Sollte eine Person A richte Nachweise haben, dass die Post mit den Unterlagen wegen der Befreiung bei B angekommen ist, dann würde sich PersonX wenn sie Person A wäre zurück lehnen und der Dinge abwarten welche kommen oder den gesamten Vorgang nochmals mittels Fax an eine Landesrundfunkanstalt und zusätzlich an den Landtag faxen, jeweils mit der Information, diese Unterlagen bereits per Post an B zum Zeitpunkt X versendet wurden dort aber nicht beachtet werden
Ein P-Konto muss nicht zwangsläufig im Vorfeld eingerichtet werden. Es sind ca. 4 Wochen Zeit, die Bank müsste Person A über die versuchte Kontopfändung informieren, zu diesem Zeitpunkt laufen die 4 Wochen. Sollte also so eine Information kommen dann ist Eile angesagt. Wichtig die Umwandlung innerhalb der 4 Wochen ist nur möglich wenn es kein Gemeinschaftskonto ist, also Person A allein darüber verfügt und keine weitere Personen eine Berechtigung für das Konto besitzen. Auch darf Person A nicht bereits irgendwo ein P-Konto haben, denn pro Person ist nur eins zulässig.
Zu einer Kontopfändung kann es kommen, wenn der Betrag über 500 € liegt und die Vollstreckung über den GV läuft und Person A alles was der GV schreibt nicht beachtet und nicht mit dem GV in Kontakt tritt.
Zu einer Kontopfändung kann es kommen, unabhängig vom Betrag wenn die Vollstreckung über die Stadtkasse oder das Finanzamt versucht wird und dort bereits Kontodaten vorhanden sind und auch hier Person A nicht den Kontakt nach der ersten Post der "Mitarbeiter" sucht und seinen Fall vorträgt.
Wie schnell es geht, kann durch Arbeitsüberlastung bis zu 4 Monate dauern.
Der GV würde entweder erst einen Brief senden oder diesen selbst oder durch einen Mitarbeiter einwerfen. Der Brief kann auch ein unscheinbarer kleiner Zettel nicht größer als A4 sein. Das wäre der erste Versuch vom GV kann sein das auch die Klingel benutzt wird. Der erste Versuch ist wahrscheinlich die gütliche Einigung. Reagiert Person A nicht folgt eine Einladung zur Vermögensauskunft, es könnte diese auch gleich kommen ohne den ersten Zettel. Person A sollte da in jedem Fall reagieren.
Stadtkasse und Finanzamt schreiben zuvor einen Brief und kommen erst vorbei wenn keine Reaktion erfolgt.
So gesehen kommt in 2/3 der Möglichkeiten kein sofortiger Besuch.
Sollte der GV klingeln und Person A würde öffnen, dann geht Sie mit vor die Tür und macht einen Termin aus für das Gespräch beim GV im Büro, denn in die Wohnung lassen muss eine Person A einen GV nur, wenn dieser dazu einen Auftrag und Nachweis hat das er die Wohnung sonst mit Gewalt öffnen darf.