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Autor Thema: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März  (Gelesen 13546 mal)

w
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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#15: 18. März 2016, 16:36
Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)

Danke Rafa und allen anderen, die uns gestern als Zuschauer so positiv bestärkt haben. Ich dachte wirklich, die würden vorlegen ... aber o.k. - habe mich geirrt.
Aufgeben ist keine Option. Es ist eine politische - aber auch eine rechtliche Angelegenheit, ob die öffentlich-rechtlichen über dem Grundgesetz stehen oder nicht. Deshalb - wir machen weiter bis Karlsruhe und wenn´s sein muss auch noch an den EuGH.
Ich bin maßlos wütend darüber, dass die Richter letztlich so tun, als ob die Rundfunkfreiheit nur dann gewahrt werden könnte, wenn der Selbstbedienungsapparat für die Finanzierung sich nicht um Grundrechte schert. Das kann einfach nicht sein.
Gruß,
willnich


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:31 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#16: 18. März 2016, 17:01
Aber stand nicht mal irgendwo (leider finde ich es nicht mehr), dass ein freier Empfang auch bei an und für sich verschlüsselten Sendern gegeben ist?
Es ergibt sich aus dem Europarecht, dass eine Verschlüsselung immer noch bedeutet, dass der Sender frei empfangbar ist, wenn es der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Das habe ich in meiner Klage bewiesen.

Teilzitat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013
2.4.2. Rundfunkdienstleistungen
2.4.2.1. Wann werden Sendungen „der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt“?
Die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunk- oder Fernsehsendungen gilt nur dann als Rundfunkdienstleistung, wenn die Sendungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Sendungen nicht an eine breitere Öffentlichkeit gerichtet ist, kann sie nicht als Rundfunkdienstleistung betrachtet werden.
Diese Bedingung bedeutet nicht, dass die Sendungen allen Menschen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verbreitung oder Weiterverbreitung kann auf die Öffentlichkeit in einem Land oder sogar in einer bestimmten Region eines Landes beschränkt sein. In Situationen, in denen der Zugang zu Sendungen auf Dienstleistungsempfänger beschränkt ist, die die Dienstleistungen bezahlen, gilt die Verbreitung oder Weiterverbreitung trotzdem als der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Ich wusste jedoch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass der Rundfunk nicht nur von den nutzenden Zahlern finanziert werden darf und auch nicht nur durch Werbung, so wie es jetzt in der Verhandlung gesagt wurde. Das war ja dann damals schon ein krasses Fehlurteil und brachte dann dieses Zwangsmonster hervor.


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C

CB

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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#17: 18. März 2016, 17:16
Vielen Dank Rafa, für die Mühe!

Auch wenn die "Klatsche" nahezu "zu erwarten" war, spiegelt sie doch tatsächlich das seit Jahren, vllt. auch jahrhunderte bestehende Geklüngel unter Politik und Justiz.  :o Machtmissbrauch, Korruption, Manipulation und Bürgerdrücken ...  :o

Siehe u.a. auch im Artikel über "Brüderlichkeit" von [Seite/Begriff nicht erwünscht], in dem ein Richter das Gesetz zur Rundfunkabgabe seines Bruders durchwinkt...  ??? (Bei der Vorschau wurde bzgl. des Links: http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/hinte... angezeigt. *???*)

Ähnliches "Bürger abklatschen" gab es auch 2012, als sich ein Anwalt aus Niedersachsen nach über ca. 4 Jahre sogar bis vor den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Hundesteuer geklagt hatte. Knapp 1 Jahr nach Einreichung der Klageschrift gingen "versehentlich und leider nicht mehr nachvollziehbar" ausgerechnet einige wirklich wichtige Seiten "verloren".

Die Klage wurde aufgrund dessen ohne jeden Sachentscheid für beendet erklärt. (Soweit ich das verfolge, hat sich eine neue, bundesweite Initative formiert, die den Klageweg nochmal in Angriff nehmen wollen und dafür von allen - echten - Hundesteuerkritikern Spenden für die Finanzierung der Klage sammeln.)

Auch der "Offene Brief" an Murksel ist zwar gut geschrieben, doch wird es wohl nicht zu mehr als "gut gemeint" reichen...  :-\ Höchstwahrscheinlich (wie auch in Sachen Hundesteuer) wird sich der Bund mit dem Argument der "Angelegenheit des Bundeslands" rausreden und die (dreckigen) Hände in Unschuld waschen.  ???

Tja, sich dann aber "wundern" und es sich "überhaupt nicht erklären können", wenn die Einwohner Deutschlands sich tatsächlich von der "mittleren" Politik abwenden.
Wobei man natürlich auch differenzieren muss: Nur, weil jemand (zu Recht) systemkritisch ist, heißt es noch lange nicht, dass er auch prinzipiell fremdenfeindlich und somit "rechts" einzuordnen ist!! Kritiker sind "unbequem" und Unbequemem entledigt man sich am leichtesten durch schlecht reden...  ???

