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Autor Thema: Pro & Contra Parteien in Rundfunkräten: Politiker aus Rundfunkräten heraushalten  (Gelesen 6289 mal)

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meedia.de, 24.03.2016

Pro & Contra Parteien in Rundfunkräten:
Politiker aus Rundfunkräten heraushalten

von Hasso Mansfeld

Zitat
Der mögliche Einzug von Vertretern der rechtspopulistischen Partei AfD in Rundfunkräte, hat die Debatte um die Rolle von Parteien in den Kontrollgremien öffentlich-rechtlicher Medien neu entfacht. Zwei MEEDIA-Gastautoren setzen sich in einem Pro & Contra mit dem Thema auseinander. Hasso Mansfeld argumentiert, Politiker sollten aus Rundfunkräten herausgehalten werden: "Wie wäre es da mit einer radikalen Demokratisierung der Rundfunkräte? Kompliziert? Nein, machbar."

Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR), diese Melange aus Hörfunk- und Fernsehprogrammen, wurde nach dem Krieg als vierte Gewalt gegründet, als Gegenentwurf zum zentralistisch organisierten Staatsfunk der NS-Diktatur, als wirkmächtiges Instrument, um den neuen Mächtigen der Bonner Republik über die Schulter zu schauen und gebenenfalls gehörig auf die Finger zu klopfen.

Seit 1950 haben ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) und 13 Jahre später zusätzlich das ZDF, den gesetzlichen Auftrag, die freie und umfassende Meinungsbildung in Deutschland zu gewährleisten. Bis 1990 übrigens mit maximaler technisch möglicher Strahlkraft bis tief in die damalige DDR hinein. Auch das war eine der Masteraufgaben dieser neuen Vierten Gewalt.

Nun muss man zunächst konstatieren, dass politischer Einfluss auf Gremien des ÖRR nicht nur nicht mit der Grundidee einer solchen Vierten Gewalt vereinbar ist, sondern auch nicht mit der aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleiteten Staatsfreiheit. Verlangt wird dort nicht mehr und nicht weniger als ein zunächst wie ein Widerspruch in sich klingender staatsferner staatlicher Rundfunk, der im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit von politischen Einflüssen möglichst fern gehalten werden soll.[..]

Weiterlesen auf:
http://meedia.de/2016/03/24/pro-contra-parteien-in-rundfunkraeten-politiker-aus-rundfunkraeten-heraushalten/


Edit "Bürger":
"Die Pro-Position, in der Frank Lübberding argumentiert, dass Parteienkritik Ausdruck eines alten Denkens ist, lesen Sie hier."
Klarlink: http://meedia.de/2016/03/24/pro-contra-parteien-in-rundfunkraeten-parteienkritik-als-altes-denken/


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GENAU!!! ;)

Zitat
Staatliche und staatstragende Institutionen und ein wie auch immer gearteter an der Macht partizipierender Zusammenschluss von Menschen, wie z.B. Parteien, haben demzufolge in den Rundfunkräten nichts verloren.
Zitat
Einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verteidigen, heißt daher auch, unsere Vorstellung von Demokratie zu verteidigen. Unsere Werte.
Quelle: http://meedia.de/2016/03/24/pro-contra-parteien-in-rundfunkraeten-politiker-aus-rundfunkraeten-heraushalten/


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z

zuwider

"Der mögliche Einzug von Vertretern der rechtspopulistischen Partei AfD in Rundfunkräte, ..."

Na wer sagt's denn - von allen anderen "Demokraten" verteufelt und schon hat es die AFD geschafft, daß man das Thema endlich ernst nimmt! Allein deshalb hat sich die Wahl z.B. in Sachsen Anhalt gelohnt.


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...kleine Ergänzung, da ich es fast überlesen hatte ;)
Edit "Bürger":
"Die Pro-Position, in der Frank Lübberding argumentiert, dass Parteienkritik Ausdruck eines alten Denkens ist, lesen Sie hier."
Klarlink: http://meedia.de/2016/03/24/pro-contra-parteien-in-rundfunkraeten-parteienkritik-als-altes-denken/



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M
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Hier das "Informelle auf die "Schnelle" ;) - Denn: Gestern kam beim Berliner Rund Tisch das Thema "Zuviel Parteieneinfluß beim RBB" zur Sprache...

Dazu folgender Lesehinweis vom verfassungsblog.de:
Zitat
Das klang so leutselig und heiter, was die verschiedenen anwesenden Herren (nicht eine Dame darunter) aus ihrem oft jahrzehntelangen Leben als Fernsehratsmitglieder vortrugen, dass einem ganz warm ums Herz wurde. Was hatten sie gelacht, als plötzlich Rainer Brüderle vom SPD-Freundeskreis zum den Konservativen ging, weil er nicht mehr in Mainz einem sozialliberalen, sondern in Berlin einem schwarz-gelben Kabinett angehörte, berichtete ein Funktionär des Landkreistags. Ich fand das völlig glaubwürdig. Das ist ein gut geölter oder – um den sächsischen Staatskanzleichef und Koordinator der CDU-Medienpolitiker Johannes Beermann zu zitieren – „fein austarierter“ Apparat, in dem ein Elite-Netzwerk mächtiger Männer sich selbst reproduziert und dafür sorgt, dass im Rundfunk niemand an entscheidende Positionen kommt, der sich nicht zuvor mit diesem Netzwerk gutgestellt hat.
Quelle: Weniger Staat im ZDF-Fernsehrat – Teil 1 von Maximilian Steinbeis - Di 5 Nov 2013   
http://verfassungsblog.de/weniger-staat-im-zdf-fernsehrat-teil-1/

Spannend sicherlich auch die (von mir noch nicht gelesenen) Beiträge:

