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Autor Thema: Briefkasten des NDR in der Rothenbaumchaussee in Hamburg  (Gelesen 2266 mal)

s
  • Beiträge: 1
Liebe Mitstreiter,

fiktive Person A steht gerade vor dem NDR-Gebäude vor der Schleuse und fragt sich, ob es einen Briefkasten gibt, um meinen Widerspruch persönlich abzugeben. Die Schleusenwärter verneinen das. Weiß jemand etwas darüber?

LG Lars


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 03:21 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Ein Schreiben muss in den Machtbereich des Empfängers gelangen, damit der Empfänger die Möglichkeit hat davon Kenntnis zu nehmen. Das Bedeutet nicht, dass es zwingend in einen Briefkasten muss.

Wichtig sind in jedem Fall Zeugen, welche bestätigen, dass es in den Machtbereich des Empfängers verbracht wurde und auch dass davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht bzw. bestanden hat.

Dazu muss natürlich sicher sein, dass es in den richtigen Machtbereich verbracht wird.


Eine Ablage im WC des Machtbereichs scheidet z.B. aus, weil dann nicht davon auszugehen ist, dass es auch zu einer Kenntnisnahme  kommen kann. Das ist tatsächlich wichtig, denn nur wenn die Annahme besteht, dass mit einer
Kenntnisnahme gerechnet werden kann wird eine Bekanntgabe möglich.

Lesehinweis


http://www.juraindividuell.de/artikel/rechtsgeschaeftslehre-teil-3-wirksamwerden-von-willenserklaerungen/

dort z.B. ab

Zitat
1) Zugang unter Abwesenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2016, 23:56 von PersonX«

  • Beiträge: 984
Der NDR in Lokstedt (Fernsehstudios) hat vermutlich einen Briefkasten oder Nachtportier ...



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S
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fiktive Person A steht gerade vor dem NDR-Gebäude vor der Schleuse und fragt sich, ob es einen Briefkasten gibt, um meinen Widerspruch persönlich abzugeben. Die Schleusenwärter verneinen das. Weiß jemand etwas darüber?

Hier gehts lang,
Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649
sofern Person A ihren Widerspruch persönlich abgeben will. Den Widerspruch in irgendeinen Briefkasten zu werfen, ist hinsichtlich der Fristwahrung fahrlässig. Bei persönlicher Ablieferung sollte Person A darauf achten, eine Empfangsbestätigung dabei zu haben, die bestätigt, dass

  • der Empfänger autorisiert ist, diese in Empfang zu nehmen
  • und bestätigen kann, dass der Widerspruch fristgrecht eingereicht wurde
  • ... sonstiges ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 03:23 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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