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Autor Thema: Online-Beschwerde an Europäische Kommission > Wettbewerb/ Beihilfenkontrolle  (Gelesen 4467 mal)

c
  • Beiträge: 873
Mein Nachbar (nennen wir ihn mal A) ist unbelehrbar. Der kann es immer noch nicht lassen und meint, das BVerwG-Urteil würde ja jetzt die EU-Rechtswidrigkeit "zementieren" (das waren seine Worte). Lächerlich. Aber bitte, wenn er meint, dass das was bringen soll. Wäre vielleicht effektiver, wenn sich ein Internet-Inhalteanbieter als Unternehmen beschwert. Aber so?

http://ec.europa.eu/competition/forms/sa_complaint_de.html
Zitat
6. Information regarding the alleged aid measure:
a) Please provide a description of the alleged aid, and indicate in what form it was granted (loans, grants, guarantees, tax incentives or exemptions etc).
Der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalt "Westdeutscher Rundfunk" (WDR) mit Sitz in Köln, Nordrhein-Westfalen, werden Mittel zugeführt, die durch Inhaber von Wohnungen gem. Gesetz zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) zu leisten sind.
b) For what purpose was the alleged aid given (if known)?
Zur Herstellung und Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen im Fernsehen und Radio, sowie zu Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen in Wort, Bild und Ton im Internet
c) What is the amount of the alleged aid (if known)? If you do not have the exact figure, please provide an estimate and as much justifying evidence as possible.
Deutschlandweit werden im Jahr ca. 7,5 Milliarden Euro an Beiträgen erhoben (KEF-Bericht http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/index.html, S. 143). Dem WDR stehen davon ca. 21% zu (S. 214).
d) Who is the beneficiary? Please give as much information as possible, including a description of the main activities of the beneficiary/firm(s) concerned.
Westdeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, Deutschland Haupttätigkeit: Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen über Antenne, Kabel, Satellit und das Internet
e) To your knowledge, when was the alleged aid granted?
Seit 1.1.2013
f) About notification:
The State aid was not notified to the Commission.   yes
The State aid was notified, but it was granted before the decision of the Commission.   
The State aid was notified and approved by the Commission, but its implementation did not respect the applicable conditions (misuse of aid).   
The State aid was granted under a block exemption regulation, but its implementation did not respect the applicable conditions.   

7. Grounds of complaint
a) Please detail the State resources involved.
Die Erhebung der Beiträge von den Bürgern und die Auskehr derselben findet durch den WDR selbst statt. Da nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk diese Mittel erhält, sind private Rundfunkunternehmen und Publikationen im Internet (inkl. Videoportale und elektronischen Zeitschriften) im Wettbewerb benachteiligt.
b) Please explain why, in your opinion, the alleged State aid is selective (i.e. favours certain commercial undertakings or the production of certain goods).
Sie wird per Gesetz im Land NRW nur dem WDR zugeteilt.
c) Please explain how, in your opinion, the alleged State aid provides an economic advantage for the beneficiary(ies).
Er kann unabhängig von Bedürfnissen der Verbraucher und der Nachfrage wirtschaften.
d) Please explain why, in your view, the alleged State aid distorts or threatens to distort competition. If possible, please also specify the relevant market/sector on which the alleged competition distortion takes place.
Private Anbieter müssen ihre Kosten durch Werbung oder Beiträge decken. Die Vormachtpräsenz des WDR, die mit den Beitragseinnahmen verfestigt wird, zieht Mittel für die Werbung in privaten Medien-Unternehmen ab. Die Verbraucher haben weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, um sie für Angebote konkurrierender Unternehmen (z.B. verschlüsselte Satelliten-Programme oder Video-Anbieter im Internet) innerhalb der Europäischen Union zu verwenden.
e) Please explain why, in your view, the alleged aid affects trade between Member States.
Konkurrenzangebote aus anderen europäischen Mitgliedstaaten werden beeinträchtigt. Auch private Anbieter anderer Mitgliedstaaten, die in NRW eine Niederlassung errichten wollen und von dort aus Rundfunksendungen oder Internetpublikationen anbieten wollen, werden im Wettbewerb behindert.

8. Compatibility of the aid.
Die EU-Kommission hat bereits mit der Entscheidung v. 24.4.2007 (Beihilfen-Verfahren E 3/2005) festgestellt, dass die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland eine Beihilfe darstellt, die ohne Anmeldung nicht rechtmäßig ist.

