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Autor Thema: Stadt schickt Vollstreckungsersuch bei ALG 2 Empfänger  (Gelesen 5752 mal)

K
  • Beiträge: 1
Hallo Person A hat seit dem sie in ihre Wohnung gezogen ist noch keine Rundfunkbeiträge gezahlt da sie seit dem gesamten Zeitraum auch auf ALG2 angewiesen ist.

Sie hat damals vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, dass sie von diesen Gebühren befreit ist.

Sie hat sich auch nie bei der GEZ gemeldet und heute bekommt sie von der Stadt einen Vollstreckungsersuch mit der Bitte, doch schnellstmöglich die Schulden von 700 € zu zahlen, da sonst ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht.

Dies kann Person A aber nicht zahlen da sie arbeitslos ist.

Bis jetzt habe ich aber immer von allen gehört, dass man als Leistungsbezieher freigestellt ist bei der GEZ.

Meine Frage ist, ob Person A dies wirklich zahlen muss oder ob der wirklich zu ihr kommt und ihre wertvollen Sachen mitnimmt ???

Wäre nett wenn  Person A ein paar Tipps erhält aus dem Forum Danke schon mal = )

Tut mir leid wenn der Text etwas irritierend ist. Person A hat bei sowas echt mega Panik :/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2016, 19:03 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Leider kann hier im Forum nur Hilfe auf fiktive Fälle erfolgen.

Aus einer Beschreibung würde fiktiv hervorgehen, dass es eine Person A gibt. Diese Person A würde AlG2 erhalten und ein Schreiben wegen der Befreiung.

Möglichkeit 1 das Schreiben wurde behalten?
Möglichkeit 2 das Schreiben wurde unter Beachtung von Fristen nach Köln "GEZ" oder zu einer Rundfunkanstalt versand?

Welche Möglichkeit könnte im fiktiven Fall gelten?

Im Fall Möglichkeit 1 nie gemeldet, also Befreiungsschreiben nicht zur "GEZ" geschickt, dann weiß die "GEZ" nichts von Befreiung und versendet normalerweise so genannte Klärungsschreiben.
Möglicherweise hat eine Person A solche nicht bekommen und vielleicht hat eine Person A auch keine Kenntnisse über die Abläufe.

Aber das Arbeitsamt kann keine Rundfunkbefreiung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, welches als Nachweis dem Befreiungsantrag bei der jeweiligen Rundfunkanstalt bzw. "GEZ" bei zu legen ist.
Es gibt keine automatische Befreiung, diese wird immer nur auf Antrag bewilligt.

Eine Person A hat jetzt so gesehen ein Problem weil eine Befreiung so wahrscheinlich nicht vorliegt.
Das hätte aber sofern Post gekommen ist schon ehr auffallen können.

Möglicherweise sollte eine Person A schnell Kontakt zur Stadt aufnehmen und etwaige Missverständnisse aufklären. Sollte eine Person A diesen Kontakt nicht von sich aus suchen kommt mit Sicherheit ein Mitarbeiter und möchte irgendwie Zugang zur Wohnung um wahrscheinlich irgendwas mit zu nehmen.



Bei Möglichkeit 2 gibt es nur den Fall, dass der Nachweis wegen der Bedürftigkeit nicht angekommen ist oder verlorenen gegangen ist. Dann könnte eine Person A den Vorgang mit einer Kopie belegen und wiederholen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2016, 17:35 von PersonX«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sie hat damals vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, dass sie von diesen Gebühren befreit ist.
[...]
Bis jetzt habe ich aber immer von allen gehört, dass man als Leistungsbezieher freigestellt ist bei der GEZ.

Man ist nicht einfach nur aufgrund eines "Schreibens vom Jobcenter" vom sog. "Rundfunkbeitrag" automatisch "freigestellt".

Man kann sich nur mithilfe dieses Schreibens per an ARD-ZDF-GEZ gerichteten Antrag vom sog. "Rundfunkbeitrag" befreien lassen - und auch dies kaum bis gar nicht rückwirkend.

Sie hat sich auch nie bei der GEZ gemeldet [...]
Das wäre in diesem Falle in verschiedener Hinsicht nicht so gut.
Vielleicht sollte Person A noch einmal nachdenken...
Möglicherweise hatte sie doch damals gleich einen Antrag auf Befreiung mithilfe des Schreibens vom Jobcenter gestellt, diesen aber mglw. nicht nachweisbar versendet? ;)
Es wäre kein Einzelfall, dass ARD-ZDF-GEZ mit solcherlei Anträgen sehr schludrig umgehen - mitunter gar behaupten, sie hätten diese nie erhalten.

