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Autor Thema: Protokoll der Verhandlung vom 16.03. und 17.03.2016 anfordern  (Gelesen 1965 mal)

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Jeder Bürger sollte das ausführliche Protokoll der Verhandlung unter Angabe der jeweiligen Aktenzeichen anfordern, damit er seine weiteren Klageschritte vorbereiten kann.

Weil die Verhandlung von öffentlichen Interesse war sollte doch ordentliches Protokoll mit allen getätigten Aussagen vorhanden sein.


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Kein Stress: Das Urteil wird in Kürze veröffentlicht. Es liegt ja schon seit Wochen in der Schublade des Berichterstatters. Das man es nicht schon vor der mündlichen Verhandlung veröffentlich hat... Wie ineffizient, erst die Parteien nach Leipzig traben zu lassen..


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Nein, es geht nicht um das Urteil, sondern um das was in der Verhandlung selbst abgelaufen ist.
An einem ordentlichen Gericht sollte es dazu ein vollständiges Protokoll gegeben, denn was nützt das Urteil ohne zu wissen wie es abgelaufen ist.

Wer nicht dabei war sollte sich durch das Protokoll einen umfassenden Überblick verschaffen können.

Eine Mitschrift der anwesenden Personen kann dieses Gerichtsprotokoll nicht in vollen Umfang ersetzen.

Also schreibt das Gericht an und fordert das ausführliche Protokoll an.


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Probieren kann man es. Aber das Gericht wird sagen: Protokoll kriegen nur die Parteien.


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