Weniger Staat im ZDF-Fernsehrat - Teil 2 von Maximilian Steinbeis - Di 5 Nov 2013
http://verfassungsblog.de/weniger-staat-im-zdf-fernsehrat-teil-2/


ZDF-Urteil: Staatsfern, aber nicht staatsfrei von Maximilian Steinbeis - Di 25 Mrz 2014   
http://verfassungsblog.de/zdf-urteil-staatsfern-aber-nicht-staatsfrei/
Zitat
Wie verhindert man am besten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den Inhabern politischer Macht instrumentalisiert und ihren Zwecken unterworfen wird? Indem man diese Machtinhaber radikal aus allen Fernsehgremien hinauswirft? Oder indem man sie, geleitet durch Grenzen und Vorgaben, drinlässt und damit im Gegenteil in die Verantwortung nimmt, den Rundfunk pluralistisch, offen und transparent zu halten?

Die Richterinnen und Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts haben über beide Varianten abgestimmt. Das Ergebnis laut heute verkündeter Entscheidung: Sieben für Reinnehmen, einer für Rauswerfen.

Damit dürfte zugleich dafür gesorgt sein, dass der Reihe der Rundfunkurteile, dieser Lindenstraße der Verfassungsgerichtsrechtsprechung, so bald die Puste nicht ausgehen und der 14. Folge zumindest eine fünfzehnte folgen wird.

Kontrolle funktioniert nicht, wenn der Kontrollierte sie beherrscht.“ von Dieter Grimm, Henrike Maier - Do 27 Mrz 2014   
http://verfassungsblog.de/kontrolle-funktioniert-nicht-wenn-kontrollierte-beherrscht/
Zitat
Der Begriff der Staatsferne, um den sich auch das gestrige Urteil dreht, stammt aus den frühen 60er Jahren. Seither hat sich nicht nur die Rundfunk-, sondern auch die Medienlandschaft generell fundamental gewandelt. Passt der Begriff überhaupt noch?

Medienfreiheit als Verpflichtung: auf dem Weg zur Europäischen Tagesschau von  Laura Maria Wolfstädter - Do 12 Nov 2015   
http://verfassungsblog.de/medienfreiheit-als-verpflichtung-auf-dem-weg-zur-europaeischen-tagesschau/
Zitat
Rundfunkfreiheit als Infrastrukturauftrag

Das BVerfG hat diesen Auftrag im objektiven Gehalt der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Fall 2 GG) verortet und konkretisiert. Diese hat als „dienende Freiheit“ auch eine Leistungsdimension, die den Staat zur Ausgestaltung verpflichtet. Ihn sieht das BVerfG als „Garant“ einer umfassend zu verstehenden Rundfunkfreiheit und verlangt vom Gesetzgeber, „eine positive Ordnung [zu schaffen], welche sicherstellt, daß er [der Rundfunk] die Vielfalt der Themen und Meinungen aufnimmt und wiedergibt, die in der Gesellschaft eine Rolle spielen. Zu diesem Zweck sind materielle, organisatorische und prozedurale Regelungen notwendig, die an der Aufgabe des Rundfunks orientiert sind und erreichen können, was Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit bewirken will“.

Damit wird auch die immer wieder umstrittene Finanzierung des Rundfunks angesprochen. Geht man – wie der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – davon aus, dass diese durch einen Beitrag zu leisten sei, so verkennt man, dass die Nutzung des meinungsbildenden Mediums Rundfunk kein durch Beitrag abzugeltender individueller Vorteil des Einzelnen ist, sondern vielmehr eine strukturelle Voraussetzung des Staates für den eigenen Bestand. Er kann seinen Auftrag, der die legitimatorische Grundlage für sein eigenes Handeln bildet, nicht in einen selbstlosen Vorteil für den Bürger ummünzen, sei es auch zu dem legitimen Zweck, den Bestand eines neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Um diesen Zweck zu erreichen, stehen dem Gesetzgeber grundsätzlich andere Mittel – eben die Steuer – zur Verfügung.

Der lange Schatten von Art. 21 GG – Staatsferne, Staatsfreiheit und Machterhalt im ZDF-Staatsvertrag von Sophie-Charlotte Lenski - Mi 26 Mrz 2014   
http://verfassungsblog.de/lange-schatten-von-art-21-gg-staatsferne-staatsfreiheit-und-machterhalt-im-zdf-staatsvertrag/
Zitat
Man könnte meinen, die ganze Debatte sei eigentlich von gestern. In Zeiten, in denen vor allen Dingen die Generation 50+ überhaupt noch fernsieht und der Altersdurchschnitt der Zuschauer des ZDF bei 61 Jahren liegt, wer interessiert sich da noch wirklich für die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat? Gehören sie nicht ohnehin in die Mottenkiste der alten Bundesrepublik, wo sie zusammen mit dem Musikantenstadl und ‚Wetten Dass…?‘ ihrem friedlichen baldigen Ende entgegendämmern sollten? Trotz dieser leichten Angestaubtheit des Themas verdient die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den ZDF-Gremien aus mehreren Gründen der Aufmerksamkeit. Zum einen geht es natürlich um einen aus öffentlichen Geldern finanzierten Bereich. Vor allem fundamentale Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen dies gern an, um ihre Kritik zu untermauern. Zum anderen lässt sich an der Entscheidung natürlich auch der pauschale Verweis auf den Staat als Beute der politischen Parteien exemplifizieren. Man kann das Thema aber auch differenzierter sehen und anhand der Entscheidung interessante Beobachtungen anstellen zu sehr grundsätzlichen Fragen von Staat, Parteien, Gesellschaft und vor allen Dingen politischer Macht.



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