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Autor Thema: FragDenStaat: Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV  (Gelesen 9520 mal)

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Heute hat Person V davon gehört das die Bayrische Staatskanzlei zu Zwangsvollstreckungsfragen des Bayrischen Rundfunks/Beitragsservice gefragt wurde. Dieser Link wurde mir mitgeteilt: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/

Zitat
An die Bayrische Staatskanzlei
Betreff: Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV
die Bayrische Staatskanzlei ist laut RStV das zuständige Kontrollorgan des Bayrischen Rundfunks (BR). Der BR, obwohl keine Behörde und aufgrund der verordneten Staatsferne und Abtretung hoheitlicher Aufgaben an den Beitragsservice (BS) hat enorme Verzögerungen in der Bearbeitung von Bürgeranfragen und Widerspruchsbescheiden der Bürger. Selten werden Antworten innerhalb 6 Monaten generiert. Tritt ein Bürger in Beitragsverzug und erklärt seinen begründeten Widerspruch kann dieser längst nicht mehr fristgerecht bearbeitet werden. Die Folge sind Vollstreckungsersuchen gegen Bürger, obwohl längst noch nicht der Widerspruch beschieden wurde. Damit wird einerseits dem Bürger Unrecht zugefügt, welches kaum vom Bürger abgewendet werden kann und andererseits staatliche Organe in die Pflicht genommen als Vollstreckungsgehilfe die Aufgaben des BR/BS vorzeitig zu übernehmen. Fast immer wird die Prüfpflicht der Behörde abgewiegelt, da bei einem Gläubiger wie einer Behörde meist die Voraussetzungen stimmen. Im Falle von BR/BS ist dies jedoch in sehr vielen Fällen inzwischen nicht mehr gegeben. Aus schierer Arbeitsüberlastung werden Verwaltungsvorgänge zu Lasten der Rechtssicherheit der Bürger abgekürzt. Für die reinen verwaltungstechnischen Angelegenheiten ist die Staatskanzlei Bayern das aufsichtsführende Kontrollorgan. Aus dieser resultierenden Kontrollpflicht frage ich Sie, welche Kontrollmechanismen Sie einsetzen. Bitte schreiben Sie mir auch wie ein Bürger effizient an Sie herantreten kann, um Einzelfälle zur Prüfung vorzulegen. Mich würde auch sehr interessieren, welche Möglichkeiten es in ihrem Hause noch existieren, diesen Prozess zu perfektionieren, so das unrechtmässige Abkürzungen in einem Verwaltungsakt unmöglich sind und wie in Zukunft sichergestellt werden kann, das die Voraussetzungen einer Zwangsbeitreibung rechtlich einwandfrei gegeben sind.

Person V war so lieb uns über den Fortschritt der Bearbeitung auf dem Laufenden zu halten.  So würde ich melden, falls er/es/sie Neuigkeiten unter o.g. Link gibt.


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Keine Antwort bisher... Ich denke mir, da wird kräftig recherchiert und beim BR nachgefragt und nicht verzweifelt nach einem neuen Textblock zum Erschlagen für Medienzombis gesucht...


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noch immer nicht?? unglaublich!!  :o


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s
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Hallo,
meine Beschwerde in "ähnlicher" Angelegenheit wurde zuständigkeitshalber von der Staatskanzlei zum Ministerium für Kultur etc... weitergeleitet.
Ich hatte es aber den Normierungstexten so entnommen dass hier die Staatskanzlei zuständig wäre.
Sind wir weiterhin gespant was rauskommt....
Grüße


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo,

heute hat Person V von einer ersten Antwort auf die Anfrage an die Bayrische Staatskanzlei erfahren.

