"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Sind Vollstreckungen durch den MDR in Sachsen nach SächsVwVfG überhaupt möglich?
Bürger:
--- Zitat von: grohfuda am 23. Juli 2018, 15:25 ---Ich denke, der MDR hat sich äußerst geschickt abgesichert :(.
--- Ende Zitat ---
Da ist nichts gut "abgesichert", sondern es wird - auch seitens der Gerichte - nach Lust und Laune ausgelegt, so dass es am Ende gegen den konkreten Wortlaut des Gesetzes lautet und grundlegendsten Denkgesetzen widerspricht.
Da wird einem selbstverständlich nichts "geschenkt", sondern es muss bitterst verteidigt bzw. erkämpft werden.
Nur so kann die Maske von diesem pseudo-staatsfremden-Behörden-Grundrechtsträger-Pensionskassen-Rundfunksender-System heruntergerissen werden.
Da ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen.
Selbst wenn MDR gem. MDR-Staatsvertrag der "Rechtsaufsicht" des Freistaates untersteht, steht der Totalausschluss des MDR vom "VwVfG" im Widerspruch zur Anwendbarkeit des SächsVwVG.
MDR kann nicht
einerseits
- kategorisch vom "justizförmig ausgeprägten Verwaltungsverfahren" ausgeschlossen werden,
um dann aber
andererseits
- "Verwaltungsakte", die demgemäß keine Verwaltungsakte gem. § 35 VwVfG sein können
via
- "Amts-/Vollstreckungshilfe", die eigentlich keine Amts-/Vollstreckungshilfe gem. § 5 VwVfG sein kann
vollstrecken zu wollen.
Zudem fehlt es den "Festsetzungsbescheiden" ja an weiteren Voraussetzungen nach SächsVwVG - z.B. einem überhaupt erst einmal vollstreckungsfähigem Inhalt im Sinne einer "Aufforderung zu einer Leistung/ Zahlung", d.h. einem Leistungsgebot.
Weitermachen - und veröffentlichen ;)
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln