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Autor Thema: Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klagen gegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 34377 mal)

P
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Heute konnten diese einige Punkte vortragen, es wurde allen Beteiligten Redezeit eingeräumt. Jeder einzelne wurde zudem ausdrücklich gefragt, in einer Art Kette zuerst die Parteien der Kläger direkt im Anschluss die Parteien der Beklagten, immer wieder in Reihe zu allen Themenschwerpunkten.
Nachdem sich alle äußern konnten zu einem Punkt folgten die Ketten der jeweiligen Erwiderungen bis der jeweilige Themenschwerpunkt fertig war. Erst nachdem alle Befragten nichts weiter ergänzen wollten wurde der nächstes Punkt begonnen.
Nachdem Hauptthemenpunkten folgte die Zeit für ergänzenden Vortrag, welcher von beiden Parteien genutzt wurde. Auch hier gab es die Punkte mit der Erwiderung.

Die Richter befanden sich dabei so gesehen in der Rolle des Zuhörens.
Jede Partei konnte zudem zusätzlich anzeigen, wenn Sie noch etwas erwidern wollte. Darauf erfolgte auch die Erteilung des Wortes.


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B
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Guten Morgen zusammen,

anbei noch ein Video-Beitrag des mdr:
http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/video-5002.html

Eigentlich neutral, oder habe ich etwas überhört/-sehen?  ;)


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Es ist unanständig, die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Mißkredit zu bringen, von denen man doch eine bürgerfreundliche, gerechte und mit Europarecht kompatible Entscheidung in Sachen Rundfunk und anderweitig erwartet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 448
Ich bitte, dieses Zitat aus BVerfGE 90, 60 (22.02.1994) genau zu lesen:

Zitat
       Die Rundfunkgebühr ist von denjenigen Personen zu entrichten,
       die ein Empfangsgerät bereithalten, während Personen ohne
       Empfangsgerät nicht in Anspruch genommen werden. Diese
       Differenzierung beruht auf sachlichen Gründen. Denn wie immer die
       Rundfunkgebühr in das System der öffentlichen Lasten einzuordnen
       sein mag, dient sie jedenfalls der Finanzierung von
       Rundfunkveranstaltungen. Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es
       deswegen nicht zu beanstanden, daß dazu herangezogen wird, wer
       sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit
       verschafft hat.

Stichwörter: "nicht in Anspruch genommen werden", "Differenzierung aus sachlichen Gründen", "Gleichheitsgesichtspunkten",
"Gerät sich verschaffen".

Ich meine, der Sinn ist deutlich. Aber heutige Gerichte, einschließlich des BVerwG, und vielleicht des Urhebers selbst (BVerfG) scheinen es nicht wahrnehmen zu wollen.


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  • Beiträge: 3.238
Sollten die Urteile ausfallen wie befürchtet, müsste ein neues Wort erfunden werden, denn das Wort "unanständig" wäre dann schon zu euphemistisch. Wenn doch schon in der Verhandlung die Richter mit völlig erlogenen Argumenten (z.B. Datenschutz) den Rundfunkbeitrag verteidigen, was soll dann erst im Urteil stehen?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Der Datenschutz kann nicht herhalten, denn dieser wird seit Einführung des neuen Finanzierungssystems mit Füßen getreten und zusätzlich mit Fäusten geschlagen – immer wieder und immer heftiger. Durch die Einführung des Rundfunkbeitrages wurde dem Beitragsservice das Recht eingeräumt, sich über alle Datenschutzgesetze hinwegzusetzen. Klar, Datenschutzgesetze sind leider nur Auffanggesetze, die erst dann greifen, wenn andere Gesetze davor nicht wirken – so schnell sind diesem Papiertiger seine Zähne ausgeschlagen...

Aus der ehemaligen GEZ ist heute der monströse Beitragsservice geschaffen worden, die größte in Deutschland jemals existierende Melde-"Behörde" – er verwaltet alle Haushalte der Republik und darüber Hinaus die gesamte Wirtschaft. Müßig sich darüber zu unterhalten, welche Daten sie alle verwaltet, denn es sind einfach zu viele und ein Großteil davon sind personenbezogene Daten, die eindeutig bestimmten natürlichen Personen zuzuordnen sind. Daher verwundert es mich sehr, dass die Richter den Datenschutz gegen eine mögliche Verschlüsselung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Grund vortragen.

Es ist mir klar, dass deren Argumentation datenschutzrechtlich eher in Richtung Konsumverhalten gelenkt werden soll. Aber im Ernst: Das ist vorgeschoben und wenn das ein Grund wäre, gäbe es kein Pay-TV! Wenn ich eine solche Dienstleistung (TV-Abo) bestelle, ist es mir klar, dass der Anbieter mein Konsumverhalten auswerten kann und auch macht – das ist heute gängige Praxis (auch bei anderen Diensten mit Anmeldung wie z. B. E-Commerce-Anbietern wie Amazon, Zalando & Co.). Hier wird aber gerne vergessen, dass es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um ein rein deutsches "Produkt" handelt, welches auch dem deutschen Recht unterworfen ist. Wo ist dann das datenschutzrechtliche Problem?

Man kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn man solche Argumente hört!

Ich würde mir wünschen, dass jemand genau dies den Richtern vorträgt, wenn diese den Datenschutz als Grund für die Nicht-Verschlüsselung vortragen.


Sollten die Urteile ausfallen wie befürchtet, müsste ein neues Wort erfunden werden, denn das Wort "unanständig" wäre dann schon zu euphemistisch. Wenn doch schon in der Verhandlung die Richter mit völlig erlogenen Argumenten (z.B. Datenschutz) den Rundfunkbeitrag verteidigen, was soll dann erst im Urteil stehen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 08:58 von René«

T
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Sollten die Urteile ausfallen wie befürchtet, müsste ein neues Wort erfunden werden, denn das Wort "unanständig" wäre dann schon zu euphemistisch.

Dieses Wort gibt es schon. Es wurde von Georg Büchner im Bezug auf die deutsche Justiz verwendet: "Hure".


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

i
  • Beiträge: 4
Gibt es eigentlich irgendjemanden der bei den anderen Terminen dabei ist?
Wenn schon jemand in Leipzig ist?


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k
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Die komplette Argumentation der Kläger läuft ins Leere, da die Richter ja jetzt schon durchblicken lassen, dass sie den beitragsfinanzierten Rundfunk für richtig halten (ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze und einem Inkassobüro, das sich alle Freiheiten herausnehmen kann).
Was mich nur ärgert, ist:
- Warum muss ein Rundfunk überhaupt eine Grundversorgung bieten?
Damit man sofort informiert wird, wenn ein Krieg ausbricht?
Diese Gründe dürften ja wohl hinfällig sein.
Die heutige Medienlandschaft bietet genug Möglichkeiten, sich zu informieren.
Ich brauche keine ARD und ZDF, ich habe andere Quellen.
- Warum muss ein Rundfunk überhaupt finanziert werden?
Wer einen Film drehen will, soll selber für die Finanzierung sorgen.
- Wenn ein Beitrag eingezogen wird, warum kommt dieser nicht allen Sendeanstalten zugute?
- Was ist mit der Wettbewerbsverzerrung? Ich finde das eine Subventionierung des Staates (der Bürger) für zwei Privatfirmen, die ohne dieses Geld nicht überlebensfähig wären, während andere Firmen selbst für Gewinn sorgen müssen.
Oder bekommt VW für die Grundversorgung mit Autos 18,3 Milliarden Euro, während BMW selber sehen kann, wo sie bleiben?
Ich verstehe das nicht, dass so etwas gesetzeskonform ist.


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F
  • Beiträge: 180
Der „Datenschutz“ als Argument dient nur dazu, die freie Empfangbarkeit aufrecht zu erhalten, genauso wie das Ablehnen der Grundverschlüsselung und die ungeschützte Ausdehnung auf's Internet, bei der übrigens auch das Surfverhalten protokolliert wird, auf den Seiten des SWR wird das „Skalierbaren Zentralen Messverfahren next Generation“ von INFOnline verwendet.

https://www.infonline.de/unternehmen/leistungsspektrum/messsystem-szmng/


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j
  • Beiträge: 265
Guten Morgen zusammen,

anbei noch ein Video-Beitrag des mdr:
http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/video-5002.html

Eigentlich neutral, oder habe ich etwas überhört/-sehen?  ;)

DerBeitrag ist, dafuer das derMDR ja direkt beteiligter ist, sehr objektiv.