Wenn die Medien "frei" von politischem Einfluss sein sollen / wären, wie kann es dann sein, dass auch diverse Politiker in den Aufsichtsräten / Vorständen des örR sitzen, um - neben ihren Politikerdiäten -  auch hier abzukassieren?!  ??? Von der oben bereits erwähnten und eigentlich ohnehin bekannten Vetternwirtschafterei nicht zu schweigen...

Nun, ich werde das Geschehen weiterhin "von den hinteren Rängen aus" verfolgen und im Rahmen meiner Möglichkeiten weiterhin entsprechend unterstützen.  ;)

LG
CB


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#18: 18. März 2016, 23:10
Ich wusste jedoch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass der Rundfunk nicht nur von den nutzenden Zahlern finanziert werden darf und auch nicht nur durch Werbung, so wie es jetzt in der Verhandlung gesagt wurde. Das war ja dann damals schon ein krasses Fehlurteil und brachte dann dieses Zwangsmonster hervor.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, heißt das lediglich, daß man die Gebühr bezahlen muß/musste, sobald ein Rundfunkempfänger da ist/war, egal, ob der benutzt wird oder nicht.


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#19: 18. März 2016, 23:31
Ich habe mich auf die folgende Aussage des Protokolls von Rafa bezogen:

Zitat von: Rafa
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Art der Finanzierung besteht darin: "Sie muss so gestaltet sein..."
-Eine Finanzierung (hauptsächlich) durch Werbeeinnahmen muss ausgeschlossen werden.
-Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Damit wird ja schon öffentlich rechtliches verschlüsseltes Pay-TV ausgeschlossen. Auch wenn es europarechtlich erlaubt wäre.


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#20: 20. März 2016, 13:53
Ich habe mich auf die folgende Aussage des Protokolls von Rafa bezogen:

Zitat von: Rafa
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Art der Finanzierung besteht darin: "Sie muss so gestaltet sein..."
-Eine Finanzierung (hauptsächlich) durch Werbeeinnahmen muss ausgeschlossen werden.
-Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Damit wird ja schon öffentlich rechtliches verschlüsseltes Pay-TV ausgeschlossen. Auch wenn es europarechtlich erlaubt wäre.

Zitat aus der Urteilsverkündung:
Zitat
Das BVerfG hat bezüglich der Art der Finanzierung Vorgaben gemacht.
Die Finanzierung muss so gestaltet sein, dass die Programmfreiheit nicht beeinträchtigt wird.
Es muss die Unabhängigkeit der Anstalten gewährt bleiben.
Diese Vorgaben schränken die Mittelbeschaffung deutlich ein.

Eine vorrangige Finanzierung durch Werbung scheidet nach dem BVerfG aus.
Sie würde zu einer Abhängigkeit von Einschaltquoten führen und dies wiederum die Programmvielfalt gefährden (vermehrte massenattraktive Sendungen, Sendungen aus Sport und Unterhaltung).

Aus den gleichen Gründen ist eine vorrangige Finanzierung im Sinne eines Bezahlfernsehen verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Ich verstehe das so, dass zur "Amputation dieses Monstrums" eine Teilverschlüsslung verfassungskonform wäre.


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#21: 20. März 2016, 15:52
Was den Begriff „Verschlüsselung“ angeht: Mit dem bin ich nicht ganz zufrieden, richtiger wäre wohl „Zugangsbeschränkung“. Internetangebote werden in dem Sinn ja nicht verschlüsselt, statt dessen ein Passwort-Schutz und gut ist. Verschlüsselte Übertragung per https wird ja langsam Standard.

Laut Bundesverfassungsgericht darf ör Rundfunk nicht als Pay-TV ausgestaltet werden. Existiert nur ein einziger Privat-Sender, der unverschlüsselt sendet, liegt der Verdacht nahe, daß der örR primär auf Massengeschmack ausgerichtet wird, um überhaupt finanziert zu werden. Und die Variante, daß erst Mal alle Sender verschlüsselt werden, wurde ja von Anfang an mit der großen Keule (Bundeskartellamt) blockiert.