9. Information on alleged infringement of other rules of European Union law and on other procedures.
a) What other rules of European Union law have been infringed by the granting of the alleged aid.
Art. 102 a) AEUV durch Ausnutzen der Marktmacht mittels unangemessener Bedingungen und überhöhter Preise zum Nachteil der Verbraucher Datenschutzrichtlinie 95/46/EG durch Übermittlung von persönlichen Daten der Wohnungsinhaber in NRW durch die Meldebehörden der Gemeinden an den WDR ohne Zustimmung oder Unterrichtung der Wohnungsinhaber
b) Have you already approached the Commission's services or any other European or national institution concerning the same issue?
no
c) Have you already approached national authorities or national courts concerning the same issue?
no
d) Please provide any other information that may be relevant for the assessment of this case.
Das OVG Münster hat entschieden, dass keine Neu-Beihilfe vorliege. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2311_14_Urteil_20150312.html Die Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. http://bundesverwaltungsgericht.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21 Damit steht die Rechtslage in Deutschland und NRW nunmehr rechtskräftig im Widerspruch zu den EU-Beihilfenregelungen. Die EU-Kommission hat in o.g. Entscheidung bereits festgestellt, dass nicht von einer bestehenden Beihilfe mehr ausgegangen werden kann, wenn sich der wesentliche Charakter im Vergleich zur Altbeihilfe verändert hat (Rn. 200 ff.). Dies ist dann der Fall, wenn sich die Reform des Abgabensystems etwa der Tatestand ändert, "der die Pflicht zur Gebührenzahlung begründet (d. h. den Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes)" (Rn. 203). Da seit 1.1.2013 in Deutschland (und NRW) die Pflicht zur Gebührenzahlung nicht mehr am Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes festmacht, sondern am Innehaben einer Wohnung, hat sich das Abgabensystem fundamental geändert. Es ist nicht mehr als Alt-Beihilfe einzuordnen. Alleine die fehlende Anmeldung macht das Abgabensystem damit rechtswidrig. Die Beihifle wäre aber auch nicht genehmigungsfähig, da sie den Wettbewerb nachhaltig und im hohen Ausmaß verfälscht.

10. Supporting documents
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=rundfunk#det0 Siehe auch o.g. Urteile.


11. Good faith declaration        yes


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 00:49 von Bürger«

L
  • Verwaiste Forumskonten
  • Beiträge: 19
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die Zwangsfinanzierung wehren, werden wohl auch vom Bundesverfassungsgericht kein Urteil in ihrem Sinne zu erwarten haben. Punkten kann man jetzt nur noch mit aller heftigster Gegenwehr von möglichst vielen (Millionen!) Menschen. Absoluter Zahlungsstop, den Namen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Bekanntgabe erzwingen und vor allem nicht mehr die Sender einschalten. Dann würde die Einschaltquote einiges aussagen. Wenn Millionen Menschen sich nicht mehr zügeln lassen, ist man die Flöhe
in wenigen Monaten los. Weitermachen! Leute gewinnen, stark bleiben und permanente Gegenwehr.


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G
  • Beiträge: 380
Das Vorgehen des Nachbarn von cook ist gut. Er ist tätig geworden. Es wird aber zur Zeit ebenso wirkungslos bleiben wie die Beschwerde einer Person Gr. Wie cook ausführt, wäre eine Beschwerde eines Internet-Inhalteanbieters als Unternehmen oder auch nur eines anderen Konkurrenten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur effektiver, sondern auch erforderlich:

Siehe dazu bitte hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-404_de.htm,

neues Formular hier http://ec.europa.eu/competition/forms/download_de.html;

es dürfen nur noch Mitgliedstaaten, Personen, Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, deren Interessen aufgrund der Gewährung einer unzulässigen Beihilfe beeinträchtigt sein könnten, eine Beschwerde bei der Kommission einlegen (siehe auch Formular Ziffer 3.: "Warum und inwiefern berührt die mutmaßliche staatliche Beihilfe Ihre Wettbewerbsposition ...").

Die EU-Kommission ist im Bilde über den Paradigmenwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zum 01.01.2013 wie auch über die Mehreinnahmen und deren Nichterstattung an die Finanzierungsverpflichteten. Gleichwohl beabsichtigt die EU-Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, ein Prüfverfahren zu eröffnen.

