Hallo,
mal angenommen der fiktive Mensch N., hätte im März 2016 tatsächlich Klage beim VG eingereicht und erst jetzt, Ende Juli 2017, eine Ablehnung vom VG bekommen.
Wie könnte diese fiktive Geschichte weiter gehen?
Die Vollstreckung würde nun "anlaufen", es sei denn, N. legt innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim VG ein und würde diese Beschwerde, innerhalb eines Monats, beim OVG begründen.
Am OVG besteht jedoch RA-Pflicht und es wird sicherlich teurer als am VG.
Des weiteren wäre es möglich eine Verfassungsbeschwerde am BVerfG einzulegen. Diese wäre kostenlos würde aber die Vollstreckung vermutlich nicht stoppen.
Was haltet ihr von der Geschichte? Was würdet ihr N. raten.
Er ist immer noch juristischer Laie, gibt aber ungern auf
Im Anhang noch eine fiktive Ablehnung eines VGs: