Ich darf hier einmal mehr an das "Statut der Beamten" erinnern, einem EU-Regelwerk, das für alle(!) Beamten und Mitarbeiter staatlicher Stellen, die hier Beamten gleichgestellt sind, unmittelbar gültig ist. Dieses Regelwerk wird eu-seitig seit Jahrzehnten weiterentwickelt und ist derart relevant, daß nationales Recht, auch Landesrecht, dem zu entsprechen hat. Hat das Land Brandenburg erst kürzlich in Punkto Beamtenbesoldung erfahren dürfen, als es auf EU-Ebene zugunsten der Landesbeamten entschieden wurde.
Auch eu-seitig haben Beamte und Mitarbeiter staatlicher Stellen die Pflicht, durchaus auch von Amts wegen, rechtlichen Ungenauigkeiten, (nenne ich mal so), nachzugehen.
Jeder Beamte und Mitarbeiter einer staatlichen Stelle ist auch der EU gegenüber zur Loyalität verpflichtet.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;