Der Link dazu: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/

Eine Ministerialrätin hat kurz geantwortet und die zuständige Stelle im Ministerium benannt. Leider wurde der Original-Betreff "Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV" in "Rundfunkbeitrag" in der Antwort abgeändert und im Text nur noch Bezug auf den Beitragsservice genommen und der Bayrische Rundfunk aus der Diskussion genommen. Vielleicht wurde dem Anfragenden Unwissenheit unterstellt oder man wusste es selbst nicht besser und hat die Frage nach dem zuständigen Kontrollorgan des Bayrischen Rundfunk absichtlich auf den nicht zuständigen Beitragsservice lenken wollen?
 
Jedenfalls wurde die Abteilung für Wirtschafts- und Rundfunkpolitik in der Bayrischen Staatskanzlei als das zuständige Kontrollorgan bekannt gegeben. Dorthin wurde die erneute Anfrage mit detaillierterer Ausführung geschickt.

Zitat
Von    << Anfragesteller/in >>
Betreff   AW: Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV [#16193]
Datum    29. April 2016 13:46
An   Bayerische Staatskanzlei
Sehr geehrt << Anrede >>

ihre Kollegin, Ministerialrätin Frau Schmieding, hat meine Anfrage zur Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV an ihr Ressort verwiesen. Leider wurde der Gegenstand meiner Anfrage verändert. Ich bezog mich in meiner Anfrage auf den Bayrischen Rundfunk und nicht auf die gemeinsam betriebene Außenstelle des öffentlichen Rundfunks, Beitragsservice. Bezüglich meiner Anfrage zum Übergehen der Widerspruchsbescheide und der bewussten Abkürzungen in die Zwangsvollstreckung, mit den Behauptungen "Es liegt ein vollstreckbarer Bescheid vor." und "Dieser Bescheid ist unanfechtbar." ist in Bayern der Bayrische Rundfunk der Gläubiger. Der Beitragsservice kann es aus mehreren rechtlichen Gründen nicht sein.

Da der Bayrische Rundfunk ein Unternehmen, mit dem verliehenen Titel einer Anstalt des öffentlichen Rechts trägt und keine staatliche Behörde im eigentlichen Sinne ist, fehlen der Anstalt Bayrischer Rundfunk die notwendigen verwaltungsrechtlichen Qualitätssicherungsmassnahmen, wie sie eine deutsche Behörde inne haben würde. Das Auslagern der Aufgabe Beitragserhebung an den Beitragsservice ist Angelegenheit des Bayrischen Rundfunks. Die Pflichten bleiben beim Bayrischen Rundfunk. Im Falle das Bürger von ihrem Widerspruchsrecht (welchem Grunde auch immer) Gebrauch machen wollen, kann nur über die Einstellung der Rundfunkbeiträge eingeleitet werden. Das ist auch die empfohlene Vorgehensweise vom Beitragsservice. Der Bürger wartet (lange Verzugszeiten vom Beitragsservice) auf den Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf, um von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen zu können. Alle anderen Aktionen vorher haben keine rechtliche Relevanz. Nun wartet der Bürger auf die Bearbeitung des Widerspruchs. Dafür ist im Gesetz eine Zeit von 3 Monaten vorgesehen. Diese Frist wird nie eingehalten und liegt inzwischen weit oberhalb eines halben Jahres. erst wenn ein negativer Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelf eingeht, steht dem Bürger der Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht offen. Alle Bescheide müssen in Bayern vom Bayrischen Rundfunk geprüft und beschieden werden. Der Beitragsservice ist da als nicht recht-fähiges Unternehmen außen vor.
In der Praxis handelt der Beitragsservice alle Schreiben ab, auch wenn der Bürger nur immer an den Bayrischen Rundfunk rechtssicher antwortet. Die Pflicht der Prüfung aller Bescheide obliegt jedoch allein dem Bayrischen Rundfunk. Zwei Mitarbeiter vom Bayrischen Rundfunk müssen den Vorgang unabhängig voneinander jeweils prüfen, bevor der Bescheid an den Bürger geht. Jedoch vermutlich Aufgrund schierer Überlastung des Beitragsservice gehen die Bescheide direkt "via externer Druckfirma" an den Bürger weitgehend ungeprüft raus. Wortmeldungen des Bürgers in diesem Prozess werden mit vielen Monaten Verspätung mit einem generischen "Wir sind überlastet. Bitte haben Sie Verständnis für die verzögerte Bearbeitung." ohne Bezug auf den Inhalt abgelegt.

