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Autor Thema: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März  (Gelesen 13541 mal)

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BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
Autor: 18. März 2016, 07:58
BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März



Dank unseres Mitglieds "RAFA" steht uns ein Protokoll der Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgerichts am 16. und 17. März zur Verfügung. Hier ausdrücklich ein dickes Dankeschön an "RAFA" für diese tolle Leistung!

Das Protokoll steht als PDF-Datei unter nachfolgender Adresse zum Download bereit:

http://online-boykott.de/ablage/00-forum/20160318-protokoll-bverwg-rafa.pdf


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Tolle Leistung. Vielen Dank @Rafa !  :) :) :)


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Phänomenal, vielen Dank an Rafa für diese Leistung. Damit wird für jeden nachvollziehbar protokolliert, wie diese Gerichtsverhandlung geführt wird und welche Bemühungen nötig sind, um unsere Rechte durchzusetzen.


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Wow, vielen Dank RAFA für das ausführliche Protokoll. Wahnsinn.. Verhandlung, Diskussionsnachmittag, Rückreise und dann noch eine Nachtschicht zu Erstellung des Protokolls! Dieser Einsatz verdient wirklich ein dickes Dankeschön!!!


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo RAFA

auch von mir ein ganz dickes Dankeschön :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

F
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Großes Lob für das Protokoll!!

Und peinlich, daß weder die Abgeordneten (Volksvertreter) noch Juristen sich wirklich richtig mit der Materie beschäftigen:
  • Verschlüsselung heißt nicht automatisch Nachverfolgen von Benutzern.
  • HbbTV und Internet-Angebote ermöglichen das Nachverfolgen von Benutzern, was – zumindest der SWR – sowohl für das normale Internetangebot wie auch die Mediathek tut (4 Tracker).
  • In Österreich und der Schweiz wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen verschlüsselt!!
  • Das Internet wurde anfangs nicht als Rundfunkübertragungsmedium entworfen, die Option ist später hinzugekommen.
  • Das österreichische Gegenstück zum Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Väter des dortigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Internet definitiv nicht mit gemeint haben – und die Situation war mit der Trizone/BRD/Westdeutschland vergleichbar.
Lustig auch die Verwirrung mit Steuern und Beiträgen: „[…] Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn […] So finanzieren wir als Bürgerinnen und Bürger mit unseren Steuern selbstverständlich z. B. auch den Bereich der Verkehrsinfrastruktur […]“ (Originalzitat aus einem Schreiben der stellvertretenden Abteilungsleiterin Rundfunkbeiträge des SWR als Antwort auf einen dritten Widerspruch (u. a.: Der „Rundfunkbeitrag“ ist eine Steuer auf Wohnraum) und einer Erinnerung, daß inzwischen schon 3 Widersprüche nicht bearbeitet wurden)


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R
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Danke für das Protokoll!

Von den Befürwortern des RB und den Gegnern der Verschlüsselung wird immer wieder gesagt, dass die Sender frei empfangbar sein müssen.

Aber stand nicht mal irgendwo (leider finde ich es nicht mehr), dass ein freier Empfang auch bei an und für sich verschlüsselten Sendern gegeben ist?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Von den Befürwortern des RB und den Gegnern der Verschlüsselung wird immer wieder gesagt, dass die Sender frei empfangbar sein müssen.

Bei dieser Argumentation wird immer eines übersehen: Es würde fast überhaupt keinen Unterschied machen, ob die örR nun verschlüsselt wären oder nicht.
Bezahlen müßte man es so oder so. Ob ich nun 17,50€ für ein unverschlüsseltes Programm, oder für ein verschlüsseltes zahlen würde.

Der kleine aber feine Unterschied wäre, daß Nichtnutzer nicht mehr rangezogen werden könnten. Und genau darum geht es. Die örR wissen ganz genau, daß dann nicht mehr viele Nutzer übrig bleiben würden. Der Traum von der Akzeptanz ist jedenfalls langsam ausgeträumt.
Die vertrauen ja nichtmal ihrer eigenen Argumentation. Wo es doch immer so schön heißt, daß in nahezu allen Haushalten regelmäßig öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt wird. Wäre dem wirklich so, stünde einer Verschlüsselung nichts im Wege. Die angeblich so geringe Zahl von Nichtnutzern würde gar nicht ins Gewicht fallen. Und das Problem mit "Schwarzsehern", welches angeblich zur Umstellung des alten Systems führte, wäre damit auch vom Tisch.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

F
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Das war auch mal ein Argument gegen die Grundverschlüsselung. Leider finde ich da auch nix mehr, auch im Internet nicht mehr. Hab' bei einem Bekannten in einer Digital- oder SAT-Zeitschrift gelesen (digitales deutsches PayTV hieß damals DF1, also schon verdammt lange her). Die Grundverschlüsselung wurde später wegen kartellrechtlicher Bedenken ad acta gelegt.

Außerdem heißt frei zugänglich ja nicht gratis, sondern vom Anbieter für die Allgemeinheit als zugänglich deklariert. Sky/Premiere und der Playboy sind in dem Sinn frei, auch wenn du dafür bezahlen musst.


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In diese Richtung ging die Argumentation. Ich meine aber, mich erinnern zu können, dass das auf höherer Ebene schon mal so veröffentlicht worden ist.

