Person V hat wieder Neuigkeiten. Diese belegen eindeutig das auch Mitarbeiter der Bayrischen Staatskanzlei Briefe nicht korrekt lesen und Inhalt erfassen können und damit Antworten vollkommen losgelöst vom Anliegen des Schreibers beantworten.
Wohl gemerkt es gab eine Anfrage
https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-kontrollpflicht-des-bayrischen-rundfunks-nach-rstv/ und eine Nachfrage, da schon die erste Antwort von den Fragen abwich.
Rundfunkbeitrag (sic!)
Sehr geehrte....
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2016 an die Bayrische Staatskanzlei, in der Sie sich erneut (sic!) über den Bayrischen Rundfunk und den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beschweren.
Nachdem es Ihnen nunmehr um die Klärung Ihres rundfunkbeitragrechtlichen Einzelfalls (sic!) geht, haben wir Ihre E-Mail an die dafür zuständige Rechtsaufsicht weitergeleitet. Diese liegt in Bayern, wie wir Ihnen in unserem Schreiben vom 28. April 2016 erläuterten, beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Bis Sie von dort weitere Nachricht erhalten, bitten wir um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Name und Funktion
1. Wieder wird der Betreff "Ihre Kontrollpflicht des Bayrischen Rundfunks nach RStV" in "Rundfunkbeitrag" verkehrt!
2. Ich hatte mich nicht beschwert. Ich habe verallgemeinert über die Praxis berichtet, das frühzeitig Zwangsvollstreckungsverfahren an Behörden zur Amtshilfe "ausgelagert" werden, damit diese die Arbeit der LRA übernehmen und Verwaltungsvorgänge bewusst zum Nachteil der Bürger abgekürzt werden.
3. Nirgends ging es um die Klärung (m)eines rundfunkrechtlichen Einzelfalls. Ich habe bewusst verallgemeinert und nie Bezug auf mich selbst genommen. Lest selbst.
Wie es ausschaut hört keiner mehr zu. Man ließt nur Wortfragmente, sortiert die Anfrage unter Kategorie "Rundfunkbeitrag" und "Beschwerde" ein und leitet sie an andere zur Bearbeitung weiter. Kommt mir bekannt vor!
Muss erst mal Luft holen und bei kühlen Kopf antworten.