Weil sich die Rechtsgrundlage nicht geändert hat und weil keine neuen Beweise vorhanden sind. Arbeit wird man damit nirgendwo erzeugen, warum sollte auf einen Antrag nach §51 eine Antwort kommen? Es landet sowieso alles beim Gericht, da wird direkt geklärt, dass man gefälligst solche Anträge unterlassen soll, man will ja ernst genommen werden. Wer irgendwie für Arbeitsüberlastung sorgen will, meldet alles mittels Onlineformular an, was da angemeldet werden muss, z.B. Garagen und ähnliche festumbaute Räumlichkeiten, nebst dazugehörigem Inhaber: Kakerlaken, Mäuse, Spinnen usw. Uns steht nicht zu, darüber zu entscheiden, ob diese neuartigen Wohnungsinhaber den Zwangsbeitrag zahlen müssen, dafür gibt es im BS Mitarbeiter mit hellseherischen Fähigkeiten, die kümmern sich darum. Wer noch Freiumschläge hat, nutzt diese, denn in der zuständigen Abteilung sitzen welche, die vollkommen dieser Anmelung vertrauen und irgendwann den Gerichtvollzieher damit beauftragen, diesen neuartigen Wohnungsinhaber zu verhaften. Nennen wir es einfach neuartige Schädlingsbekämpfung, wenn die fiesen Kakerlaken von den Schergen des Rechtsmißbrauchs abgeholt werden.