Durch vorzeitige Einleitung von Vollsteckungsmassnahmen wird die eigentliche Widerspruchsbearbeitung versagt und vorzeitig an staatliche Institutionen, Gerichtsvollzieher, Gemeindekassen, ... als Amtshilfe zur Vollstreckung weitergeleitet. Der Bürger soll eingeschüchtert und die Arbeit auf andere Institutionen abgewälzt werden.
In diesem Stadium der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Amtshilfe zur Durchsetzung einer Vollstreckung wird sich nicht einmal die Mühe gemacht ein Leistungsbescheid auszustellen und dem Vollstreckungsersuchen beizulegen. Die meisten Bürger sind über diese Vorgänge unwissend und kennen nicht ihre Rechte und eine Zwangsvollstreckung wird über deren Kopf hinweg vollzogen ohne eine Möglichkeit zu haben, sich rechtlich zu wehren. Darauf zielt diese Vorgehensweise wohl ab.

Sie als benannte Behörde, in den Vorgängen verwaltungsrechtlicher Belange bestens ausgebildet, sind das staatliche Kontrollorgan für die Belange, wo dem Bayrischen Rundfunk hoheitliche Rechte zur Beitragserhebung und dem Auslösen von Verwaltungsakten verliehen wurden.
Führen sie entsprechende Kontrollen der Verwaltungsabläufe in der Beitragsbescheid- und Widerspruchsbearbeitung beim Bayrischen Rundfunk durch? Stehen Sie für Einzelfallprüfungen zur Verfügung? Kann man Sie in laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren für den Falle das die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung nicht gegeben sind kontaktieren und damit Sie im Einzelfall eine Klärung beim Bayrischen Rundfunk veranlassen?

Vielen Dank für ihre Stellungnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Die Ansprechpartnerin ist momentan im Urlaub und somit wird sich eine Antwort auf frühestens Mitte Mai ergeben.
Vielleicht machen äquivalente Anfragen bei den Staatskanzleien der anderen Bundesländer Sinn. Somit ist es dann möglich die Kontrollorgane in die Pflicht zu nehmen, wenn der Beitragsservice mit dem Bearbeitungsstand schludert und die LRA's ihren Pflichten nicht nachkommen und wissentlich ihre Kontrollpflichten der staatlichen und öffentlichen Verwaltung zur Vollstreckung zubilligen.


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G
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Zitat
Da der Bayrische Rundfunk ein Unternehmen, mit dem verliehenen Titel einer Anstalt des öffentlichen Rechts trägt und keine staatliche Behörde im eigentlichen Sinne ist, fehlen der Anstalt Bayrischer Rundfunk die notwendigen verwaltungsrechtlichen Qualitätssicherungsmassnahmen, wie sie eine deutsche Behörde inne haben würde.

Die Anfrage von Person V gefällt mir sehr gut. Bin gespannt auf die (Textbaustein-)Antwort.
Vielleicht wird die Anfrage "zuständigkeitshalber" direkt vom Beitragsservice beantwortet?


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e
  • Beiträge: 811
Die Anfrage von Person V gefällt mir sehr gut. Bin gespannt auf die (Textbaustein-)Antwort.
Vielleicht wird die Anfrage "zuständigkeitshalber" direkt vom Beitragsservice beantwortet?

Haha!
Textbaustein-Antwort vom BS, möglich ist alles...blablabla Papier ist geduldig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2016, 00:52 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Person V hat wieder Neuigkeiten. Diese belegen eindeutig das auch Mitarbeiter der Bayrischen Staatskanzlei Briefe nicht korrekt lesen und Inhalt erfassen können und damit Antworten vollkommen losgelöst vom Anliegen des Schreibers beantworten.

