Nun flattert meiner fiktiven Person A aktuelle Post des Verwaltungsgerichts Freiburg ins Haus. Dieses möchte wissen:
...
Haben andere fiktive Personen ähnliche Schreiben erhalten? Und wissen diese schon was sie tun werden?
Meine fiktive Person C hatte dieses Schreiben mit exakt den gleichen Fragen ebenfalls vom VG Freiburg bekommen - Anfang Juni bereits.
Sie wird nun wegen der endenden 6-Wochen-Frist in diesen Tagen antworten. Sinngemäß:
-> Bitte um weiteres Ruhenlassen des Verfahrens, da das Urteil in relevanter und nahezu identischer Klage (BVerwG 6 C37.16 siehe hier:
http://online-boykott.de/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesq) noch nicht veröffentlicht und aus dem Verfahrensgang abzuleiten ist, dass die Klägerpartei den Weg zum Verf.Ger. gehen wird. Die folgenden Urteile würden maßgebend für die weiteren Entscheidungen Person C im vorliegenden Verfahren sein.
-> Ansonsten Antrag auf Fortführung des Verfahrens, da der Klagegrund sich nicht verändert hat und
a) die Situation nach wie vor auch unter Rechtsexperten sehr umstritten ist,
b) zu den Klagebegürundungen noch keine höchstrichterlichen Urteile vorliegt und
c) der Fall für die Allgemeinheit von hohem Belang ist (was an dem hohen Widerspruchsaufkommen zum sog. "Rundfunkbeitrag" seit 2013 und der starken Ablehnung des Rundfunkbeitrages in Meinungsumfragen zu erkennen ist.
-> Fortführung des Verfahrens bis auf Weiteres nur mit mündlicher Verhandlung und unter Einbeziehung der Kammer.
-> Bevorzugung eines Urteils statt Gerichtsbescheid.
Das muss alles noch ausformuliert werden. Vorauss. ohne Rechtsberatung und -beistand. Für weitere Hinweise vorab bin ich deshalb dankbar. Offensichtlich ist das VG Freiburg ja mit einigen sehr ähnlichen Fällen beschäftigt. Wir müssen also auch hier mit einem "bewährten" Copy&Paste-Vorgehen rechnen, mit dem man Kläger und Verfahren schnell loswerden will.
Danke an Leo für den Hinweis, der auch meinem Verständnis geholfen hat:
Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19445.msg126175.html#msg126175
Person C könnte aber auch von der Fortführung des Verfahrens Abstand nehmen.
Mögliche Begründung siehe unter
Sind wir mal ehrlich, Klage vermutlich erfolgreich nur in höchster Instanz?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19557.msg126927.html#msg126927Philokaios