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Autor Thema: Zwangsvollstreckung  (Gelesen 2532 mal)

H
  • Beiträge: 5
Zwangsvollstreckung
Autor: 01. April 2016, 19:14
Hallo zusammen!

Ich blicke in diesem fiktiven Fall jetzt nicht mehr so durch, deswegen frage ich jetzt nach.

Person X hat ingesamt 5 Festsetzungsbescheide erhalten. Allen wurde widersprochen mit Antrag auf Aussetzung, jedoch kam nie eine Antwort.

Jetzt kam ein Brief meiner Verbandsgemeinde bzgl der Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) ich soll innerhalb von 14 Tagen den ausstehenden Rundfunkbeitrag zahlen.

Was muss Person X jetzt tun?

Dankeschön!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 07:04 von René«

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Re: Zwangsvollstreckung
#1: 04. April 2016, 05:32
Keiner eine Idee für mich?  :-\


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azdb-opfer

Re: Zwangsvollstreckung
#2: 04. April 2016, 05:43
3 Monate nach einem Widerspruch könnte Person X direkt eine Anfechtungsklage gegen die Landesrundfunkanstalt (nicht gegen den Beitragsservice!) beim Verwaltungsgericht einreichen.

Einige Landesrundfunkanstalten könnten dann die Vollstreckung stoppen. Person X könnte dann die Verbandsgemeinde über die Klage informieren.

Bei Person E hat die LRA den Aussetzungsantrag auch erst mit dem Widerspruchsbescheid beantwortet. Die LRA im Norden der Republik benötigt für einen Widerspruchsbescheid 3 bis 12 Monate. Die Wartezeit ist individuell und leider unberechenbar.

Person E wundert sich gerade ... 2 Bescheide, dann hat die LRA sich bis zum Widerspruchsbescheid nicht mehr gemeldet.
Aber 5 Festsetzungsbescheide ohne Widerspruchsbescheid?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2016, 06:04 von azdb-opfer«

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  • Beiträge: 5
Re: Zwangsvollstreckung
#3: 04. April 2016, 06:16
Person X erhielt meist nur Info-Antwort, aber nie einen Widerspruchsbescheid.

Gibt es irgendwo einen "Vordruck" für die Klage?


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azdb-opfer

Re: Zwangsvollstreckung
#4: 04. April 2016, 12:54
Gibt es irgendwo einen "Vordruck" für die Klage?

Vielleicht hat der Beitragsservice sowas? Bedarf besteht ja.

Sonst hier: http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393032/0fb035ab48809a96bac021780ebd72e5/data/anfechtungsklage.pdf
oder hier im Forum. Ausführliche Klagebegründungen gibt es hier auch.

Person X könnte auch in die Klage schreiben "Begründung wird nachgereicht". (=4 Wochen Zeitgewinn)

Wichtig: Kein Einzelrichter, Entscheidung durch die Kammer!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2016, 13:52 von azdb-opfer«

 
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