Wohl gemerkt es gab eine Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/ und eine Nachfrage, da schon die erste Antwort von den Fragen abwich.

Zitat
Rundfunkbeitrag (sic!)

Sehr geehrte....

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2016 an die Bayrische Staatskanzlei, in der Sie sich erneut (sic!) über den Bayrischen Rundfunk und den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beschweren.

Nachdem es Ihnen nunmehr um die Klärung Ihres rundfunkbeitragrechtlichen Einzelfalls (sic!) geht, haben wir Ihre E-Mail an die dafür zuständige Rechtsaufsicht weitergeleitet. Diese liegt in Bayern, wie wir Ihnen in unserem Schreiben vom 28. April 2016 erläuterten, beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Bis Sie von dort weitere Nachricht erhalten, bitten wir um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Name und Funktion

1. Wieder wird der Betreff "Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV" in "Rundfunkbeitrag" verkehrt!
2. Ich hatte mich nicht beschwert. Ich habe verallgemeinert über die Praxis berichtet, das frühzeitig Zwangsvollstreckungsverfahren an Behörden zur Amtshilfe "ausgelagert" werden, damit diese die Arbeit der LRA übernehmen und Verwaltungsvorgänge bewusst zum Nachteil der Bürger abgekürzt werden.
3. Nirgends ging es um die Klärung (m)eines rundfunkrechtlichen Einzelfalls. Ich habe bewusst verallgemeinert und nie Bezug auf mich selbst genommen. Lest selbst.

Wie es ausschaut hört keiner mehr zu. Man ließt nur Wortfragmente, sortiert die Anfrage unter Kategorie "Rundfunkbeitrag" und "Beschwerde" ein und leitet sie an andere zur Bearbeitung weiter. Kommt mir bekannt vor!

Muss erst mal Luft holen und bei kühlen Kopf antworten.


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Zitat
Wie es ausschaut hört keiner mehr zu. Man ließt nur Wortfragmente, sortiert die Anfrage unter Kategorie "Rundfunkbeitrag" und "Beschwerde" ein und leitet sie an andere zur Bearbeitung weiter. Kommt mir bekannt vor!

Die wissen schon genau um was es geht. Alles wird aber so verdreht, dass der nicht anwaltlich vertretene(mit ambitioniertem Anwalt) fast keine Chance hat.


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das ist überall gleich, bei auskunft wird immer alles verdreht aber sobald man man was vom "kleinen mann" will, muss alles schnell und korrekt sein.
oft erlebt....


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Person V hat eine Antwort an die Bayrische Staatskanzlei gefunden und will nicht zögern Euch das mitzuteilen: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/#nachricht-50620

Zitat
Von:    << Anfragesteller/in >>
Betreff:   Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV [#16193]
Datum:    18. Mai 2016 20:51
An:   Bayerische Staatskanzlei

Sehr geehrt << Anrede >>

ich bitte Sie sich mit meiner Frage zum Betreff "Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV" wie im ersten Schreiben und im zweiten Nachgang, noch einmal detaillierter von mir beschrieben, auseinanderzusetzen. Die zweite Antwort die ich erhielt nahm wieder Bezug auf einen geänderten Betreff "Rundfunkbeitrag" und wich vom Inhalt mehr als die erste Antwort ab.
Im zweiten Schreiben vom 17.05.2016 werteten Sie mein Schreiben als Beschwerde über den Bayrischen Rundfunk und den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das ist nicht korrekt. Es ging mir wie im Betreff in Kurzform formuliert, um ihre Kontrollpflicht der Bayrischen Staatskanzlei nach RStV. Weiterhin habe ich nicht um die Klärung eines rundfunkbeitragsrechtlichen Einzelfalls meiner Person gebeten. Nirgends war das so formuliert. Mein persönlicher Fall stand niemals zur Diskussion.