Zum Protokoll noch mal selbst:

Besonders aussagekräftig finde ich den Satz:

Zitat
Wäre ich Vegetarier und irgendeine Anstalt schenkt mir ein Stück Fleisch ... das kann doch nicht mein Vorteil sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:28 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

D
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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#10: 18. März 2016, 12:34
Das Lesen des Protokolls macht betroffen. Es werden viele gute Argumente gebracht, harte Fragen gestellt, doch all das bleibt einfach im Raum stehen.
Die Richter sind von Anfang an auf der Seite des öRR, die Kläger müssen gegen zwei Parteien gleichzeitig kämpfen - Richter und öRR sind ein Team.

Am Ende dann wird alles ohne echte Auseinandersetzung abgetan und der Zwangsbeitrag für rechtens erklärt.

Verkehrte Welt..


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#11: 18. März 2016, 12:53
So, ich habe gesucht – und tatsächlich ein ganz klein wenig gefunden:


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J
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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#12: 18. März 2016, 14:27
Vielen Dank dem fleißigen Protokollanten. Hat denn tatsächlich niemand gefragt wodurch es gerechtfertigt ist, dass ganz Europa über Satellit den tollen Sondervorteil bekommt ohne dafür zahlen zu müssen???


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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#13: 18. März 2016, 16:18
Guten Morgen, liebe Freunde! Grad bin ich aus dem Bett gekrabbelt (15:45 Uhr) und sitz jetzt beim Frühstück. Das Urteil hab ich mir noch gar nicht angeschaut, muss jetzt auch erst mal Pressemitteilung für NN schreiben und mich ein bisschen erholen.

Dass das Urteil nicht in unserem Sinn ist, war zu erwarten. Das geht auch gar nicht, weil die verfassungsrechtlichen Fragen können nicht vom Verwaltungsgericht geklärt werden. Außerdem ist der Braten zu heiß, es geht einfach doch um zu viel Geld. Ein RA hat deswegen schon vorgestern gesagt, dass das Urteil negativ ausfallen wird, weil das ja eben den Weg zum Verfassungsgerichtshof ebnet. Definitiv ist vorher kein positives Urteil zu erwarten.

Bis dort hin ist die zunehmend kritische Stimmung zu beobachten, auch unter den Richtern. Ich persönlich hatte das Gefühl, dass der vorsitzende Richter, hätte er allein für sich entschieden und wären die Konsequenzen des Urteils nicht so schwerwiegend, durchaus in unserem Sinne entschieden hätte. Deutlich ließ er zwischen den Zeilen so einige Bemerkungen fallen, die seine persönliche Meinung widerspiegelten. Allein, dass er das Ding schon wortwörtlich "Zwangsabgabe" nannte  ;D
Schön war auch zu beobachten, dass trotz Ermahnung des Richters die Stimmung im Zuschauerraum sehr gespannt war und dort offenbar ausschließlich GEZ-GEGNER saßen. Das Signal aus dem Volk ist durchaus "nach oben" angekommen, die Grenzen autoritärer Macht wurde vom Gericht erkannt. Für das Pressefoto der Beklagten-Truppe nach der Verhandlung quälten sich die Rundfunkmenschen ihr Lächeln sichtlich ab. Dass sie sich wirklich nicht wohl fühlten, merkte man. Möglicherweise tauchen sie bei der nächsten Verhandlung in Begleitung von Security auf, hr hr hr  ;D ... äh: HARR HARR HARR  >:D.

Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)


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www.GEZnoch.de - die fränkische anti-GEZ-Site mit allen Nürnberg/Fürth-Terminen (allmächd!)

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Re: BVerwG: Protokoll vom 16. und 17. März
#14: 18. März 2016, 16:35
Letztendlich wurde mir spätestens in diesen Verhandlungen klar: es ist eine politische Sache, die auf politischer Ebene ausgetragen werden muss. Alle Gerichtsverhandlungen sind nur ein Vorspiel bzw. ein Nebenschauplatz, aber wir wachsen damit schön in den Kampf rein, bevor wir an die entscheidende Front treten.

Ich sehe das alles durchaus sehr positiv.  :)

Guten Morgen RAFA ;)
Von der Nachtschicht erholt?

Ich kann Dir nur zustimmen.

Das Grundproblem ist primär der Gesetzgeber und nicht nur die Gerichtsbarkeit, die die Fehler ausbügeln müssen.
Je mehr Rundfunkbeitragskritiker mit ihren Landtagsabgeordneten sprechen (Bürgersprechstunde) und sachlich die Argumente vortragen, die dieses Beitragssystem und das gesamte System des heutigen örR zu einem aufgeblähten, unsozialen und nicht mehr akzeptabelen Monstrum machen, desto höher die Chance, etwas zu erreichen.

Selbst der örR sieht so langsam ein, dass sie mit Arroganz und Mauern nicht mehr weit kommen werden.

Weiter klagen (v.a. Suche nach weiteren Argumenten und rechtlichen "Schwachstellen" nach Analyse des heutigen Urteilspruches, wie z.B. der Rundfunkeitrag auf Zweitwohnungen, fragliche Rechtssprechung bzgl. Des Gleichheitsatzes §3 GG bei Singlehaushalten (ca. 40%!!!) und Mehrpersonenhaushalten...).
Weiterhin wäre es sicher kein Fehler den politischen Druck zu erhöhen, um eine bessere Kontrolle des örR zu erreichen (Zusammensetzung der Rundfunkräte), Mehr Transparenz fordern, Sich die Frage stellen, wie weit der örR zu Lasten der Öffentlichkeit wachsen darf oder doch nicht eher geschrumpft werden sollte, und und und. Es gibt noch viele Baustellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 16:46 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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