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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom MDR Beitragsservice vom Februar 2016  (Gelesen 4098 mal)

N
  • Beiträge: 9
Hallo zusammen,

nachdem die fiktive Person N. zwei Beitragsbescheiden, sowie einem Festsetzungsbescheid in 2014, jeweils fristgerecht, widersprochen hat, kam nun ganz aktuell im gelben Brief (förmliche Zustellung) der Widerspruchsbescheid.
Da die fiktive Person N. absoluter juristischer Laie ist, hat sie für den Widerspruch gegen die Bescheide jeweils eine minimal angepasste Version von Roggis Widerspruch verwendet:
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
An dieser Stelle erstmal einen herzlichen Dank Allen die hier im Forum mit helfen.

Nunja, die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage bzw. auf Ruhendstellung des Verfahrens scheinen ja aktuell sehr gering zu sein.
Jedoch ist N. gewillt die 100€ - 200€ für die Klage zu investieren um es diesen ... so Aufwändig wie möglich zu machen.
(Dass man die Systempropaganda selbst finanzieren muss ist ein absoluter Hohn und für N. unerträglich.)

Da die fiktive Person N., wie bereits erwähnt juristisch nicht besonders auf der Höhe ist und nicht in der Lage ist eine eigene Klageschrift zu verfassen, würde sie gern die Klage von Frei als Vorlage verwenden:  ;D
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.0.html

Was würdet ihr N. raten?
Könnte man diesen Weg gehen oder wird davon abgeraten?

(Vielleicht sollte sich N. die Kohle für die Klage sparen und lieber an Roggi überweisen?  ;D )

VG N.



   

   



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2016, 17:09 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Nunja, die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage bzw. auf Ruhendstellung des Verfahrens scheinen ja aktuell sehr gering zu sein.
Jedoch ist N. gewillt die 100€ - 200€ für die Klage zu investieren um es diesen ... so Aufwändig wie möglich zu machen.

Was würdet ihr N. raten?
Könnte man diesen Weg gehen oder wird davon abgeraten?

(Vielleicht sollte sich N. die Kohle für die Klage sparen und lieber an Roggi überweisen?  ;D )
Schön wärs, aber wie das
 Urteil, VG Hamburg, 12.11.14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12675.msg85851.html#msg8585]
zeigt, ist jede Klage wichtig. Gerade weil die Hürde zum Klagen so hoch ist, zeigt es doch den Gerichten und infolge dessen jedem, dass der Zwangsbeitrag gegen das Rechtsempfinden der Bürger ist. Meiner Meinung nach sollte jedes Argument, welches gegen dieses absurde Gesetz spricht, in einer Klage verwendet werden, @Frei hat da schon gute Vorarbeit geleistet. Hier eine ältere Sammlung von Klagen, die im Forum gefunden wurden:

http://ul.to/7vh48tj6 (Zipdatei vom August 2015)

Wenn jemand noch weitere Klagepunkte anzubringen hat, umso besser.


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  • IP logged

Hallo an alle,
bei Person Z kam auf den Klageantrag nach dieser Vorlage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17256.msg114164.html#msg114164 - Danke -
auch gleich die Antwort vom VG Berlin mit Beschluss (Ablehnung aller Punkte), die Frage auf Aufrechterhaltung der Klage,
Musterurteil (VG 27 K 310.14) und die Frage nach Empfangsgeräten!?
Person Z denkt das nichts von Geräten im RBStV steht, oder?
Leider hat Person Z schon die Zahlungsaufforderung der Justizkasse, also muß die Klage jetzt noch begründet werden (Person Z hätte das Geld lieber in Roggis Klagekasse gesehen).
Also eine Ruhendstellung des Verfahrens scheint aktuell in der Tat sehr gering, leider.
Ohne die Vielseitigkeit hier im Forum kämen viele Leute gar nicht bis zur Klage, allerdings ist Person Z jetzt nach der letzten Post doch auch etwas überfordert eine Begründung aus den ganzen Vorlagen zu basteln um das in einer mündlichen Verhandlung rechtlich auszudrücken. Das Muster-Urteil muß man ja auch erstmal alles durcharbeiten und dann auch noch verstehen...
Person T wird wohl schweren Herzen dem Einzelrichter zustimmen müssen und so zum Papiertiger.
Aber Person Z hat schon wieder eine Zahlungsaufforderung und wird nicht Aufgeben, also mit der nächsten Rechtsbelehrung Widerspruch einlegen!
play it again...

