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Autor Thema: BVerwG erklärt Rundfunkbeitrag als übereinstimmend mit GG > neue Strategie?  (Gelesen 2138 mal)

o
  • Beiträge: 4
Liebe Mitstreiter,

nachdem am vergangenen Freitag das Bundesverwaltungsgericht den
eindeutig grundgesetzwidrigen Rundfunkbeitrag für angeblich mit dem
Grundgesetz in Übereinstimmung stehend erklärt hat – und damit die
grundlegenden demokratischen Grundsätze der Art. 1 Abs. 3 GG (Bindung
der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte) sowie Art. 20 Abs. 3 GG
(Bindung der öffentlichen Gewalt an das Grundgesetz als
verfassungsmäßige Ordnung) und Art. 97 Abs. 1 GG (Unterwerfung des
Richters unter die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes) ohne
jede Ermächtigung durch das Grundgesetz außer Kraft gesetzt hat,
sollte man hier über eine neue Strategie nachgedacht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 12:34 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.568
Ich bin für mehrere parallele Vorgehensweisen.

1) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht forcieren, Prüfung, ob Europäischer Gerichtshof vorgezogen werden kann/parallel angerufen werden kann.

2) Einfluß auf die Politik (wir haben ja bald drei Koalitionsverhandlungen) nehmen bzw. es stehen ja noch Wahlen an.

3) Printmedien endlich auf unsere Seite holen, die sollten insbesondere wegen Internetinhalten des ÖRR ein Interesse daran haben, da der ÖRR deren Internetangebote gefährdet.

4) Bei den Betroffenen Mut machen, denn es ist schon frustrierend, daß es so offensichtlich falsch läuft und der eine oder andere denkt: Scheiß was auf 17,50 im Monat, aber die Gefahr, daß man mit der gleichen Vorgehensweise dem Bürger auch 50 oder 100 abpressen kann und das für beliebigen Quatsch (nicht nur für Rundfunk, vielleicht als Flüchtlingsumlage...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2016, 12:36 von Bürger«

o
  • Beiträge: 4
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshof RLP & Bayern

Heute kam mal wieder Post vom BS.
Bla, bla, bla und dann der Absatz:
Die Neuregelung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach den Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und des Bayrischen Verfassungsgerichtshof im Mai 2014 verfassungsgemäß.
Diese Auffassung vertreten auch sämtliche Verfassungsgerichte.
Nach dieser Rechtsprechung handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer,
sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn, der in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt und
als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben wird.

Bla,bla, bla.


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  • Beiträge: 7.415
http://sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintVersion&Name=bv008174

Zitat
BVerfGE 8, 174 - Zuständigkeit des BVerwG

Ist das hier schon abgehandelt worden?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 4
Nein, was müßte ich dafür machen?


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