Guten Tag,
Person A hat eine Vollstreckung ohne Zustellung im Briefkasten gehabt und auf die dort geforderte Summe hat Person A reagiert.
Antwort vom Vollstrecker per Post ohne Zustellung: Verfahren läuft weiter , bis zur Stellungnahme Gläubiger.
Gläubiger reduzierte die geforderte Summe von 680- auf 500 (weil Person A nachweislich bewiesen hat in div. Zeiträumen nicht an Adressen gewohnt zu haben)
Der Zeitraum (4 Wochen) bis zur Antwort vom Beitragsservice verstrich und es landete ein Zugestellter Brief vom Gerichtsvollzieher der die Angelegenheit mit wieder 615 € einforderte. Nach einem Telefon zwischen Person A und Gerichtsvollzieher , teile dieser mit es sei ein Irrtum , die Summe obliege nur noch 423€.
Person A möchte ein Schreiben aufsetzen (Richtung Vollzieher) und sich auf das Urteil in Hannover (2004?) berufen , denn es wurde nie ein Festsetzungsbescheid nachweislich der zu vollstreckenden Summe , zu gestellt.
Kann Person A das so tun ?
Anmerkung: Sollte die Summe X nicht gezahlt werden, wird Person A zur Vermögensauskunft vorgeladen!
Bitte um Antwort , vielen Dank