Falls der Beschluss gegen Person Z vom 12. März von Interesse ist könnte ich den hochladen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2016, 21:46 von capitalismiskillingme«
Status: Zwangsangemeldet (04/2014), 2 Festsetzungsbescheiden innerhalb von 4 Wochen widersprochen (11/2014), Widerspruchsbescheid erhalten (01/2016), Klage (24.02.16), Antwort VG-Beschluss/Musterurteil/Klageerhaltung? (12.03.16)

Ablauf Person Z (22MB):   https://drive.google.com/file/d/0B2Dc_KXbrHWfWlRsNDVVOFI4S2c/view?usp=sharing

N
  • Beiträge: 9
Hallo,

mal angenommen der fiktive Mensch N., hätte im März 2016 tatsächlich Klage beim VG eingereicht und erst jetzt, Ende Juli 2017, eine Ablehnung vom VG bekommen.
Wie könnte diese fiktive Geschichte weiter gehen?

Die Vollstreckung würde nun "anlaufen", es sei denn, N. legt innerhalb von 2 Wochen Beschwerde beim VG ein und würde diese Beschwerde, innerhalb eines Monats, beim OVG begründen.
Am OVG besteht jedoch RA-Pflicht und es wird sicherlich teurer als am VG.
Des weiteren wäre es möglich eine Verfassungsbeschwerde am BVerfG einzulegen. Diese wäre kostenlos würde aber die Vollstreckung vermutlich nicht stoppen.

Was haltet ihr von der Geschichte? Was würdet ihr N. raten.
Er ist immer noch juristischer Laie, gibt aber ungern auf  >:(

Im Anhang noch eine fiktive Ablehnung eines VGs:










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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Des weiteren wäre es möglich eine Verfassungsbeschwerde am BVerfG einzulegen. Diese wäre kostenlos würde aber die Vollstreckung vermutlich nicht stoppen.

Eine "einstweilige Anordnung" vom BVerfG kann man beantragen und würde die Vollstreckung vermutlich stoppen, Aber da hat glaube ich noch niemand hier Erfahrung.


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N
  • Beiträge: 9
Hallo,

es gibt Neuigkeiten im fiktiven Fall von N:
Nachdem das VG den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte, wurde dem Kläger eine Kostenrechnung geschickt, welche vom Kläger fristgerecht beglichen wurde.
(k.A. ob das "richtig" oder "falsch" war)
Anmerkung: Ich hatte 2 AZ bekommen und in der eigentlichen Sache wurde noch nicht entschieden, wie mir erst später bewusst wurde.

Wenn das VG anschließend folgendermaßen reagiert:



Dann könnte N. sich vorstellen, folgendermaßen zu antworten:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... hiermit bestätige ich Ihnen,
dass es bei der Klage bleibt. Ich werde die Klage nicht zurücknehmen.
Nachfolgend füge ich weitere Klagegründe an...

Ich überlege noch, wie vom Gericht angeboten, die anteilige Rückzahlung der Gerichtsgebühr zu verlangen.  ;D


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  • Beiträge: 1.452
Ist eine Vrfassungsbeschwerde schon eingereicht?
Ansonsten ist ein Urteil eine gute Möglichkeit das zu tun. Wenn die Klage zurückgezogen wird geht das natürlich nicht mehr.

Und wenn der Beschwerde stattgegeben wird, müsste das Urteil zurückgenommen und neu verhandelt werden. Und die Kosten auch neu verteilt werden!
So verstehe ich zumindest unser Rechtssytem.

Also weitermachen!


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N
  • Beiträge: 9
Nein eine Verfassungsbeschwerde wurde noch nicht eingereicht.
Es wurde bisher in der eigentlichen Sache noch nicht entschieden, lediglich die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung wurde abgelehnt, wenn ich das richtig verstehe.

D.h. ich werde weitere Klagegründe beim VG einreichen und dann abwarten was passiert.
Sollte es zu einem Urteil kommen wäre immer noch der Weg zum BVerfG frei.


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