Gehäufte Beschwerden von Privatpersonen schaden aber jedenfalls nicht und sind kostenfrei.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

P
  • Beiträge: 4.011
Artikel 5 Grundgesetz ermöglicht jedem Bürger als Person seine Angebote abzugeben. Jede Person A kann also in Wettbewerb treten mit jeder anderen Person B, welche nach Art 5 Angebote abgibt. Der ÖR ist so eine Person zumindest erklären sie es so, weil sie sich bei allem auf Art 5 berufen. Somit steht der einfache Bürger Person A im Wettbewerb zur Person ÖR, wenn er versucht Bürger Personen C dazu zu bewegen Ihn für seine Angebote zu bezahlen. Durch die Zwangsabgabe für bereits eine Person ÖR fehlt es aber den Bürgern Personen C an finanziellen Mitteln um Bürger Person A überhaupt Geld anbieten zu können. Der Wettbewerb wird durch Zwang zu Gunsten der Person ÖR blockiert. 

Person meint jede natürliche oder juristische Person.
 
Beruft sich der ÖR auf Artikel 5 Grundgesetz begibt er sich auf Gleichstand mit jeder Person.
Alle Personen sind gleich und sollen gleich behandelt werden.

Irgendwie ist das bei Zwang zu Gunsten einer Person nicht erkennbar.


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  • Beiträge: 7.393
@Greyhound

Es wird bezweifelt, daß die Aussage so richtig ist, daß sich nur noch Unternehmen und Co beschweren dürfen.

Für jeden Verbraucher ist es möglich,
- sich an die EU-Bürgerbeauftragte zu wenden;
- sich bspw. online direkt bei der EU-Kommission zu beschweren.

Im Zweifelsfalle verfaßt man das als Anfrage, die mit anderem Wortlaut bereits die Beschwerde enthält.

In jedem Falle darf sich kraft AEUV jeder Bürger direkt an die EU-Organe wenden; auch Richtlinien sind hier nicht in der Lage, das auszuhebeln, ist doch der AEUV eine der rechtlichen Basiskonstruktionen für die ganze EU.

Das Grundgesetz als Basisrecht für die Bundesrepublik Deutschland hebelt doch auch keiner aus? Nicht einmal der ÖRR wäre dazu in der Lage, wenn nicht Bürger auf seine unlauteren Praktiken hereinfallen würden.

Die nicht in nationales Recht umgesetzte Richtlinie 2010/13/EU besagt eindeutig, (der EUGH stützt sich auf so was), daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken auch für den Rundfunk zwischen Unternehmen und Verbraucher gelten soll. Punkt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 23:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 380
@ pinguin: Die Einschränkung ist bezogen auf Beihilfebeschwerden.


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  • Beiträge: 7.393
@ pinguin: Die Einschränkung ist bezogen auf Beihilfebeschwerden.
Der Verbraucher beschwert sich auch nicht wegen nicht eingehaltenem EU-Beihilferecht, sondern wegen nicht eingehaltenem EU-Verbraucher- bzw. Datenschutzrecht.

-> Eine Behörde darf keine personenenbezogenen Daten zwecks Weiterverarbeitung an andere Behörden weitergeben, erst recht nicht an Unternehmen gleich welcher Rechtsform.

-> Eine Pseudo-Behörde darf dieses erst recht nicht.

-> Übrigens auch Arbeitgeber nicht; auch dazu hat es ein EuGH-Urteil. (Müsste ich aber neu heraussuchen; war ein Österreicher, Pole oder Slowene, der da geklagt hatte).


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 873
Ich wüsste auch nicht, warum sich ein Verbraucher nicht wegen Nichteinhaltung der Beihilfen-Regeln beschweren können soll. Schließlich dienen ja die Wettbewerbsregeln letztlich dem Schutz des Verbrauchers. Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sollte also möglich sein.

Wenn die Kommission wollte, kann sie der Beschwerde nachgehen. Es gilt ohnehin der Amtsermittlungsgrundsatz. Die Beschwerde kann auch einfach als Hinweis genommen werden.

Es ist allerdings richtig, dass die Kommission bestimmt von der neuen Regelung weiß und seit 2013 den Kopf in den Sand steckt. Je mehr Bürger sich beschweren, desto eher kommt sie in den Zwang, mal irgendwie Stellung zu nehmen.


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