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Autor Thema: Vermögensauskunft: keine Panik, auch beim Termin  (Gelesen 21906 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vermögensauskunft: aktueller Termin:

...zu diesem Termin werden sie zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen......

...Unterlagen mitzubringen.

. .
. .
. .
.....(§ 802 c ZPO)

https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html

Hier besonders

(3) Der Schuldner hat zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach den Absätzen 1 und 2 nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Die Vorschriften der §§ 478 bis
480, 483 gelten entsprechend.

Davon aber gleich mehr, mein Internet ist leider am Ende der Kapazität. (nur Internet-Stick)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ok, versuche mal weiter zu machen:

"Der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft kann vertagt werden, wenn sie im Termin (also aktuell am selbigen Tag) glaubhaft machen, dass Sie die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von 12 Monaten vollständig tilgen werden....."

Hmm, das ist doch schon mal eine Ansage!

In diesem Falle, heute, wurde der Zahlung zugestimmt, was wären sonst die Alternativen:

Zahlung: alles ok.

Zahlungsfrist 6 Wochen plus 2 Wochen evtl. Verzögerung.

Vermögensauskunft erteilt, dennoch Eintrag ins Schuldnerverzeichnis/Schufaeintrag

Keine Vermögensauskunft: Ausstellung eines Haftbefehls durch den Gläubiger und Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 22:35 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Nach diesem hin und her, bzw. was ist Rechtens

Zuvor der Hinweis der Gerichtsvollzieherin:

Wer sind den Sie (die Begleiter/Zeugen)

Freunde.

Dies ist nun eine nicht-öffentliche Verhandlung und sie müssen sich ausweisen???????

Wer darf eigentlich Ausweise einsehen???

Wir sind Freunde des ......... Hmm was eigentlich, Verbrecher ja wohl nicht!

Da dies eine nichtöffentliche Verhandlung !? (HÄH) ist, entweder den Raum verlassen oder ausweisen.

Haben aber den Ausweis nicht dabei!

Hmm wer darf dies eigentlich kontrollieren?


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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OK, wie ging es weiter?

Die Betroffene erklärte sich zur Zahlung bereit.

Ein Zahlungsvereinbarung wurde vereinbart.

Also nun nach Ende der Verhandlung, Diskussion:

Also, dieser Bescheid wurde ausgestellt.

Wir würden gerne eine Erklärung darüber haben, da wir ja nur juristische Laien.

Ok, der Schrieb ist mit zahlreichen Paragrafen bestückt.

Paragraf: 802c ZPO

https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html

und darin werden auf folgende § verwiesen, u.a.

§ 480 ZPO

Zitat
Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann
.

Nachher vielleicht weiter, da Internet-Stick


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Warum tun sich eigentlich immer neue Fragen auf, wenn es um Zwangsvollstreckungen geht? Arbeiten die Zwangsvollstrecker absichtlich in solch dunklen Gebieten, in denen sich ein normal sterblicher nicht auskennt? Muss diese Zwangsvollstreckung eine dermaßen undurchschaubare Maßnahme sein, damit man sich nicht wehren kann? Wenn du, Karlsruhe, schon nicht weiter weiss, wer dann? Vielen Dank für deine Bemühungen, um etwas Licht ins dunkle zu bringen.

Hier aber die Antworten zur "nichtöffentlichen Verhandlung", um deinen Internetstick zu schonen:
Da es bei einer Vermögensauskunft um sehr private Details geht, ist es nicht öffentlich.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag5.html
3. Ausschluss der Öffentlichkeit (Nichtöffentliche Verhandlung)

Zitat von: Friedrich Ramm
3.1. Ausschluss der gesamten Öffentlichkeit

In bestimmten Fällen darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, z.B.
* in Familien- und Kindschaftssachen (§ 170 GVG),
und gemäß § 172 GVG
* bei Gefährdung
  - der Staatssicherheit,
  - der öffentlichen Ordnung,
  - der Sittlichkeit,
* wenn eine Gefährdung des Lebens, des Leibes oder der Freiheit eines Zeugen
   oder einer anderen Person zu befürchten ist
* wenn ein wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis
   zur Sprache kommt, durch dessen öffentliche Erörterung überwiegende
   schutzwürdige Interessen verletzt würden.
* ein privates Geheimnis erörtert wird, dessen unbefugte Offenbarung durch
   den Zeugen oder Sachverständigen mit Strafe bedroht ist,
* wenn eine Person unter 16 Jahren vernommen wird.


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OK, wie hier weiter?

Nachfrage zum § 480 ZPO

Richterbelehrung bzgl, Eidesstattlicher Versicherung.
 
Lt. GV hat sich dies wohl dahingehend verändert, dass dies nicht ein

Richter abnehmen muss, sondern nach der Änderung: durchaus auch

ein Rechtspfleger oder vorallem ein Gerichtsvollzieher.

Eigene Anmerkung:
habe schon selber intensiv versucht darüber zu googlen (Hmm Internet-Stick)
NULL Antwort.
wo kann ich den erneuerten § 480 ZPO einsehen?

Habe morgen neues Rendevous mit weiteren GV in selbiger Sache. 8)






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Auf wen oder was wird man da vereidigt (marktkonforme Demokratie, Spaghettimonster)?


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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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HMM gute Frage,

wurde uns auch nicht gesagt,

vermute eher letzteres??

Scherz ;)


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Hier die Erklärung aus dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/480.html

§ 480 Eidesbelehrung

Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, dass er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann.

§ 481 Eidesleistung; Eidesformel

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel:

    "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden"

vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel):

    "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter die Eidesnorm mit der Eingangsformel:

    "Sie schwören"

vorspricht und der Schwurpflichtige darauf die Worte spricht (Eidesformel):

    "Ich schwöre es."

(3) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.

(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.

(5) Sollen mehrere Personen gleichzeitig einen Eid leisten, so wird die Eidesformel von jedem Schwurpflichtigen einzeln gesprochen.


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Auf wen oder was wird man da vereidigt (marktkonforme Demokratie, Spaghettimonster)?
Ich würde auf die verfilzte Politik schwören, dann hätte der Schwur keinen Wert.


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Und was ist wenn man die Vermögensauskunft abgibt, aber den Schwur ablehnt?


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@Roggi
die Gv hat sehr intensiv darauf plädiert, dass dieser Paragraf eben entsprechend geändert wurde??

Habe selber nichts dazu gefunden, aber morgen wird ein anderer GV-Termin auch zu einer Vermögensauskunft

stattfinden, und nu?


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Und was ist wenn man die Vermögensauskunft abgibt, aber den Schwur ablehnt?
Auch dafür ist eine Lösung parat:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/484.html

§ 484 Eidesgleiche Bekräftigung
(1) Gibt der Schwurpflichtige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen.

(2) Die Bekräftigung wird in der Weise abgegeben, dass der Richter die Eidesnorm als Bekräftigungsnorm mit der Eingangsformel:

    "Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht"

vorspricht und der Verpflichtete darauf spricht:

    "Ja".


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Und was ist wenn man die Vermögensauskunft abgibt, aber den Schwur ablehnt?

Das weiss ich nun überhaupt nicht, wurde auch nicht thematisiert.

Hier auf Ebenen der GV vor Ort ist das Entgegenkommen bzgl. Erläuterungen des Sachverhaltes sehr bescheiden.


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Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
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Danke Roggi!


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