Nach langem Suchen konnte ich keinen ähnlichen Fall, wie dem im Folgenden beschriebenen hypothetischen Fall von Person A finden.
Person A war sehr fahrlässig und naiv und hat schon zwei Vollstreckungen mit Raten über sich ergehen lassen,
zahlt aber weiterhin keine Rundfunkbeiträge und hat deswegen einen hohen Gesamtrückstand.
Nun sollte Person A, Anfang Februar, eine Mahnung erhalten mit drohenden Vollstreckungsmaßnahmen, im Falle des Nichtzahlens.
Person A hat das "Kampfbüchlein" und weiß Zwangsvollstreckungen können nur hinausgezögert werden, und nimmt telefonisch
beim BS die Möglichkeit der Ratenzahlung an.
Person A erhält daraufhin am 12.02. ein Schreiben "Ihr Rundfunkbeitrag" mit dem Inhalt
"... Die folgende Vereinbarung soll Ihnen die Zahlung erleichtern:
Den offenen Betrag X einschließlich des Rundfunkbeitrages für den 'aktuellen Februar' zahlen Sie in
- n Raten von monatlich X1
- eine letzte Rate von X2
und alle drei Monate zusätzlich zu der Rate die fälligen Rundfunkbeiträge.
erste Rate: Mitte März
nächste RFB: Mitte April
Wir senden Ihnen Zahlungsaufforderungen... Der Betrag auf dem Formular enthält entweder
nur die Rate oder die Rate plus laufende RFB.
...
Sollten Sie die Vereinbarung nicht einhalten, werden wir den offenen Betrag unverzüglich in einer Summe
fordern und Maßnahmen einleiten."
Person A möchte aber keine Rundfunkbeiträge zahlen, sondern nur die offenen Schulden.
Sie befürchtet aber mit der ersten Zahlung einer Rate der Vereinbarung "still zuzustimmen".
Sollte Person A einen Widerspruch zu der Vereinbarung schreiben und darlegen,
dass nur die Raten gezahlt werden, und der Zahlung des RFB widersprochen wird?
Oder sollte Person A auf die Zahlungsaufforderung inklusive des RFB warten?
P.S. Person A hat in den letzten Schreiben keine Begriffe wie "Rechtsmittelbehelf" gefunden.
(Nur "Rechtsgrundlage für die Erhebung des RFB" und "Rechtsgrundlagen der Mahngebühren"