Was natuerlich ueberhaupt nicht geht:
Rundfunkgeraete!!!!

Ein PC/Laptop ist kein Rundfunkgeraet.
Ein Spartphone/Handy ist kein Rundfunkgeraet.
Eine Smartwatch/Tablett ist kein Rundfunkgeraet.

Nur weil der OeR Rundfunk meint, seinen Rundfunk ueberall herum funken lassen zu muessen, muss nicht jeder dafuer zahlen.

Es ist fast schon schizophren, wenn die Vertreter des OeR Rundfunks den technischen Fortschritt in ihrer Argumentation nutzen, und z.B. anfuehren die Geraete sind heute zu klein geworden um geraeteabhaengig zu ueberpruefen.
Den dieser technische Fortschritt hat den OeR Rundfunk eigentlich obsolet werden lassen. Auf FAZ.net, Welt.de, Spiegel.de kriege ich Nachrichten, Meinungen, Informationen und Videos unentgeltlich, auf youtube stehen mir Videos der gesamten Internetnutzer unentgeltlcih dauerhaft zum Abruf bereit,
auf verschiedensten Webseiten kann ich Agenturmeldungen abrufen, ueber das http Protokoll stehen mir zahlreiche Informationsquellen zur Verfuegung.
UNd zwar immer wenn ich will.
Das ist technischer Fortschritt.
Wofuer brauche ich da zentral gesendeten oeffentlichen Rundfunk? Warum muss ich das zahlen?
Fuer 17,50 kriege ich fundierte Analysen und nicht Tickermeldungen vorgelesen, die ich mir selbst online durchlesen kann.

Ein weiterer Witz ist natuerlich, das die Vertreter des OeR einfach alle elektronischen Geraete als Rundfunkgeraete deklarieren und dann erklaeren,nahezu 100%der Leute haben Rundfunkgeraete.
Richtig ist: Naezu 100% der Menschen in Dtl. haben elektronische Geraete, und in Zeiten in denen selbst ein Kuehlschrank oder die Waschmaschiene einen Wlan Anschluss hat, ist nahezu jedes Geraet internetfaehig.
Trotzdem ist ein Smartphone ein Telefon mit einem Display, und ich kenne wirklich niemanden, der oeffentlich rechtliche Inhalte ueber das Smartphone abruft oder gar Tagesschau ansieht.
Ein youtube Video vlt. aber ich habe noch nie auf meinem mobile irgendwas von dem Verein genutzt.

Genauso ist mein Laptop in erster Linie mein Arbeitsgeraet,

das kann man doch niemals gleichsetzen mit einem Fernseher, der einzug und alleine dafuer da ist, um Rundfunk zu empfangen.
Und selbst da gab es in alten GEZ Zeiten wunderbare Geschichten:
Ich erinnere mich an unseren uralten Schulfernseher, der noch an einen hochmodernen VHS Recorder angeschlossen war.
Fuer den sollte dann ploetzlich rueckwirkend GEZ Gebuehr bezahlt werden.......
haette ja theoretisch.....

