Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch kontrollieren?
Deine Frage wäre überflüssig, hättest Du alle Europa-Themen aufmerksam gelesen.
Die Landesmedienanstalten sind als Kontrollorgan des Rundfunks vom Bund an die EU als den Rundfunk kontrollierende Behörde gemeldet und entsprechend seitens der EU durch bloße Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bestätigt worden.
Die Landesmedienanstalten sind für alle Rundfunkunternehmen zuständig, also für alle privaten und auch alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen.
Die Landesmedienanstalten interagieren nicht gegenüber dem Bürger, denn mit diesem haben sie in keiner Weise auch nur irgendetwas zu tun; außer in jenem Falle, daß der Bürger an diese eine Anfrage hat, die der Frage entsprechend zu beantworten ist.
Bis es auch der letzte Bürger mal begriffen haben wird; sämtlicher Rundfunk ist im für alle EU-Länder gültigen EU-Recht dem Wettbewerbsrecht zugeordnet. Damit sind letztlich unmittelbar alle EU-Regelungen gültig, weil "im zu erreichenden Ziel verbindlich", die sich mit Verbraucherschutz, Datenschutz, Wettbewerb, Handel, Binnenmarkt, u.v.a.m. befassen, da alles, was den EU-Binnenmarkt nur annähernd tangiert, dem EU-Recht unterworfen ist.
Beschwert Euch bei den EU-Mitgliedsstaaten und ihren früheren Lenkern, die, aus der in weiten Teilen leidvollen europäischen Historie lernend, dieses vertraglich untereinander so vereinbarten, weil sie, die europäische Historie zuvor studierend, begriffen, daß Kleinstaaterei und Kleingeisttum in Europa nicht für Europa hilfreich sind.
Die heutigen Verwerfungen innerhalb der EU sind nur darauf zurückzuführen,
daß viele "Staatenlenker"nur bedingt Ahnung von der europäischen Historie haben und meinen, sie könnten, (in welchem Bereich auch immer), gegen alle anderen auch nur 1 cm für sich gewinnen;
und
daß den tatsächlichen, im Laufe von Jahrhunderten gewachsenen Besonderheiten einer Region nur wenig Beachtung geschenkt wird.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;