird behauptet, der ÖRR sei ein Grundbedürfnis.

Besser ist der Aufruf an die Bürger, welche den ÖRR "noch" nutzen zu vergleichen ob Ihnen nicht Informationen enthalten werden.


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a

ana

  • Beiträge: 54
Weitere Fragen an den MDR


Hat der MDR den Antrag auf Haftbefehl zurückgezogen weil:

a)   der Presserummel zu groß wurde?
b)   Erkennt der MDR nun doch das Grundrecht der freien Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung und den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag nach Artikel 5 Grundgesetz an?

Zusatzfrage 1:
Was ist nun aus der Forderung an Sieglinde Baumert geworden?


Hallo in die Runde,
Ich habe verschiedene Fragen an den MDR gestellt (u.a. obige von Victor7) und folgende Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrte Frau xxx,

wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau Baumert ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau Baumert ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Zum persönlichen Sachverhalt von Frau Baumert machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau Baumert vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx xxx - Richter

Grüße,
Ana


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 00:59 von Bürger«

n
  • Beiträge: 390
Frage wie kommt man nach drei Jahren auf 191 Euro ein Jahr sind doch schon 215? :-\

Das würde mich auch interessieren. Ich glaube meine "Rechnung" ist so um die 600,- Weiß es aber nicht genau, da die Beträge in den Schreiben immer irgendwie unterscheidlich sind  ;D

Ich hatte auch an "MDR" geschrieben. Die Antwort (Personennamen unkenntlich) hier:

Zitat
wir danken Ihnen für Ihre E-Mail.

Es ist richtig, dass Frau Baumert inzwischen aus der Haft entlassen wurde. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollten Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich angemessen sein. Im Falle von Frau x ist der MDR nach routinemäßiger Überprüfung und Bewertung zu dem Schluss gekommen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt war. Der MDR hat die zuständige Vollstreckungsbehörde daher gebeten, den Auftrag auf Vollzug des Haftbefehls gegen die Schuldnerin zurückzunehmen. Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit kann grundsätzlich nicht auf die notfalls auch zwangsweise Durchsetzung von Beitragsforderungen verzichtet werden. Die Entlassung aus der Haft führt nicht zum Erlöschen der Beitragspflicht. Frau x ist daher nach wie vor gehalten, die rückständigen Rundfunkbeiträge zu bezahlten.
Dem Vollstreckungsverfahren geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt. Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das Mahnverfahren – nicht mehr in den Händen der Rundfunkanstalten. Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Zum persönlichen Sachverhalt von Frau x machen wir keine Angaben. Aus Datenschutzgründen müsste dafür eine schriftliche Einverständniserklärung von Frau x vorliegen.

Unterschrift:
x – Richter  (??)
MDR-Publikumsservice
Abteilung Marketing


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 01:00 von Bürger«

a

ana

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Scheint also ein Standardtext zu sein, der an alle Frager verschickt wird. Das erklärt auch, warum meine anderen Fragen nicht beantwortet wurden. Werde also jetzt eine weitere Mail hinterher schicken und gezielt die Fragen weglassen, die mit dem Standart zu beantworten sind. Mal sehen, was dann zurück kommt.

Ana


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!

Zitat aus dem  Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Zitat
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.

Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

a

ana

  • Beiträge: 54
Zitat aus dem  Schreiben von Frau Eva Lepping - Richter:
Zitat
Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.
Na dann ist alles klar.
Weiß diese Dame eigentlich um die Begrifflichkeit der Worte?
Ohmanoman

Genau diese Frage habe ich ihr in meiner erneuten Anfrage auch gestellt. Mal sehen, was sie antwortet.

Ana


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n
  • Beiträge: 390
Man scheint bei MDR sehr gut vorbereitet gewesen zu sein, für ev. Anfragen zu dem Fall. Denn die Antwort kam schon nach einem (!?)  Tag. Im Falle WDR und BS ist es so, dass die gar nicht mehr antworten. Mir jedenfalls nicht  :( Frage ist nun, war das vorgeplant oder sind die bei MDR immer so "auf Zack" ?

Hoffen wir, dass das keine Falle ist. Und nicht später gesagt wird, die Frau B. hat Nähe zu "rechten" o. sog. "Reichsbürgern" (womit man wieder die gesamten "GEZ" Gegner diffamieren könnte... es gibt nämlich Diskrepanzen in dem Fall. Zb. der sie hätte seit 2013 nicht bezahlt. Der geschuldete Betrag ist aber viel zu niedrig für diese Aussage (der Presse?)


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  • Beiträge: 1.121
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Betrag dürfte sich wohl aus dem oder den Bescheid/en ergeben, für den/die die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Das muß nicht zwingend die Gesamtforderung von 2013 bis heute sein. Eine Person D hat mittlerweile 5 Festsetzungsbescheide, alle mit unterschiedlichen Zeiträumen und Beträgen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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