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Autor Thema: Die Wohnung - Wurzel allen Übels  (Gelesen 15153 mal)

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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#30: 18. April 2017, 16:59
ein VW-Bus mit Gardinen an den Fenstern ist eine "Wohnung" und für das Wohnen in diesem Bus ist der Beitrag fällig. Wenn die Gemeinde die Meldeadresse des VW Bus in das Melderegister einträgt, erhält man Post vom BS.
Weil man dort wohnt, nicht weil dort eine Wohnung ist  8)

Wohnen=angemeldet sein an der Meldeadresse.


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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#31: 18. April 2017, 17:14
Das steht aber so nicht im RBStV drin. Dort steht:

Zitat
§2(2)
Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Eine Vermutung ist widerlegbar.

Kann manz.B.  einen längeren Auslandsaufenthalt bei Beibehaltung der Wohnung nachweisen, so wird man für die Zeit freigestellt.

@ Peter-Alexander: Was Meinst Du mit "Wenn die Gemeinde die Meldeadresse des VW Bus ?in das Meldeadresse? einträgt, erhält man Post vom BS"?
Da stimmt irgendwas nicht.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#32: 18. April 2017, 17:27
und 3. ... mit welcher Berechtigung zahlen sich diese gesamten "Vereine" zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch noch eine "Betriebsrente", welche wohl nicht unerheblich sein dürfte ?_?_?
Wohl auf Basis jener Berechtigung zur Schaffung von Betriebsrenten, wie sie jedes Unternehmen auch hat.

Alleine das Thema "Betriebsrente" zeigt doch anschaulich, daß es sich bei den ÖRR um Unternehmen und nicht um Behörden handelt.

Man könnte aber noch untersuchen, wer überhaupt zur Einführung von "Betriebsrenten" befugt ist.

Weiterhin könnte es das Unterscheidungsmerkmal "eigener Beitrag" geben; aus eigener Erfahrung weiß ich, daß der Arbeitnehmer zu seiner eigenen späteren "Betriebsrente" einen Obolus vom monatlichen Lohn abzudrücken hat.

Jetzt könnte man fragen, ob Mitarbeiter einer Behörde zu ihrer eigenen Altersversorgung per Abzug von ihrem monatlichen Lohn/Gehalt beizutragen haben.

Beamte zahlen jedenfalls nicht in die allgemeine Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter ein.

Nicht-Beamte sollen aber kraft BVerfG nicht zur regelmäßigen Ausübung hoheitlicher Befugnisse herangezogen werden.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#33: 18. April 2017, 17:29
von Peter-Alexander
Zitat
ein VW-Bus mit Gardinen an den Fenstern ist eine "Wohnung" und für das Wohnen in diesem Bus ist der Beitrag fällig.

ha-ha-ha

3mal kurz gelacht

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 3 Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die...

Seit wann ist ein VW-Bus ortsfest  ???

hassu den einbetoniert ?_?_?

ERGO:
Alles was kein Fundament ! hat ... ist ortsveränderlich !_!_!
... und stellt somit keine Wohnung nach § 3 Abs. 1 RStV dar

sollte ich mit meiner Feststellung falsch liegen so bitte ich um Korrektur  ;)


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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#34: 18. April 2017, 17:36
Du liegst falsch

den ich wohne "mobil" ohne Räder aber Recht auf Wohngeld habe ich keines !
(weil die Gemeinde plötzlich meint, mein Wohnsitz wäre mobil)

Wenn ich an einem VW-Bus die Räder abmontiere, ist es eine IMMOBILIE !
(temporär)

Ich wurde auch vom BS angeschrieben, trotz mobil ohne Räder oder so  :o

Nicht-Beamte sollen aber kraft BVerfG nicht zur regelmäßigen Ausübung hoheitlicher Befugnisse herangezogen werden.

OT on://

das ist Quatsch!

OT off;//


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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#35: 18. April 2017, 18:42
Das Wohngeldgesetz sagt, ich habe keine Wohnung
Das Baurecht sagt, ich habe keine Wohnung

NUR das Melderecht sagt, ich habe eine Wohnung, obwohl es hier kein Bauland gibt  ;D

Mein Kaufvertrag sagt, ich habe ein Mobil
Aber fahren kann es nicht, weil es schon 30 Jahre steht  ???


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Re: Die Wohnung - Wurzel allen Übels
#36: 18. April 2017, 18:51
@ Peter-Alexander

Eine kleine Story aus dem Leben gegriffen. Liegt ca. dreißig Jahre zurück. In der Streitsache ging es um Gartenlauben (nicht Kleingartenverein).
Mietwohnungen mit zugehörigen Gärten, jeweils  ca. 100qm. (insgesamt 18 Gärten). Jeder Mieter (bis auf einen, der-der-zwei-linke-Hände-hatte) hatte sich eine kleine Gartenlaube mit Genehmigung des Vermieters errichtet.
Nur der ungeschickte hatte kein glückliches Händchen beim bauen, weshalb er nun darauf klagte das alle anderen ihre Hütten wieder abreißen sollten.

Rechtskräftig festgestellt hatte das Gericht:
a) Für die Lauben wurden keine Beton-Fundamente gegossen.
b) Zur Tragfähigkeit der Lauben wurden lediglich Betonplatten (5 cm stark) verlegt ... UND !
c) Der unterste Holzrahmen der Lauben war nicht mit den Betonplatten dauerhaft verbunden (verschraubt)

Somit waren alle Gartenhäuser ortsveränderlich !

Und mal ganz ehrlich - ich habe noch keine Gartenlaube gesehen wo man "temporär" Räder anbauen kann  ;D  ;D  ;D

Deine Gemeinde liegt also vollkommen richtig mit ihrer Einklassifizierung deines Wohnsitzes als "mobil", besser ausgedrückt als ortsveränderlich !

Und wenn du schon nachweislich keine Wohnung inne hast, dann nutze doch diese Vorlage und schieß rein datt Ding.
Das runde gehört ins eckige. Weiß bescheid ?  8)


Nachtrag: Die Gartenlauben brauchten nicht abgerissen werden


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