Ganz ehrlich? Lassen wir das lieber.
Bislang haufenweise Geld und Energie in Gerichtsverfahren gesteckt, die allesamt nix geworden sind. Ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht was bringt? Ich glaube, die können wir uns auch sparen. Ich denke, daß viele der Richter, die gegen Rundfunkverweigerer geurteilt haben, im Herzen auf Seiten der Verweigerer waren.
Diese 1-Punkt-Partei muß in mehrere Landtage (im Bundestag ist die zwecklos,
Ländersache), hier in Ba-Wü heißt das nochmal
fünf Jahre warten!
Wahlkämpfe kosten, wir müssten gegen etablierte Alt- und schon etablierte Protest-Parteien antreten, von denen die letzteren ja so tun, als ob sie unsere Forderung mit einbeziehen (Die AfD fordert wirklich einen beitragsfreien Rundfunk, allerdings einen staatsgelenkten, kann aus den vorläufigen Parteiprogrammen zu den letzten drei Wahlen entnommen werden).
Hier der Wortlaut des Gesetzes gegen Stuttgart 21:
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Wortlaut_S_21_Kuendigungsgesetz.pdfHat zwar nicht funktioniert (wurde ja abgelehnt), aber so was ist schneller beisammen, als eine neue Partei in einem Parlament.
Ich denke, 16 ähnlich lautende Volksentscheide für 16 Gesetze in der Art:
Gesetz für das Land ‹Bundesland› über die Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und Regelung zur Teilnahme an zukünftigen Rundfunkfinanzierungs-Staatsverträgen (Anti-GEZ-Gesetz)
§1 Kündigung
Das Land ‹Bundesland› kündigt innerhalb einer Woche nach Inkrafttreten dieses Gesetz den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
§2 Neue Rundfunk-Finanzierungs-Staatsverträge
Das Land ‹Bundesland› wird derartige Staatsverträge künftig nur noch dann abschließen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
‹Genug Stoff für Diskussionen›
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.sind da einiges schneller.
Wie schon gesagt: Hier in Baden-Württemberg braucht's für 'nen Volksentscheid 10.000 Unterschriften (OK, für die Zulassung einer Partei zur Landtagswahl
2021 nur 1.000).
Ist der Antrag zum Volksentscheid erst Mal durch, bekommt der mündige Bürger die nötigen Informationen quasi von Amts wegen automatisch ins Haus, über den Gesetzestitel läuft ja schon die Werbung („Benachrichtigung zur Abstimmung über das ‚Gesetz für das Land ‹Bundesland› über die Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und Regelung zur Teilnahme an zukünftigen Rundfunkfinanzierungs-Staatsverträgen (Anti-GEZ-Gesetz)‘“). Der örR wird schon im Eigeninteresse berichten, wenn auch wohl nicht sonderlich unparteiisch, aber unsere Forderungen werden bekannt.