Eine Teilverschlüsselung wäre sinnvoll. Die „Dritten“ haben sich früher um die „Region“ gekümmert, hier im Südwesten gab es zu analogen Zeiten den TV-Sender Südwest 3, der für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland gesendet hat (mit Regionalsendern für die drei Bundesländer, inzwischen wurde der aufgeteilt in SWR3-BW, SWR3-RP und SR3 (Saarland), gemeinsames Vollprogramm für die gesamte BRD inkl. eingeschränktes Bildungsfernsehen mit kleinen Regionalfenstern). Im Norden war der nicht zu empfangen – also war es uninteressant, Sendungen zu produzieren, die z. B. für einen Hamburger interessant sind. Es gibt natürlich innerdeutsche Migrationsbewegungen (mein Vater stammt zufällig aus Hamburg), daß es für die Leute interessant ist, zu wissen, was in der alten Heimat los ist, ist nachvollziehbar. Wird wohl der Grund gewesen sein, daß möglichst alle Dritten in's Kabel eingespeist wurden. Inzwischen sind das bundesweite Vollprogramme mit Regionalfenstern, die gegenseitig im Wettbewerb stehen (ich habe das als „Tatort-on-demand“ bezeichnet, fand man in der Rundfunkbeitragsabteilung des SWR nicht so lustig). Der Bildungsauftrag wurde nach Bayern ausgelagert (BR alpha, warum der inzwischen ARD alpha heißt?). Würde man den Empfang der Dritten einschränken, würde da mehr aus der Region gesendet und es wäre Platz für richtiges Bildungsfernsehen, daß sich auch an den Lehrplänen der Schulen orientieren kann.

Beim Internet-Streaming werden Sendungen nicht ausgestrahlt, mangels Ausstrahlungsrechten. Wie das genau aussieht, weiß ich nicht. Mangels Zugangsbeschränkung sieht der „Kunde“ Dinge nicht, für die er bezahlt. Mit Zugangsbeschränkung kann der Kunde sich das ansehen. Überhaupt: Wo sind die Zweikanal-Sendungen (deutsche und Originalfassung) geblieben? Als es die noch gab, kam über Satellit eine Laufschrift („Der Originalton darf aus lizenzrechtlichen Gründen leider nicht via Satellit ausgestrahlt werden.“). Wird wohl niemand bestreiten, daß das Anschauen von Filmen mit z. B. französischem Ton Bildung in dem Sinn ist, daß man Französisch-Hören trainieren kann.


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#22: 20. März 2016, 16:21
Zitat
Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.

Verstehe ich das richtig - ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen ?  Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel ?


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#23: 20. März 2016, 19:59
Verstehe ich das richtig – ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen?
 Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel?

Nein, das „Sollen“ ist im Juristendeutsch anders bzw. eindeutiger Formuliert:
„Soll“: Muß, es sei denn, es gibt wichtige Gründe, die dagegen stehen.
„Soll nicht“: Darf nicht, es sei denn, es gibt wichtige Gründe, die dafür sprechen.

In dem Fall ist gemeint: Der örR darf auch massenattraktive Sendungen ausstrahlen (Wichtiger Grund: die Mehrheit der „Kunden“ will das), darf aber keinesfalls vergessen, auch Minderheiten zu berücksichtigen.

Fußball, Olympia und Doku-Soaps auf RTL II-Niveau dürfen selbstverständlich auch ausgestrahlt werden; klassische Konzerte, wissenschaftliche Dokumentationen oder philosophische Sendungen müssen aber auch ausgestrahlt werden, auch wenn die von fast niemanden gesehen werden.

Im TV scheint das ansatzweise zu funktionieren: Das läuft auf Spartensendern (die manchmal nur von Sat-Kunden empfangen werden können) und/oder zu Zeiten, zu denen es keiner anschauen kann. Im Radio werden nach und nach Sender mit (zu) hohem Niveau zu Dudelfunk-Abspielern.


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#24: 20. März 2016, 22:25
Zitat
Weiterhin ausgeschlossen: Entgelt durch die Zuschauer, also ein Bezahl-Fernsehen – denn dieses würde zu massenattraktiven Sendungen führen.
Verstehe ich das richtig - ARD und ZDF sollen keine massenattraktiven Sendungen ausstrahlen ?  Elitenfernsehen finanziert mit Zwangsbeiträgen der Allgemeinheit ist das Ziel ?

Wenn ich es richtig verstehe, verstehst du das richtig, ja.

Das, was ich nicht verstehe, ist nur dieses: Wenn man keine vorwiegend (massen)attraktiven Sendungen ausstrahlen kann, dann strahlt man also vorwiegend Mist aus, der nur Minderheiten interessiert und den die Masse gar nicht haben will, aber finanzieren muss.  :-\

Das ist auch der Grund, warum ich nie auf die Idee käme, Radio zu hören: Bloß weil irgendwann mal vielleicht 1 Slayer-Song dran kommt, soll ich 99 Helene-Fischer-Songs finanzieren und vor allem: mir auch anhören?  |-

So wie man mit Pay-TV massenattraktive Sendungen fördert, so fördert man doch mit Zwangs-Bezahlung, dass nur noch Scheiß dran kommt, weil die sich nicht drum scheren müssen, was die Leute sehen wollen.

Das ist doch irgendwie echt obskur  >:(


Edit "BÜrger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 23:10 von Bürger«
www.GEZnoch.de - die fränkische anti-GEZ-Site mit allen Nürnberg/Fürth-Terminen (allmächd!)

 
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