Als "Antwortschreiben" des Beitragsservice auf den Widerspruch kann alles, was als Reaktion auf den Widerspruch gewertet werden kann, bezeichnet werden. Da sich Beitragsservice/LRA Zeit lassen mit der Bescheidung des Widerspruchs, können Zweifel aufkommen, ob der Widerspruch angekommen ist. Häufig beinhaltet dieses Antwortschreiben den Text "Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag...". Da dieser Brief als Infopost zu werten ist, weil er keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, kann man ihn abheften, ohne reagieren zu müssen. Es sollte aber schon angefangen werden, die Klage zu schreiben, damit man nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt damit belästigt wird. Der Widerspruchsbescheid kommt ganz sicher, irgendwann, in einigen Wochen/Monaten danach. Dann läuft die Frist von vier Wochen bis Abgabetermin zur Klageeinreichung. Antrag auf Fristverlängerung mindert den damit verbundenen Stress nur wenig.