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Autor Thema: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge  (Gelesen 17379 mal)

  • Beiträge: 7.306
": "... Betriebsstätteninhaber teilt ... schriftlich mit.."
Das dürfen sie auch nicht; auch ein Arbeitgeber ist nicht befugt, personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter mal eben weiterzureichen. Dazu hat es vom EuGH auch schon ein Urteil; in dem es sogar um Steuern ging.

Betteln die wirklich darum, daß Thema auf EU-Ebene ausdiskutieren zu dürfen?


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T
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Ob Vertrag Nr. 18,19,20 - ich zahle nicht!


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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
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http://www.zahlungsstreik.net

F
  • Beiträge: 180
Einige Begriffserklärungen:

Broadcast
Dieser englische Begriff kann mit zwei deutschen Wörtern mit unterschiedlicher Bedeutung übersetzt werden: Rundfunk und Rundruf.

Rundfunk
Es existiert ein Sender und eine unbestimmte Anzahl von Empfängern. Übertragung erfolgt nur vom Sender zum Empfänger. Die Übertragung erfolgt über elektromagnetische Wellen, drahtlos (terrestrisch oder über Satellit) oder drahtgebunden (Kabel). Es ist möglich, Daten zu versenden, die nur an einen speziellen Empfänger gehen (PayTV: Karten (de-) aktivieren), sämtliche Daten werden aber an alle Empfänger versandt und können von allen Empfängern ausgewertet werden.

Rundruf
Ein Sender und eine unbestimmte Anzahl von Empfängern. Es wird davon ausgegangen, daß sich mindestens ein Empfänger zurückmeldet. Wie die Übertragung erfolgt, ist nicht definiert (Beispiel: Ich rufe auf einer Party „Kann mich wer nach Musterstadt mitnehmen?“)

Internet
Weltweites Netzwerk, das auf TCP/IP aufsitzt; eigentlich viele Netzwerke, die über TCP/IP verbunden sind. Selbst über Kabel wird per elektromagnetischen Wellen übertragen.

IP
Das Protokoll IPv4 kennt Broadcasts im Sinn von Rundruf. IPv4 wird durch IPv6 ersetzt, welches keinen Broadcast mehr kennt. Broadcasts werden entweder nur im eigenen Netzwerk verarbeitet oder können an ein anderes Netzwerk versandt werden. Netzwerke hinter DSL-Routern sind im Allgemeinen aufgrund technischer Einschränkungen von außen nicht zu erreichen (private Adressbereiche, 192.168.x.y).

Streaming
Ein Empfänger fordert einen Datenstrom an. Der Sender kann den Datenstrom gleichzeitig an mehrere Empfänger senden, die Möglichkeit an alle existierenden Empfänger zu senden, existiert nur theoretisch, da alle möglicherweise existierenden Empfänger „namentlich“ angesprochen werden müssen (Im Fall von IPv6 müssen sämtliche IPv6-Adressen genannt werden, was wohl niemand tut: IPv6 erlaubt mehr Adressen, als Atome auf die Erdoberfläche passen).

Streaming über IP
Egal ob IPv4 oder IPv6: Das Absenden des Datenstroms an den Empfänger erfolgt erst nachdem der Empfänger ausdrücklich gesagt hat, daß er den Datenstrom haben will. Irgendwie ähnlich zur Zeitansage per Telefon.

Webbasierende Dienste/Angebote
Webbasierend heißt: es wird http, https oder ein ähnliches Protokoll verwendet. Der Empfänger schickt Datenpakete, daß er bestimmte Daten haben möchte.

Digitaler Rundfunk https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Rundfunk
  • DVB-T
    Terrestrisch
  • DVB-S
    per Satellit
  • DVB-C
    über Kabel für Kabel-TV
  • DVB-H
    abgespecktes DVB-T für SmartPhones und Tablets, ist wohl ein Reinfall gewesen, derzeit eigentlich eingestellt
  • DAB
    Digitales Radio, wird um Bild-/Textübertragung ergänzt.
  • DMB
    DAB wird zu DVB-H aufgebohrt.

Allerdings wurde der Auftrag des örR in §11a um Telemedien ergänzt, die ein Internetangebot mit einschließen – inkl. Streaming-Angebot und zeitlich begrenztes Archiv.


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