Ich weiss nicht was in Deutschland los ist, aber es ist auf jeden Fall nichts gutes.
Mit etwas gesundem Menschenverstand und 5 Min. nachdenken, bei den ganz schlauen in Robe vlt. auch nur 2 Min. kommt man doch darauf das diese Regelung Unsinn ist, ungerecht ist und das wirklich nicht mehr zeitgemaess ist.
Alleine die Zuschauerverteilung vom Alter her, der OeR betreibt Rentnerprogram.
Das selbe sieht man in vielen Debatten und Problemen.
Jeder versteht das es nicht gut sein kann wenn man pro Jahr ueber 1 Mio. Fluechtlinge ins Land laesst, v.a. wenn die traumatisiert aus Kulturen kommen die so garnichts mit unserer gemein haben. Und es muss klar sein das mehr kommen, wenn man ihnen Geld gibt und ihnen hier das Paradies verspricht bzw. sie einlaedt. Grenzen sind essentiell und sie muessen geschuetzt werden.
Gleichzeitig ist klar das es fuer die Menschen aus Kriegsgebieten eine Loesung braucht, man kann die doch nicht in ihrer Not alleine lassen.
Nur wo ist die Diskussion darueber, wie man am besten hilft? Was macht der OeR Rundfunk da?
Da gehts immer nur Pro/Contra Fluechtlinge, aber wo ist den die angeblich so hochqualitative Berichterstattung darueber?

Das selbe hatten wir uebrigens in der Euro Rettung, eine grundlegende Diskussion was der beste Weg ist ist vollkommen ausgeblieben.

Und das ist neben dem Zwangsbeitrag eigentlich ein zweiter Skandal.

Ich glaube nicht, das die dt. Richter in den Mut haben hier mal Logik walten zu lassen, sie werden es sich rechtlich zurecht biegen.
Irgendwie.


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K
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...
Ich weiss nicht was in Deutschland los ist, aber es ist auf jeden Fall nichts gutes.
Mit etwas gesundem Menschenverstand und 5 Min. nachdenken, bei den ganz schlauen in Robe vlt. auch nur 2 Min. kommt man doch darauf das diese Regelung Unsinn ist, ungerecht ist und das wirklich nicht mehr zeitgemaess ist.
...
Korrekt!
Umgedreht jedoch wird ein Schuh draus: Diejenigen mit gesundem Menschenverstand denken 2 Min. nach und erkennen dass die Rundfunkabzocke Dummfug ist; die ganz Schlauen in der Robe denken 5 Min. darüber nach um dann im Namen des Volkes zu verkünden warum die dummfugige Rundfunkabzocke RECHTENS ist!
Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
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Bildquelle: http://www.faz.net/img/fazlogo_ressort.png

faz.net, 03.2016

ROUNDUP
Zweite Runde im Streit um den Rundfunkbeitrag

von dpa/afx

Zitat
Den Rundfunkbeitrag empfinden manche als willkürliche Zwangsabgabe und haben deswegen dagegen geklagt. Inzwischen beschäftigt das Thema das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag konnten in mündlichen Verhandlungen vor dem 6. Senat beide Parteien ihre Standpunkte ausführlich darlegen. Am Freitag will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

Beklagte sind der Westdeutsche Rundfunk (WDR) und der Bayerische Rundfunk (BR). Was die Kläger stört, ist vor allem, dass der Rundfunkbeitrag von aktuell monatlich 17,50 Euro pro Wohnung erhoben wird und zwar unabhängig davon, ob es darin Rundfunkgeräte gibt. "Braucht man eine Wohnung, um Rundfunk zu empfangen?", fragte eine Klägerin am Donnerstag. "Nein, das braucht man nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun."

Als der Rundfunkbeitrag noch Rundfunkgebühr hieß - also bis 2012 - stellte sich das Problem nicht: Wer Radio hörte, zahlte nur dafür, wer zusätzlich Fernsehen guckte, entsprechend mehr, wer gar kein Gerät hatte, gar nichts. Doch seit Januar 2013 gilt das neue Beitragsmodell, das nicht mehr nach Empfangsgeräten differenziert. Das hat viele aufgeregt, auch im Gerichtssaal war mehrfach Unruhe zu spüren, wenn Zuhörer sich über einzelne Aussagen zum Rundfunkbeitrag ärgerten - manchmal schon, wenn die Richter nur die Rechtslage referierten.[..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/roundup-zweite-runde-im-streit-um-den-rundfunkbeitrag-14130639.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 01:27 von Bürger«

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Der deutsche Michel schläft halt immer noch.. Ich hoffe,daß durch das ganze Theater mehr Menschen auf unsere und ähnliche Seiten aufmerksam werden..
Der Kampf ist noch nicht zu Ende....


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