Dieses Thema ist aber wiederum schon mehrfach im Forum behandelt.

Siehe u.a. auch unter

Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144


bzw. (etwas andere Konstellation, aber bereits mit ein paar Anregungen)
Antwort auf Widerspruch oder doch nicht?! ALG2-Befreiung nicht bearbeitet?!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17526.msg115194.html#msg115194

[...]
Da hier die hervorzuhebende Konstellation einer beantragten, jedoch offenkundig nicht bearbeiteten Befreiung aufgrund ALG2 das Hauptproblem zu sein scheint, sollte Person A sich auch vermutlich am besten hauptsächlich darauf konzentrieren.

ARD-ZDF-GEZ teilen in ihrem "Antwort-Schreiben" ja auch eindeutig mit:
Zitat
Gleichzeitig geben Sie an, seit 01.12.2014 Ihre Bescheide vom Arbeitsamt immer (wie auch diesmal). Uns liegen keine Anträge oder Bescheide über Arbeitslosengelt II vor.

Ein früherer Beginn der Befreiung ist möglich, wenn Sie uns den Zugang des früheren Antrags belegen. Bitte berücksichtigen Sie: Im Zweifel trägt der Antragsteller die Beweislast, dass sen Antrag bei uns eingegangen ist. Dies ist z.B. durch Versenden des Antrags per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein möglich.

Sobald uns der Nachweis über den Zugang des Antrags vorliegt, werden wir den Sachverhalt selbstverständlich erneut prüfen.

Ja, dieses unzumutbare Prozedere der Befreiung ist eine bodenlose Unverschämntheit des Gesetzgebers, da damit trotz Erfüllung eines "Befreiungstatbestands" dem Antragsteller Kosten für eine nachweisliche Antragstellung aufgebürdet werden - oder anders ausgedrückt:
Der Antrag, sich befreien zu lassen, kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch noch GELD!!!!!
(Hinweis: per FAX mit Sendeprotokoll dürfte i.d.R. günstiger und vor allem auch am ehesten fristwahrend sein.)

Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.

Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385

Person A könnte also ggf. gut beraten sein
- auf diese eher rechtsunverbindliche Antwort von ARD-ZDF-GEZ zu reagieren
- nochmals explizit den ursprünglichen Versand der Original-Befreiungsunterlagen zu bekräftigen
- am besten nochmals alles komplett in Kopie beizufügen
und sich in diesem Zusammenhang auf
- mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen zu berufen - hier also wohl die Großeltern von Person A.

Um hier nicht seitens ARD-ZDF-GEZ in ein endloses HickHack verwickelt zu werden, würde eine Person B vermutlich auch nicht zu zimperlich, wenn auch sachlich, die unverzügliche Erledigung der nun schon seit Monaten vorliegenden Befreiungsanträge fordern.
Es ist unzumutbar, wie hier mit den kostbaren Ressourcen der sog. "Beitragspflichtigen", die noch dazu alle Befreiungstatbestände erfüllen, umgegangen wird und mit welcher Nachlässigkeit hier offiizielle Unterlagen behandelt werden.

Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, würde eine Person B sich auch nicht scheuen, sich in diesem Zusammenhang auch direkt an die Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt zu wenden.
Alle Schreiben an Intendanz, Rundfunkanstalt, "Beitragsservice" jeweils in Kopie zur Kenntnis der anderen.
Alles vorab per Fax mit Sendeprotokoll.
Die wollen es nicht anders


Weitere ähnliche Threads zum Thema Befreiung mit weiteren Anregungen, wie gegenüber ARD-ZDF-GEZ argumentiert werden könnte, u.a. unter

Erfolgreicher Widerspruch gegen Beitragsservice in Bafögangelegenheiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15323.0.html

Festsetzungsbescheid > Handlungsstatrategie für Student X (eigentlich befreit)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14991.0.html


Eine Reaktion auf das jetzige Schreben soll bereits verhindern, dass - sofern eine Klage aus Kostengründen angestrebt wird - irgendwann eine Vollstreckung angeleiert wird, trotz der erfolgten Befreiungsanträge...
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144



ACHSO: und möglichst auch den Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...



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