Mir fällt da gerade ein, dass man die Meldung noch um einen wichtigen Punkt ergänzen sollte: Wer bei Netto oder Rossmann einkauft oder bei Sixt einen Mietwagen mietet, der bekommt alles zum halben Preis, wenn er die Frage der Verkäuferin mit einem klaren "NEIN" beantworten kann. Denn diese Unternehmen klagen gegen den Rundfunkbeitrag.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"