Ich bitte Sie meine beiden ersten Schreiben noch einmal in aller Ruhe durchzulesen. Ich schreibe es ihrer Arbeitsbelastung zu, das Sie meine Anfrage aufgrund einzelner Wörter einer Antwortkategorie zuordnen, wie sie vielleicht häufiger vorkommt, in diesem Falle jedoch komplett Missverstanden wurde.

Ich bitte Sie auch in dieser Hinsicht um eine Neubewertung, wer in der Bayrischen Staatskanzlei dafür zuständig ist und auf meine Fragen einzugehen bzw. meine Fragen zur Beantwortung weiterzuleiten.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Mal schauen, ob sich noch jemand zur Sache selbst äußert oder ob die Flucht zum Themenwechsel weiter getrieben wird. Im örR und der Politik mag das funktionieren. Unbequeme Fragen werden einfach durch kontinuierlichen Themenwechsel ausgeblendet.


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Hallo LeckGEZ,
darf Person X, Y und natürlich auch die Person Z ( ;) ) ebenfalls eine Anfrage (entsprechend zeitversetzt) an die Bayersiche Staatskanzlei
mit deinem Text erstellen und natürlich die Ergebnisse entsprechend hier in diesem Thread veröffentlichen?



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Hallo MaHe,

wenn Du aus Bayern kommst und der BR "deine für Dich zuständige Rundfunkanstalt" ist, kannst Du das gerne tun. Ich hatte jedoch nie direkt die Bayrische Staatskanzlei angeschrieben, sondern den offizielen Weg über die Plattform "Frag Den Staat" (https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/) genutzt, da es ein Anliegen ist, wovon sehr viele Bürger in Deutschland betroffen sind.

Den identischen Text an die Bayrische Staatskanzlei zu senden halte ich für einen taktischen Fehler. So entsteht noch mehr Schubladen-Denken und alle Schreiben die nur die Silben Rundfunk enthalten werden mit Formschreiben 23b/19 beantwortet. Wenn Du ein direkt Betroffener bist von meinem berichteten Fall, dann solltest Du Dich mit einer persönlichen Schilderung unter Angabe deiner persönlichen Situation an die Staatskanzlei wenden.

Ich hatte den Weg via https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/ gewählt, weil meine Rundfunk-empfangende Wohnung in Bayern steht. Meine offizielle Anfrage sollte eher eine mögliche Vorlage für die anderen Bürger aus den anderen Bundesländern dienen, so das jede Landesregierung (16) uns mitteilt, wie es um die praktisch ausgeübte Kontrollpflicht der zuständigen LRA steht und wir vergleichen können.

Ich hatte diesen Weg auch gewählt um einen rechtlichen Ansprechpartner bei der Bayrischen Staatskanzlei zu erhalten. Dieser publiziert in https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/ und diesem Forum hilft vielen direkt Betroffenen in Bayern sich bei der entsprechenden Rechtsaufsicht zu melden. Wenn nur jeder 10-te Rechtsverstoß der LRA/BS gemeldet wird, hat die entsprechende Rechtsaufsicht endlich mal was zu tun und es werden vielleicht Prozesse angestoßen, die zu einer qualitativen und rechtlichen Verbesserung der Betroffenen führen.

Jedoch bisherige Antwortpraxis lässt schlimmstes vermuten. Man ist u.U. nicht bereit sich mit der Sachlage auseinanderzusetzen, da gewisse Personenkreise in einer anderen Welt leben und davon in keinster Weise betroffen sind, da 17,50€ im Monat Peanuts sind.


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  • Beiträge: 16
Hallo LeckGEZ,
ich ging davon aus, dass klar ist, dass man nichts Wort für Wort übernimmt, werde es aber gerne das nächste mal entsprechend anmerken :)


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B
  • Beiträge: 145
Moin,

sehr schöne Steilvorlage - schaun wir mal, was die Staatskanzlei in Düsseldorf darauf antwortet....

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