Hallo zusammen, im Auftrag eines Bekannten habe ich eine Frage an die Experten im Forum:
Es könnte sich folgender Sachverhalt zugetragen haben:
- der Bekannte wohnt in einer WG, an ihn wurden seit ca. 1,5 Jahren drei "Festsetzungsbescheide" des HR geschickt.
- davon wurde den letzten zwei fristgerecht mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung widersprochen
- vor ca. 4 Wochen lag ein per normaler Post eingeworfenes, als "Widerspruchsbescheid" bezeichnetes 4seitiges Schriftstück mit teils völlig aus der Luft gegriffenen Textbausteinen im Briefkasten
- vor ca. zwei Wochen hat der Bekannte per Brief an den HR seiner Verwunderung Ausdruck verliehen, warum er auch nach mindestens 6 Monaten keinen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid erhalten hat, einen solchen angemahnt, und seine Anfrage mit dem Hinweis versehen, andernfalls direkt Klage zu erheben.
- aktuell liegt keinerlei Reaktion des HR vor.
- um die Gefahr der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen abzuwenden, möchte der Bekannte jetzt Klage gegen den HR erheben.
Die Frage ist nun, ob das AG oder das VG der korrekte Adressat der Klage gegen das Unternehmen "Hessischer Rundfunk" ist?
Gibt es da Erfahrungen? Beim Verfassen der Klageschrift ist diese Frage deutlich geworden, da es sich 1.) um einen verfassungsrechtlichen Streitfall handelt, und 2) der HR keine Behörde ist, ergo das VG nicht zuständig ist. In den "Festsetzungsbescheiden" ist kein zuständiges Gericht angegeben.
Vielen Dank für alle Tipps!